Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. April 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1906 7. Wahlperiode 06.04.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Umsetzung des Landtagsbeschlusses „Fachkräftebedarf in der Palliativ- und Hospizversorgung ermitteln und sichern“ (II) und ANTWORT der Landesregierung Diese Kleine Anfrage versteht sich als Fortschreibung der Kleinen Anfrage und Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/715 vom 3. Juli 2017. 1. Welche konkreten Folgen hat das vom Bundestag im November 2017 beschlossene „Gesetz zur Verbesserung der Palliativ- und Hospizversorgung “ für Mecklenburg-Vorpommern? a) Welche Handlungserfordernisse ergaben bzw. ergeben sich aus dem Gesetz für Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit welchen Terminsetzungen? b) Welche davon hat die Landesregierung wann umgesetzt bzw. plant sie bis wann umzusetzen? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz-und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz), das vom Bundestag am 5. November 2015 beschlossen und am 8. Dezember 2015 in Kraft getreten ist, enthält vielfältige Maßnahmen, die die medizinische, pflegerische, psychologische und seelsorgerische Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase verbessern und einen flächendeckenden Ausbau der Palliativ-und Hospizversorgung fördern. Mit dem Gesetz wurde die Palliativversorgung ausdrücklich Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im vertragsärztlichen Bereich vereinbaren die Selbstverwaltungspartner zusätzlich vergütete Leistungen zur Steigerung der Qualität der Palliativversorgung, zur Zusatzqualifikation der Haus- und Fachärzte sowie zur Förderung der Netzwerkarbeit. Drucksache 7/1906 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zur Beschleunigung der Palliativversorgung im ländlichen Raum wird die Möglichkeit für Schiedsverfahren über entsprechende Versorgungsverträge eröffnet. Die finanzielle Ausstattung der Kinder- und Erwachsenenhospize wird deutlich erhöht. Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil der Pflegeversicherung, die in allen Einrichtungen (Krankenhäusern, Pflegeheimen) zu erbringen ist. Krankenhäuser mit eigenständigen Palliativstationen können individuelle Entgeltvereinbarungen mit den Kostenträgern treffen. Versicherte haben zukünftig einen Anspruch auf individuelle Beratung durch die Krankenkassen bei Auswahl und Inanspruchnahme von Hospiz- und Palliativleistungen. Das Hospiz- und Palliativgesetz besteht im Wesentlichen aus Ergänzungen des Fünften und des Elften Buches Sozialgesetzbuch. Daraus folgt, dass sich aus diesem Gesetz in erster Linie Aufträge für die Krankenkassen beziehungsweise für deren Spitzenverband sowie für die Pflegeheime und Krankenhäuser sowie für weitere Leistungserbringer ergeben. Konkrete Handlungsvorgaben für die Länder sind in dem Gesetz nicht vorgesehen. Schwerpunkte des Gesetzes, wie die Verbesserung der Versorgung in strukturschwachen und ländlichen Regionen, die stärkere Vernetzung der Versorgungsangebote sowie die Weiterentwicklung der Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, spielen für die Hospiz- und Palliativversorgung in Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Rolle. Zukünftige Herausforderungen sind daher vorrangig die stärkere Vernetzung der Versorgungsangebote , die Weiterentwicklung der Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen sowie die Gewinnung von Fachkräften. Um diesen Herausforderungen begegnen zu können und die Entwicklung für die Zukunft abzuschätzen, wurde durch das Institut für Community Medicine der Universitätsmedizin Greifswald im Rahmen des Projektes „Regionale Versorgung“ ein Evaluationsbericht erstellt (auf die Landtagsdrucksache 7/80 wird verwiesen), der sich derzeit in der Ressortanhörung befindet und im Mai dem Landtag vorgelegt werden soll. