Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/189 7. Wahlperiode 15.02.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger, Fraktion DIE LINKE Inkrafttreten der Förderrichtlinie „Wohnungsbau Sozial“ und ANTWORT der Landesregierung Seit Juli 2016 liegt ein Entwurf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen (Richtlinie Wohnungsbau Sozial) vor. Die Richtlinie ist noch nicht in Kraft getreten. 1. Was sind die Gründe, warum bisher die Förderrichtlinie „Wohnungsbau Sozial“ noch nicht in Kraft getreten ist? Verwaltungsvorschriften, die den Verwendungsnachweis regeln und die Prüfung durch den Landesrechnungshof nach § 91 der Landeshaushaltsordnung, betreffen, werden gemäß § 44 der Landeshaushaltsordnung im Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof erlassen. Der Landesrechnungshof hat mit Schreiben vom 13. Januar 2017 eine Reihe von Hinweisen gegeben und mitgeteilt, er habe keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Entwurf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen (Richtlinie Wohnungsbau Sozial). Die Hinweise wurden geprüft und die Richtlinie überarbeitet. Über das Ergebnis wurden das Finanzministerium und der Landesrechnungshof mit Schreiben vom 1. Februar 2017 in Kenntnis gesetzt. Drucksache 7/189 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Inwieweit erwägt die Landesregierung, Änderungen an vorgenanntem Entwurf der Richtlinie vorzunehmen? Nach Prüfung der Hinweise des Landesrechnungshofes wurden redaktionelle Änderungen und Klarstellungen aufgenommen. 3. Wann wird voraussichtlich die Förderrichtlinie „Wohnungsbau Sozial“ in Kraft treten und Förderung bewilligt werden können? Die Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt ist für den 20. Februar 2017 geplant. Die Richtlinie tritt dann am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, mithin planmäßig am 21. Februar 2017. Nach Inkrafttreten der Richtlinie und Prüfung der Fördervoraussetzungen wird das Landesförderinstitut über die vorliegenden Anträge entscheiden. 4. Für wie viele Wohnungen, in welchen Städten und mit welchem Fördervolumen liegen Anträge auf Förderung für den Neubau von Sozialwohnungen auf Basis des Richtlinienentwurfes vor? Für Vorhaben in folgenden Gemeinden liegen Anträge auf Bereitstellung von Zuwendungen nach dem Entwurf der Richtlinie Wohnungsbau Sozial vor: Gemeinde Wohnungsanzahl Fördervolumen in Euro Bad Doberan 30 1.276.500 Hansestadt Greifswald 73 3.323.565 Marnitz 2 120.000 Neubrandenburg 18 745.510 Ostseebad Heringsdorf 21 899.000 Waren/Müritz 28 1.369.529 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/189 3 5. Wie gestaltete sich der Abruf, die Bewilligung und der Abfluss von Mitteln aus der sozialen Wohnraumförderung jeweils für die Landesprogramme 2015 und 2016 und aufgegliedert nach den einzelnen Förderrichtlinien? Im Landesprogramm Wohnraumförderung 2015 sind mit Beendigung des Bewilligungszeitraumes unterteilt nach Förderrichtlinien folgende Zuwendungen beantragt, bewilligt und ausgezahlt worden: Förderrichtlinie beantragte Zuwendungen in Euro bewilligte Zuwendungen in Euro abgerufene Zuwendungen in Euro (Stand 31.01.2017) Modernisierungsrichtlinien1 3.912.977 3.449.103 637.629 Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen2 3.065.528 2.999.997 1.526.254 1 - Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen und selbst genutztem Wohneigentum (Modernisierungsrichtlinien - ModRL). 2 - Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand, (Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen - LaProPaBaWo M-V). Im Landesprogramm Wohnraumförderung 2016 sind unterteilt nach Förderrichtlinien folgende Zuwendungen beantragt, bewilligt und beziehungsweise auch ausgezahlt worden: Förderrichtlinie beantragte Zuwendungen in Euro bewilligte Zuwendungen in Euro abgerufene Zuwendungen in Euro (Stand 31.01.2017) Modernisierungsrichtlinien 2.250.992 0 0 Landesprogramm Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen 5.854.198 3.999.900 806.101 Wohnraumertüchtigungsprogramm3 6.417.437 5.497.693 6.000 Wohnungsbau Sozial 7.734.104 0 0 3 - Sonderprogramm zur Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte - Sonderprogramm Wohnraumertüchtigung. Drucksache 7/189 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Was passiert mit den bisher nicht abgerufenen Mitteln? In 2016 nicht abgerufene Mittel für die Wohnraumförderung aus dem Einzelplan 06, Kapitel 0604, Maßnahmegruppen 11 und 12 (künftig Einzelplan 15, Kapitel 1504, Maßnahmegruppen 11 und 12) werden in das Resteverfahren einbezogen und als Investitionsausgaben gemäß § 45 der Landeshaushaltsordnung übertragen.