Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. April 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1885 7. Wahlperiode 03.05.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jörg Kröger, Fraktion der AfD Maßnahmen der Unteren Denkmalschutzbehörden gegen Eigentümer von Gutshäusern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Eigentümer von Gutshäusern wurden seit 2000 mittels Ordnungsverfügung gemäß § 6 Abs. 1 und 4 DSchG M-V zu Erhaltungsund Sicherungsmaßnahmen aufgefordert (bitte auflisten nach Jahr und Standort des Hauses)? 2. Gegen wie viele dieser Eigentümer von Gutshäusern wurden Zwangsgelder verhängt, weil sie den Aufforderungen nicht nachgekommen sind (bitte auflisten nach Höhe des Zwangsgeldes und Standort des Hauses)? 3. In welchen Fällen wurden diese Zwangsgelder gezahlt bzw. war die Beitreibung der Gelder erfolgreich und in welchen nicht (bitte auflisten nach Höhe des Zwangsgeldes und Standort des Hauses)? 4. In wie vielen Fällen erfolgte seit 2000 eine Enteignung von Gutshäusern , um einen weiteren Verfall zu verhindern? Die Fragen 1, 2, 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen die nachgefragten Informationen nicht vor. Eine Meldepflicht der unteren Denkmalschutzbehörden für Maßnahmen gegen Eigentümer von Gutshäusern auf der Grundlage der §§ 6 und 20 des Denkmalschutzgesetzes besteht nicht.