Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. April 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1903 7. Wahlperiode 10.04.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Schülerpraktika und Praxislerntage in Dienststellen der Bundeswehr und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Das Schülerbetriebspraktikum ist ein obligatorischer Bestandteil der schulischen Berufs- und Studienorientierung mit dem Ziel, Schülerinnen und Schüler auf ihren Lebensplänen basierende eigene Arbeitserfahrungen und deren Reflexion zu ermöglichen. Es findet in den allgemeinbildenden Schulen ab der Jahrgangsstufe 8, verteilt auf mindestens zwei Jahrgangsstufen, statt. Es kann in unterschiedlichen Formen durchgeführt werden, wobei von den insgesamt 25 Arbeitstagen mindestens fünf Arbeitstage im Block durchzuführen sind. Das Schülerbetriebspraktikum kann auch als Praxislerntag ausgestaltet werden. Zur Unterstützung des Erwerbs sozialer Fähigkeiten werden unter Berücksichtigung der örtlichen Möglichkeiten in der Regel fünf der 25 Tage als Sozialpraktikum in sozialen oder erzieherischen Einrichtungen oder in Gesundheitseinrichtungen durchgeführt. Die Auswahl des Praktikumsplatzes für das Schülerbetriebspraktikum treffen die Schülerinnen oder die Schüler oder die Erziehungsberechtigten in Abstimmung mit der Praktikumsleitung, einer Lehrkraft der Schule, selbstständig. Die Schule beziehungsweise Praktikumsleitung kann geeignete Praxislernorte vorschlagen und greift dafür auf regionale Partner zurück. Empfehlenswert sind Praktika in ausbildenden Betrieben. Die allgemeine Aufsichtspflicht der Schule besteht während aller Maßnahmen zur Berufs- und Studienorientierung an außerschulischen Lernorten, sofern diese als Schulveranstaltungen durchgeführt werden. Weiterhin gelten die diesbezüglichen Bestimmungen zum Jugendarbeitsschutz , Gesundheits- und Unfallschutz. Drucksache 7/1903 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. An welchen allgemeinbildenden Schulen werden Schülerpraktika oder Praxislerntage, bei denen die Bundeswehr als Arbeitgeber Praktikumsplätze anbietet, durchgeführt (bitte nach Schulamtsbereichen getrennt angeben)? Der Landesregierung liegen dazu keine Daten vor. 2. Welche Anzahl von Schülerinnen und Schülern nahm und nimmt im Schuljahr 2017/2018 an Praktika teil, die durch und in Dienststellen der Bundeswehr durchgeführt werden (bitte nach Alter und Geschlecht der Schülerinnen und Schüler getrennt angeben)? Der Landesregierung liegen dazu keine Daten vor. 3. Wie häufig und mit welcher Anzahl von Stunden werden die in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 genannten Praktika oder Praxislerntage in Dienststellen der Bundeswehr durchgeführt? Der Landesregierung liegen dazu keine Daten vor. 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Durchführung von Schülerpraktika während der regulären Unterrichtszeit bei der Bundeswehr ? Das Schülerbetriebspraktikum an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen erfolgt auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 17. Januar 2017: „Berufs- und Studienorientierung an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1903 3 5. Wie bewertet die Landesregierung die Vereinbarkeit der Durchführung von Schülerpraktika und Praxislerntagen, die nicht im Rahmen von Berufs- und Ausbildungsbörsen, sondern in Dienststellen der Bundeswehr und während der regulären Unterrichtszeit stattfinden, mit dem Werbeverbot für die Bundeswehr an Schulen? Die Durchführung des Schülerbetriebspraktikums an den Schulen erfolgt auf der Grundlage der in der Antwort zu Frage 4 aufgeführten Verwaltungsvorschrift. Gemäß dieser wählen die Jugendlichen beziehungsweise die Erziehungsberechtigten den Praktikumsbetrieb mit dem Ziel aus, berufspraktische Erfahrungen in einem Betrieb, vorzugsweise in einem Ausbildungsbetrieb in der Region, zu gewinnen. Im Bereich der politischen Bildung gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr auf der Grundlage der „Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern und dem Wehrbereichskommando I Küste der Bundeswehr vom 13. Juli 2010“. Gemäß dieser Vereinbarung dürfen Jugendoffiziere nicht für Tätigkeiten innerhalb der Bundeswehr werben.