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit wird die im Evaluationsbericht beschriebenen Handlungsbedarfe mit wesentlichen Akteuren der Hospiz- und Palliativversorgung erörtern, insbesondere im Rahmen des regelmäßig tagenden Runden Tisches „Hospizund Palliativversorgung“, um konkrete Handlungsmöglichkeiten zu identifizieren. 2. Auf welchem Zeitraum ist das Projekt „Regionale Versorgung“ am Institut für Community Medicine (IMC) der Universitätsmedizin Greifswald ausgelegt? a) In welcher Höhe, für welchen Zeitraum und aus welchem Einzelplan , Kapitel und Haushaltstitel werden welche Kosten des Projektes gefördert (Förderung bitte detailliert aufführen)? b) Wann ist mit der Vorlage der Evaluierung als Teil des Projektes zu rechnen und inwieweit wird die Evaluierung veröffentlicht? Wenn nicht, warum nicht? c) Wann ist die Vorlage des Konzeptes durch den Projektträger vereinbart? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1906 3 Die Förderung des Projektes „Regionale Versorgung“ ist für den Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 in einer Gesamthöhe von bis zu 1.076.750 Euro vorgesehen. Sie erfolgt aus dem Haushaltstitel 0605 685.05 „Innovative Projekte zur Anpassung der Versorgung an die demografische Entwicklung und zur Entwicklung von Netzwerken in der Gesundheitsversorgung in Mecklenburg-Vorpommern“ in Höhe von jährlich 215.350 Euro. Gefördert werden Personalausgaben (zwei wissenschaftliche Mitarbeiter sowie Geschäftsstelle Sekretariat) sowie Sachausgaben (Fahrtkosten, Mittel zur Unterstützung der Umsetzung der Versorgungsmodelle wie Sachmittel, IT, Aufwandsentschädigungen, eventuell zusätzliches Personal sowie eine jährliche „Overheadpauschale“). Es ist vorgesehen, nach drei Jahren Projektlaufzeit einen Evaluationsbericht zu erstellen. Dieser wird als Grundlage für die Weiterführung des Projektes voraussichtlich mit den Begleitgremien , Lenkungsgremium und Praxisbeirat, erörtert. Die Ergebnisse des Projektes sind in einem abschließenden Bericht durch das Institut für Community Medicine bis Ende Juni 2022 darzustellen. Der Abschlussbericht wird nach Freigabe durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit veröffentlicht. Des Weiteren wird auf die Landtagsdrucksache 7/1715 vom 21. Februar 2018 verwiesen. 3. Welche konkreten Maßnahmen will die Landesregierung bis zur Vorlage eines konkreten Maßnahmeplanes, der auf der Grundlage des Konzeptes zur sektorenübergreifenden Versorgungsplanung basiert, ergreifen? Aufgrund des Zusammenhanges wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Hospizund Palliativversorgung bezieht, die als ein Schwerpunktthema im Rahmen des Projektes „Regionale Versorgung“ betrachtet wird. Die Landesregierung nutzt kontinuierlich den Runden Tisch „Hospiz- und Palliativversorgung“ für die Diskussion von Maßnahmen zur Weiterentwicklung dieses Themas. Erste Ergebnisse aus dem vom Institut für Community Medicine der Universitätsmedizin Greifswald im Rahmen des in Frage 2 genannten Projektes erstellten Evaluationsberichtes zur Hospiz- und Palliativversorgung in Mecklenburg-Vorpommern (vergleiche Antwort zur Frage 1) wurden bei der letzten Sitzung des Runden Tisches vorgestellt. Darauf aufbauend sollen weitere Maßnahmen entwickelt werden. Diese Diskussion ist bereits angelaufen. Drucksache 7/1906 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 4. Mit welcher