Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Oktober 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/19 7. Wahlperiode 02.11.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Zunahme der Armutsgefährdung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Innerhalb kürzester Zeit belegen zwei Befunde des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern, dass die Armutsgefährdung im 10- bzw. 5-Jahresvergleich zwar insgesamt leicht zurückgegangen ist, jedoch bei jungen Erwachsenen im Alter von 18- bis unter 25 Jahren um 6,3 bzw. 5,5 Prozent, bei über 65-Jährigen um 4,3 bzw. 2,6 Prozent, bei Erwerbslosen um 14,4 bzw. 9,3 Prozent, bei Rentnerinnen und Rentnern und Pensionärinnen und Pensionären um 6,0 bzw. 2,4 Prozent sowie bei Geringqualifizierten um 9,5 bzw. 4,2 Prozent zugenommen hat. Darüber hinaus weist das Statistische Amt aus, dass die Armutsgefährdung in Mecklenburg-Vorpommern bei Erwerbslosen bei 76,7 Prozent liegt, bei Nichterwerbspersonen über 18 Jahren bei 61,1 Prozent, bei Geringqualifizierten bei 51,1 Prozent, bei Alleinerziehenden mit einem oder mehreren Kindern bei 50,7 Prozent und bei 18- bis unter 25-Jährigen bei 39,4 Prozent. 1. Worin sieht die Landesregierung die Ursachen für die Zunahme der Armutsgefährdung in den jeweils aufgeführten Gruppen? Armutsgefährdung kann grundsätzlich viele Ursachen haben. Die Lebenslagen der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern unter besonderer Betrachtung ausgewählter Bevölkerungsgruppen sind zu unterschiedlich, als dass alleinig aus dem Erwerbsstatus auf die Armutsgefährdung geschlussfolgert werden kann. Drucksache 7/19 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Bezüglich der aufgeführten Gruppen können die Ursachen einer Armutsgefährdung beispielsweise in fehlenden Schul- und Berufsabschlüssen, niedrigen Entlohnungen, Teilzeitarbeit oder hinsichtlich der Rentnerinnen und Rentner in Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit durch Zeiten der Arbeitslosigkeit liegen. Die Landesregierung weist darauf hin, dass sich die Armutsrisikoquote auf Landes- und Bundesmediangrundlage im Vergleich zu den Vorjahren verbessert hat. 2. Worin sieht die Landesregierung die Ursachen für die allgemein hohe Armutsgefährdung bei den jeweils aufgeführten Gruppen, zum Beispiel bei den Erwerbslosen, den Nichterwerbspersonen über 18 Jahren, den Geringqualifizierten, den Alleinerziehenden und den 18- bis unter 25- Jährigen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für geeignet und/oder erforderlich, um die Armutsgefährdung im Allgemeinen und bei den jeweils aufgeführten Gruppen im Speziellen zu senken? Nach Auffassung der Landesregierung sind unter anderem eine gelingende Schulausbildungszeit in Verbindung mit einem optimalen Übergang von der Schule in den Beruf beziehungsweise das Studium, die weitere Aktivierung von Langzeitarbeitslosen, die zügige Vermittlung von Arbeitslosen in neue Arbeitsstellen, die zeitnahe Wiedereingliederung von Müttern beziehungsweise Vätern nach einer Familienpause sowie andere sozial- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wie eine tarifgerechte Entlohnung, die konsequente Umsetzung des Mindestlohns, die Sicherung und Schaffung nachhaltiger sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf geeignete Maßnahmen, das Armutsrisiko in Mecklenburg-Vorpommern zu minimieren beziehungsweise zu verhindern. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/19 3 4. Welche Maßnahmen will die Landesregierung auf Landesebene bzw. auf Bundesebene bis wann einleiten bzw. initiieren, um die Armutsgefährdung in Mecklenburg-Vorpommern abzubauen? Im Zusammenhang mit zukünftig geplanten Maßnahmen zum weiteren Abbau einer Armutsgefährdung in Mecklenburg-Vorpommern verweist die Landesregierung auf die Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU über die Bildung einer Koalitionsregierung für die 7. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern und die dort enthaltenen arbeitsmarktpolitischen, bildungs- und sozialpolitischen Festlegungen. Zu nennen sind insbesondere die Ziffern 205 ff., 280 ff., und 291 ff. der Vereinbarung. 5. Mit welcher Begründung lehnt die Landesregierung gegebenenfalls auch weiterhin eine eigenständige Armuts- und Reichtumsberichterstattung oder eine in diese Richtung zielende Sozialberichterstattung, wie sie von vielen Bundesländern seit Jahren praktiziert wird, ab? Die Landesregierung hat innerhalb von wenigen Jahren drei Sozialberichte vorgelegt. Diese zu ausgewählten sozialen Problemlagen durchgeführten Untersuchungen waren nicht durch vorhandenes Personal zu bewerkstelligen, sondern nur durch externe Vergaben. Die Landesregierung plant, in den kommenden Jahren - statt einer Sozialberichterstattung - entsprechende Kapazitäten direkt für die weitere Umsetzung von sozialpolitischen Maßnahmen zur Unterstützung von hilfebedürftigen Menschen zu verwenden. Darüber hinaus lassen sich aus dem Datenmaterial verschiedener Behörden, wie zum Beispiel der Bundesagentur für Arbeit oder dem Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern, grundsätzliche Aussagen hinsichtlich einer Armutsgefährdung ableiten. Zudem widmen sich verschiedene Institute, Vereine oder Wohlfahrtsverbände, wie zum Beispiel die Arbeiterwohlfahrt Mecklenburg-Vorpommern, diesem Thema. Deren Expertisen können für die Beurteilung einer Armutsgefährdung herangezogen werden. Ein darüber hinausgehender Bericht erscheint vor diesem Hintergrund entbehrlich.