Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/188 7. Wahlperiode 15.02.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Stellenbesetzungsverfahren für Referendarinnen und Referendare sowie für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Schuljahr 2016/2017 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele ausgeschriebene Stellen für Referendarinnen und Referendare sowie für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sind zum Beginn des zweiten Halbjahres des Schuljahres 2016/2017 a) besetzt und b) unbesetzt (bitte getrennt nach Lehramt und Schulamtsbereichen angeben)? Zum 01.02.2017 wird sich das Verhältnis der besetzten und der unbesetzten Stellen nach Lehrämtern wie folgt verhalten: Drucksache 7/188 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Kapitel 0751 0752 0754 0755 0756 Summe Lehramt Grundschule/ Grund- und Hauptschule Sonderpäda - gogik Regionale Schule Gymnasium berufliche Schule Stellen im Haushalt 2017 144 140 244 250 83 861 a) besetzte Stellen zum 01.02.2017 101 57 88 355* 47 (inklusive berufsbegleitender Vorbereitungsdienst 648 b) unbesetzte Stellen zum 01.02.2017 43 83 156 -105 36 213 * Überhang wird durch kapitelübergreifende Nutzung (0752, 0754 und 0756) ermöglicht. Eine Differenzierung nach Schulämtern ist nicht möglich, da eine solche auch nicht bei den Stellen im Landeshaushalt erfolgt. Die Gesamtzahl der unbesetzten Stellen zum 01.02.2017 entspricht im Wesentlichen der Zahl der zum 01.02.2017 ausgeschriebenen, aber unbesetzt gebliebenen Stellen (211). Die Abweichung kommt durch vorzeitig beendete Ausbildungsverhältnisse vormals eingestellter Referendarinnen und Referendare zustande. Mit den aktuell 648 tätigen Referendarinnen und Referendaren wird die Anzahl des Vorjahres - 555 - erneut übertroffen und setzt den positiven Trend der wachsenden Zahl an angehenden Lehrkräften fort: 01.04.2010 186, 01.04.2011 368, 01.04.2012 414, 01.02.2013 421, 01.02.2014 446, 01.02.2015 539, 01.02.2016 555, 01.02.2017 648. 2. Wie viele Anträge zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für Referendarinnen und Referendare sowie für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter wurden im Schuljahr 2016/2017 abgelehnt (bitte getrennt nach Lehramt und Schulamtsbereichen angeben)? Nachträgliche Zulassungen berücksichtigend, wurden Anträge in folgender Zahl abgelehnt: Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/188 3 Lehramt Grundschule/ Grund- und Hauptschule Sonderpädagogik Regionale Schule Gymnasium berufliche Schule Summe abgelehnte Anträge zum 01.08.2016 und zum 01.02.2017 6 1 14 141 85 247 Eine Differenzierung nach Schulämtern ist nicht möglich, da in fast allen Bewerbungen mehrere Schulamtsbereiche benannt werden und die landesweiten Stellen von vornherein keinem bestimmten Schulamt zuzuordnen sind. 3. Welche Gründe führten am häufigsten zur Ablehnung der in Frage 2 genannten Anträge (bitte die fünf häufigsten Ablehnungsgründe mit der entsprechenden Anzahl der Ablehnungsbescheide nennen)? Die fünf Hauptablehnungsgründe sind folgende: 1. fehlende Zulassungsvoraussetzungen, zum Beispiel kein Lehramtsabschluss (135), 2. unvollständige Bewerbungsunterlagen (108), 3. Kapazitätsablehnungen (23; ausschließlich zum 01.08.2016), 4. bereits im Vorbereitungsdienst tätig gewesen (negative Einzelfallprüfung) (13), 5. ausschließliche Bewerbung auf schulbezogene Stellen, die im Rahmen des Auswahlverfahrens an andere Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden (13). Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Bewerbung mehrere Ablehnungsgründe zum Tragen kommen können. 4. Welche Anzahl von Stellen für Referendarinnen und Referendare sowie für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ist in Summe seit dem Schuljahr 2013/2014 unbesetzt geblieben (bitte unter Berücksichtigung der nachausgeschriebenen Stellen, die auch in der Nachausschreibung nicht besetzt worden sind, sowie getrennt nach Lehramt und Schulamtsbereichen angeben)? Eine Addierung unbesetzter Stellen über einen Zeitraum ist nicht möglich, da es sich um eine summarische Stellenbewirtschaftung handelt. Welche Stelle zu welchem Zeitpunkt unbesetzt war, lässt sich nicht nachverfolgen. Es kann stets nur der Stand der besetzten und unbesetzten Stellen zu einem bestimmten Stichtag ermittelt werden. Drucksache 7/188 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Ab welchem Zeitpunkt wird es in Mecklenburg-Vorpommern möglich sein, das Referendariat in Teilzeit zu absolvieren? Die Koalitionsvereinbarung für die laufende Wahlperiode sieht explizit die Prüfung der Teilzeitoption im Vorbereitungsdienst vor. Die konkrete Umsetzung soll in Gestalt einer Änderung der Lehrervorbereitungsdienstverordnung erfolgen, in die ein ergänzender Passus aufgenommen wird. Das Prozedere zur Inkraftsetzung der neuen Regelungen wird auf der Grundlage des regulären Verfahrens eingeleitet und durchgeführt. Über die Inhalte einer Teilzeitregelung für den Vorbereitungsdienst ist bereits eine Vorabstimmung mit dem Lehrerhauptpersonalrat erfolgt. 6. Welche zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Änderungen erfolgen im Rahmen der Teilzeitausbildung für Referendarinnen und Referendare sowie für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter? Es ist vorgesehen, Teilzeitbeschäftigung mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit zu ermöglichen. Die Beschränkung auf exakt die Hälfte der Arbeits- und damit der Ausbildungszeit erfolgt aus pragmatischen Aspekten der Praktikabilität. Der eigenverantwortliche Unterricht und die Teilnahme an den seminaristischen Veranstaltungen der Schulen sowie des Instituts für Qualitätsentwicklung lassen sich auf diese Weise nachvollziehbar und für alle Seiten planbar reduzieren. Hinsichtlich des inhaltlichen Themenspektrums des Vorbereitungsdienstes wird es keine Veränderungen geben: Hier ist die unbedingte Vergleichbarkeit zu wahren.