Begründung lehnt die Landesregierung die Förderung einer Koordinierungsstelle für Hospizarbeit in Mecklenburg- Vorpommern ab oder ab wann will die Landesregierung eine solche Koordinierungsstelle in welcher Höhe fördern? Eine Förderung einer Koordinierungsstelle für Hospizarbeit in Mecklenburg-Vorpommern wurde nicht generell abgelehnt. Der im Rahmen des Projektes „Regionale Versorgung“ vom Institut Community Medicine erstellte Evaluationsbericht zur Hospiz- und Palliativversorgung in Mecklenburg-Vorpommern soll unter anderem auch Aufschluss geben, ob die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle auf Landesebene sinnvoll ist oder ob es andere Möglichkeiten gibt. Vorstellbar ist, dass eine wirksame Koordinierung der Versorgung besser regional und nicht für das ganze Land erfolgt. Im Koalitionsvertrag des Bundes ist dementsprechend vorgesehen, dass die Hospiz- und Palliativversorgung insbesondere durch die Kostenübernahme für die Koordination von Hospiz- und Palliativversorgungsnetzwerken gestärkt werden soll. Daher sind entsprechende Bundesregelungen abzuwarten. 5. Welche konkreten Projekte der Palliativ- und Hospizversorgung hat die Ehrenamtsstiftung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 in welcher Höhe gefördert? Antragsteller Maßnahme Zuwendungsjahr Förderbetrag Hospizdienst Uecker-Randow e. V. 15 Jahre Hospizdienst Uecker-Randow; Welthospiztag, Theateraufführung , Catering 2015 600,00 Euro Stralsunder Hospizverein e. V. Ausbildungskurs für ehrenamtliche Hospizhelfer 2016 1.760,00 Euro Hospizgruppe Demmin e. V. „Leben bis zuletzt“ Ausbildungskurs für neue Hospizbegleiter 2016 750,00 Euro Caritas Mecklenburg e. V. Wertschätzungsveranstaltung für die Ehrenamtlichen zum 10. Hospizdienstjubiläum 2017 345,10 Euro Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1906 5 6. Wie haben sich die Anerkennung von ausländischen Pflegeabschlüssen in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2014 bis 2018 sowie die Aufnahme und der Abschluss der Zusatzausbildung „Palliative Care“ entwickelt? a) Welche Probleme ergeben sich aktuell für beide Sachverhalte? b) Bis wann will die Landesregierung welche Lösungen für die aktuellen Probleme bezogen auf beide Sachverhalte herbeiführen? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Anzahl der anerkannten ausländischen Abschlüsse in der Pflege stellt sich für die Jahre 2014 bis 2017 wie folgt dar: 2014 - 4 2015 - 12 2016 - 35 2017 - 35 Für 2018 liegt der Landesregierung derzeit noch keine abschließende Anzahl vor. Ausgehend davon, dass die Frage auf den Palliative Care Kurs für Pflegende nach dem Curriculum Palliative Care von M. Kern, M. Müller und K. Aurnhammer zielt, kann Folgendes mitgeteilt werden: Diese Weiterbildung ist staatlich nicht geregelt, sodass der Landesregierung keine Statistik über die Anzahl der erfolgten Abschlüsse vorliegt. Nach Kenntnisstand der Landesregierung bieten in Mecklenburg-Vorpommern derzeit zwei Bildungsträger (Bildungsinstitut für Gesundheitsund Sozialberufe - gGmbH Stralsund, Institut für Sozialforschung und berufliche Weiterbildung gGmbH Neustrelitz) diese Weiterbildung an. Eine Nachfrage hat ergeben, dass die angebotenen Kurse in den vergangenen Jahren in der Regel voll ausgelastet waren. Das Bildungsinstitut in Stralsund teilte mit, dass mit Inkrafttreten des Hospiz- und Palliativgesetzes eine steigende Nachfrage der angebotenen Weiterbildung zu verzeichnen ist. Auf diesen Anstieg hat der Bildungsträger in 2017 mit einem zusätzlichen Kursangebot reagiert. Konkrete Probleme liegen der Landesregierung bezüglich der genannten Sachverhalte derzeit nicht vor.