Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. April 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1896 7. Wahlperiode 12.04.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion der BMV Fördermittel für sozialen Wohnungsbau und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Ausführungen werden die haushaltsrechtlichen Grundlagen aus dem Haushaltsplan 2018/2019, Einzelplan 15, Maßnahmegruppe (MG) 12, nachstehend abgebildet. Drucksache 7/1896 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1504 Wohnungswesen, Wohnraumförderung und Städtebau Titel Funktion Zweckbestimmung Beträge in Tausend Euro Ansatz 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2017 Ist (Rest/R) 2016 1 2 3 4 5 6 7 MG 12 Wohnraumförderung aus Kompensationszahlungen des Bundes 2016 bis 2019 Ausgaben dürfen bis zur Höhe der anteiligen Einnahmen bei 1102 331.01 geleistet werden. Deckungsfähig innerhalb der Maßnahmegruppe. 892.03 411 Zuschüsse für Neuschaffung von Wohnraum aus Kompensationszahlungen des Bundes 2016 bis 2019. (…) 20.634,2 20.781,2 14.572,0 - 892.04 411 Zuschüsse für soziale Wohnraumförderung, insbesondere für prioritäre Maßnahmen der Wohnraumertüchtigung , aus Kompensationszahlungen des Bundes 2016 bis 2019. (..) 1.000,0 1.000,0 6.000,0 6,0 892.05 (neu) 411 Zuschüsse für das Programm „Lifte und Fahrstühle, barrierearmes Wohnen“ aus Kompensationszahlungen des Bundes 2016 bis 2019 Übertragen von 892.02 Maßnahmegruppe 11. 4.000,0 4.000,0 4.000,0 741,0 R 3.259,0 893.01 (neu) 411 Barrierereduzierende Anpassung von Wohnungen (…) 5.000,0 5.000,0 Summe Maßnahmegruppe 12 30.634,2 30.781,2 24.572,0 747,0 (…) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1896 3 Erläuterungen: „Zu Maßnahmegruppe 12 - Wohnraumförderung aus Kompensationszahlungen des Bundes 2016 bis 2019 Nach dem Entflechtungsgesetz vom 05.09.2006 ((…)) (…) erhält Mecklenburg-Vorpommern für die Jahre 2016 bis 2019 jeweils 20.572,2 Tausend Euro. Des Weiteren erhält das Land Mecklenburg-Vorpommern (…) für die Jahre 2017 und 2018 jeweils weitere 10.062,0 Tausend Euro. Die zur Verfügung gestellten Mittel sind (…) zweckgebunden für die soziale Wohnraumförderung zu verwenden. Da die Mittel im Haushaltsjahr 2016 und 2017 wegen des späten Programmanlaufs nicht vollständig bewilligt wurden, erfolgt nunmehr eine Bereitstellung dieser Mittel in den Jahren 2020 bis 2022.“ 2017 hat der Bund dem Land Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 52 Millionen Euro Fördermittel für sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt. Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Christian Pegel spricht dagegen von Fördermitteln in Höhe von nur 15,4 Millionen Euro. Wofür wurden die restlichen 36,6 Millionen Euro verwendet? Der Bund hat ausweislich der Erläuterungen zur Maßnahmegruppe 12 für das Jahr 2017 nicht 52 Millionen Euro zweckgebunden für die soziale Wohnraumförderung bereitgestellt, sondern Ende September 2015 zunächst 20.572,2 Tausend Euro jeweils für die Jahre 2016 bis 2019, sodann im Juli 2016 ergänzend weitere 10.062,0 Tausend Euro jeweils für die Jahre 2017 und 2018, in Summe für 2017 somit 30.634,2 Tausend Euro bereitgestellt. Aus diesen Verabredungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in den Jahren 2015 und 2016 im Zusammenhang mit Beratungen über die Flüchtlingsintegration folgern die nachstehenden zweckgebundenen Entflechtungsmittelzahlungen: Angaben in Tausend Euro 2017 2018 2019 Mittel laut Vereinbarung Bundeskanzlerin - Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten 2015 20.572,2 20.572,2 20.572,2 Mittel laut Vereinbarung Bundeskanzlerin - Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten 2016 10.062,0 10.062,0 Summe der für Soziale Wohnraumförderung zweckgebundenen Bundesmittel 30.634,2 30.634,2 20.571,2 Summe laut Plan 2018/2019 (Einzelplan 15, Maßnahmegruppe 12) 24.572,0 30.634,2 30.781,2 Drucksache 7/1896 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 In den vorstehend erwähnten Beratungen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen sowie Ministerpräsidenten der Länder zur Flüchtlingsintegration wurde die bundesseitige Bereitstellung zusätzlicher Gelder des Bundes an die Länder vereinbart, unter anderem für die Schaffung und Ertüchtigung bezahlbaren Wohnraums. Um sehr schnell reagieren zu können und nicht zunächst langwierig neue Gesetze schaffen zu müssen, wurden diese Gelder für die soziale Wohnraumförderung auf die bereits in der Vergangenheit gezahlten Mittel aus dem Entflechtungsgesetz „draufgesattelt“. Da die Mittel aus dem Entflechtungsgesetz aber nicht auf den sozialen Wohnungsbau beschränkt sind, sondern lediglich allgemein einer investiven Zweckbindung unterliegen, wurde für die zuvor aufgeführten zusätzlichen Mittel zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sowie der Bundeskanzlerin politisch verbindlich vereinbart, dass diese ausschließlich in der sozialen Wohnraumförderung zum Einsatz gebracht werden. Dies bildet der Haushaltsplan ab und führt dies in den Erläuterungen aus. Zunächst wurden die 2015 vereinbarten Zahlungen des Bundes über 20.572,2 Tausend Euro je Jahr bei der Haushaltsbeschlussfassung für den Doppelhaushalt 2016/2017 im Dezember 2015 ergänzend durch den Landtag in den Haushalt aufgenommen. Die dann für 2017 in 2016 zusätzlich durch den Bund bereitgestellten 10.062,0 Tausend Euro konnten im Doppelhaushalt nicht mehr abgebildet werden. Diese sowie die bereits 2015 für mehrere Jahre vereinbarten Mittel des Bundes und entstandenen Reste finden sich dann im Doppelhaushalt 2018/2019 im Einzelplan 15 in der Maßnahmegruppe 12 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung abgebildet . Soweit dies die mittelfristige Finanzplanung betrifft, weisen die Haushaltserläuterungen hierauf auch ausdrücklich hin. In 2017 wurde im Februar die Förderrichtlinie mit einigem Kraftaufwand kurzfristig in Kraft gesetzt und dann im Laufe des Jahres 2017 forciert Bewilligungen vorangetrieben. Im Jahr 2017 ist das Neubauprogramm erstmalig bewilligungsseitig in Gänze ausgeschöpft worden (rund 14,6 Millionen Euro standen bereit, etwas über 15 Millionen Euro wurden bewilligt). Die Bezugnahme auf die Presseinformation des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung über bewilligte 15,4 Millionen Euro betrifft die Pressemitteilung, die unter nachstehendem Link zu finden ist: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Aktuell/ ?id=135997&processor=processor. sa.pressemitteilung. Diese bezog sich ausdrücklich nur auf das Förderprogramm zum Neubau sozialen Wohnungsraums , also lediglich den Titel 892.03 der Maßnahmegruppe 12. Die Einsatzzwecke für die soziale Wohnraumförderung im Landeshaushalt in der Maßnahmegruppe 12 sind jedoch breiter aufgestellt, wie sich den in der Vorbemerkung wiedergegebenen Haushaltsfestlegungen entnehmen lässt. Hier geht es nicht nur um Neubauprojekte, sondern beispielsweise auch um Ertüchtigungsprogramme und Ähnliches. Die Verwendung der bundesseitig zweckgebunden für soziale Wohnraumförderung zugewiesenen Mittel folgt den durch den Haushaltsgesetzgeber vorgegebenen Verwendungszwecken im Haushaltsplan, wobei deren Höhe der vorstehenden Tabelle und den Erläuterungen im Haushaltsplan entspricht und in Summe für das Haushaltsjahr 2017 nicht 52 Millionen Euro beträgt.