Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. April 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1879 7. Wahlperiode 12.04.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Ausstattung von Behörden mit Geräten zur Identitätsüberprüfung und ANTWORT der Landesregierung In Drucksache 7/1092 antwortete die Landesregierung, dass die „Ausstattung der Meldebehörden mit Geräten oder mit Software zur Überprüfung von Identitätsdokumenten […] derzeit untersucht“ würde. 1. Wie lautet das Ergebnis der oben genannten Untersuchung zur Ausstattung der Meldebehörden in Mecklenburg-Vorpommern? a) Sind Mängel in der Ausstattung von Behörden erkannt worden? b) Wie viele Behörden des Landes weisen Mängel in der Ausstattung auf? c) Welche Maßnahmen hat die Landesregierung aus der Untersuchung abgeleitet? Die Fragen 1, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. In einzelnen größeren Meldebehörden wird bereits mit Dokumentenprüfsystemen gearbeitet. Die vorgesehene landesweite Untersuchung wurde kurzfristig noch einmal zurückgestellt, da inzwischen eine Diskussion zwischen Bund und Ländern über die flächendeckende Einführung eines Dokumentenprüfsystems geführt wird, die noch nicht abgeschlossen ist. Drucksache 7/1879 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Plant die Landesregierung eine Ausstattungsoffensive zur besseren Identitätsüberprüfung in den Meldebehörden des Landes? Eine Entscheidung hierüber wird in Abhängigkeit vom Ergebnis der in der Antwort zu Frage 1 angesprochenen Diskussion zu treffen sein. 3. Welche technischen Lücken bei der Identitätsüberprüfung können Meldebehörden des Landes gegenwärtig aufweisen? Soweit kein Dokumentenprüfsystem vorhanden ist, hat die Prüfung der Echtheit von vorgelegten Ausweisen auf konventionelle Art und Weise (visuell und haptisch) zu erfolgen. Bekannt ist, dass der Einsatz von Dokumentenprüfsystemen die Identitätsüberprüfung wirksamer und zuverlässiger machen kann. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Wie viele Identitätsfälschungen in den Meldebehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind seit 2015 registriert oder aufgedeckt worden (bitte aufgliedern nach Anzahl und Jahr)? Zu Identitätsfälschungen, die in Meldebehörden auftreten, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 5. Wie viele Personen sind erstmalig im Jahr 2017 a) in Ausländerbehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern, b) im Landesamt für innere Verwaltung registriert worden? Die Fragen 5 a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2017 3.323 Personen registriert. Die Registrierung erfolgte jeweils in der dem Landesamt für innere Verwaltung zugehörigen Erstaufnahmeeinrichtung am Standort Nostorf/Horst beziehungsweise in deren Außenstelle Stern Buchholz. Das Landesamt für innere Verwaltung ist nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 der Zuwanderungszuständigkeitslandesverordnung die zentrale Ausländerbehörde in Mecklenburg-Vorpommern. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1879 3 6. Sind mittlerweile alle Ausländerbehörden mit der Personalisierungsinfrastrukturkomponente (PIK) ausgestattet? Wenn nicht, a) bis wann soll dies im Jahr 2018 geschehen sein? b) wie wurden sich erstmalig in einer Ausländerbehörde des Landes meldende Personen registriert? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Derzeit sind noch nicht alle kommunalen Ausländerbehörden mit der Personalisierungsinfrastrukturkomponente (PIK) ausgestattet. Der Rollout/die Einrichtung hat jedoch begonnen. Zum Stand 8. März 2018 liegen drei „Standortfertigmeldungen“ vor. Der Zeitpunkt des Abschlusses der Einrichtungen hängt vom Mitwirken und der IT-Infrastruktur der einzelnen Landkreise sowie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Bundesverwaltungsamt als Auslieferer der Technik ab. Es wird jedoch mit einem Abschluss noch in der ersten Jahreshälfte 2018 gerechnet. Bis dahin werden sich erstmalig in einer kommunalen Ausländerbehörde des Landes meldende Personen in der Erstaufnahmeeinrichtung am Standort Nostorf/Horst beziehungsweise in deren Außenstelle Stern Buchholz registriert. Insofern wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.