Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1905 7. Wahlperiode 23.05.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Investitionen der Landesregierung in die Schulinfrastruktur und ANTWORT der Landesregierung Aus der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/1712 ergeben sich Nachfragen. 1. Jeweils in welcher Höhe werden Mittel für Investitionen in die Schulinfrastruktur in den in der Antwort zu Frage 1 der Drucksache 7/1712 aufgeführten Haushaltstiteln bereitgestellt (bitte die jeweilige Höhe der Haushaltsmittel je Haushaltsmittel angeben)? Die in der Antwort zu Frage 1 der Landtagsdrucksache 7/1712 genannten 275 Millionen (Mio.) Euro für Investitionen in die Schulinfrastruktur verteilen sich auf die Förderbereiche wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Hierbei handelt es sich um Förderbeträge, die über einen längeren Zeitraum überjährig wirken können. Die in Antwort zu Frage 1 der Landtagsdrucksache 7/1712 dargestellten Titel im Haushalt sind Globaltitel. Diese beinhalten in der Veranschlagung regelmäßig Förderbereiche auch außerhalb der Schulinfrastruktur. Veränderungen aufgrund der Antragslage und der konkreten Projektsituation sind deshalb in den einzelnen Förderprogrammen jederzeit möglich. Drucksache 7/1905 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Förderbereich Städtebauförderung Rund 50 Mio. Euro Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Förderperiode 2014 - 2020 - integrierte nachhaltige Stadtentwicklung Rund 60 Mio. Euro Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Förderperiode 2014 - 2020 - kleinstädtisch geprägte Gemeinden im ländlichen Raum Rund 10 Mio. Euro Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Rund 25 Mio. Euro Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) - Kapitel 1 Rund 10 Mio. Euro Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) - Kapitel 2 Rund 75 Mio. Euro Strategiefonds Rund 25 Mio. Euro Sonderbedarfszuweisungen und Kofinanzierungsfonds Rund 20 Mio. Euro 2. Welche der in der Antwort zu Frage 2 der Drucksache 7/1712 benannten Förderrichtlinien schränken konkret welche Förderbereiche ein (bitte die Förderrichtlinie mit den dazugehörigen Einschränkungen benennen)? In der Antwort zu Frage 2 der Landtagsdrucksache 7/1712 sind keine Förderrichtlinien benannt. Die Frage bezieht sich lediglich auf die in Frage 1 genannten Mittel. Die konkreten Gegenstände der Förderung, mögliche Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraussetzungen ergeben sich aus den in der Antwort zu Frage 4 der Landtagsdrucksache 7/1712 genannten Förderrichtlinien beziehungsweise Fördergrundsätze. Diese sind - soweit bereits rechtskräftig - öffentlich verfügbar. Diese können gesammelt auf der Internetseite https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Bildung/Schule/Schulbau/eingesehen werden oder sind unter der folgenden Auflistung zu finden. a) Städtebauförderung Städtebauförderrichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StBauFR M-V) https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Bau/Städtebauförderung oder https://www.lfi-mv.de/foerderungen/staedtebaufoerderung/ b) Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Förderperiode 2014 - 2020 - integrierte nachhaltige Stadtentwicklung - Richtlinie zur Förderung der Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (Stadtentwicklungsförderrichtlinie - StadtentwFöRL M-V) https://www.lfi-mv.de/foerderungen/integrierte-nachhaltige-stadtentwicklung/ Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1905 3 c) Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Förderperiode 2014 - 2020 - kleinstädtisch geprägte Gemeinden im ländlichen Raum - Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFDRL M-V) https://www.lfi-mv.de/foerderungen/nachhaltige-laendliche-entwicklung-devastierteflaechen -und-deponien/ d) ILERL M-V Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt https://www.service.m-v.de/foerderfibel/?sa.fofifoerderung.foerderung_id=26&sa.fofi.kate gorie_id=1 e) Sonderbedarfszuweisungen Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen Kofinanzierungshilfen Richtlinie für die Gewährung von Kofinanzierungshilfen (Entwurfsfassung) https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Kommunales/Kommunale-Investitionsförderung / f) Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) - Kapitel 1 - Grundsätze zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen im Bereich des Städtebaus in Mecklenburg-Vorpommern (Fördergrundsätze Kommunalinvestitionsförderung Städtebau) https://www.lfi-mv.de/export/sites/lfi/foerderungen/kommunalinvestitionsfoerderungstaedtebau /download/Foerdergrundsaetze-Kommunalinvestitionsfoerderung_Nov-2016.pdf Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) - Kapitel 2 - Grundsätze zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen Mecklenburg-Vorpommern (Fördergrundsätze Kommunalinvestitionsförderung, Kapitel 2, Schulen). Veröffentlichung erfolgt in Kürze. Ferner gelten die Bestimmungen des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) und die zugehörigen Verwaltungsvereinbarungen zur Durchführung. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche _Finanzen/Foederale_Finanzbeziehungen/Kommunalfinanzen/Kommunalinvestitionsfoerderungsfonds /Foerderung-von-Investitionen-finanzschwacher-Kommunen.html Drucksache 7/1905 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 g) Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern Die Bewilligung erfolgt in den Ober- und Mittelzentren auf Basis der Stadtentwicklungsförderrichtlinie - StadtentwFöRL M-V beziehungsweise auf Basis der StBauFR M-V und für die Grundzentren ebenfalls nach den StBauFR M-V (siehe dazu Buchstaben a und b).