Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. April 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1870 7. Wahlperiode 16.04.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion der BMV Aktueller Stand des Aufbaus von technologieorientierten Gründerzentren in Rostock und Greifswald und ANTWORT der Landesregierung Die Landesregierung hat Anfang Oktober 2017 die Planung zum Aufbau von zwei technologieorientierten Gründerzentren in den Universitätsstandorten Rostock und Greifswald veröffentlicht, um dem Bedarf gerecht zu werden und das Potenzial zur Ansiedlung von Unternehmensgründern aus der Digitalwirtschaft auszuschöpfen. Hierfür wurde ein Mitteleinsatz von 10 Mio. € angekündigt. 1. Welches Dienstleistungsangebot und welches Fähigkeitsspektrum soll durch diese Zentren angeboten werden? 2. Wie ist die zeitliche Planung und der aktuelle Stand für die Umsetzung dieses Projekts? 3. Wie gestaltet sich hierfür das Finanzierungskonzept? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. In Zusammenarbeit mit regionalen Partnern werden vorrangig an Hochschulstandorten, insbesondere an den Universitätsstandorten Rostock und Greifswald, digitale Innovationszentren eingerichtet. Vor allem Gründerinnen und Gründer und Startups mit digitalen Geschäftsideen sollen dort gute Bedingungen vorfinden, um ihre Ideen umzusetzen mit Bereichen zum gemeinsamen Arbeiten (Co-Working), mit Kreativ- und Werkstatträumen und mit einem „Baukasten“ an Unterstützungsangeboten, zum Beispiel Coaching und Beratung zu betriebswirtschaftlichen, rechtlichen oder finanziellen Fragen. Drucksache 7/1870 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zugleich sollen die digitalen Innovationszentren Raum für den Austausch zwischen der Gründer- und Startup-Szene und etablierten Unternehmen und anderen Akteuren, zum Beispiel aus der Wissenschaft, bieten. Bestehende Unternehmen können so von der Innovationskraft und dem digitalen Knowhow der „Neuen“ und die „Neuen“ von der unternehmerischen Erfahrung und den Geschäftsbeziehungen der „Etablierten“ profitieren - bis hin zu neuen, gemeinsamen Geschäftsmodellen. Grundsätzlich stehen für den Bau der Innovationszentren Fördermittel des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) und dem Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung. Die Begleitung und Unterstützung der Gründerinnen und Gründer in den Zentren kann im Rahmen der Projektförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden. Im Hinblick auf die spezifischen regionalen digitalen Innovationszentren ist die Landesregierung derzeit in Bezug auf die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung möglicher Gründungszentren mit den am Prozess beteiligten Akteuren innerhalb und außerhalb der Landesregierung sowie Vertreterinnen und Vertretern der in Frage kommenden Kommunen in Gesprächen. Da der Prozess derzeit noch nicht abgeschlossen ist, können aktuell noch keine konkreteren näheren Einzelheiten zu den spezifischen Konzepten der jeweiligen Innovationszentren benannt werden.