Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1908 7. Wahlperiode 28.05.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Aus- und Fortbildung von beamteten Ersthelfern an Schulen und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Beamte haben in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils eine Ausbildung zum Ersthelfer absolviert? 2. Wie viele Beamte haben in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils eine Fortbildung als Ersthelfer absolviert? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet, da eine Auswertung getrennt nach Ausbildung beziehungsweise nach Fortbildung zur Ersten Hilfe bei Antragstellung sowie Rechnungslegung nicht berücksichtigt wird. In den Kalenderjahren 2015, 2016 und 2017 haben 725 verbeamtete Lehrkräfte eine Ausbildung beziehungsweise eine Fortbildung zum Ersthelfer absolviert. 3. Wie viele Anträge auf Teilnahme an Aus- und Fortbildungen zu beamteten Ersthelfern wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils gestellt? Antragstellungen zur Kostenübernahme erfolgen stets schulbezogen. In den Jahren 2015 bis 2017 haben 384 Schulen des Landes Anträge zur Kostenübernahme zur Ausbildung und Fortbildung in der „Ersten Hilfe“ gestellt. Drucksache 7/1908 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Wie viele Kostenübernahmeerklärungen für die Aus- und Fortbildung beamteter Ersthelfer wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ausgestellt? Den in der Antwort zu Frage 3 genannten 384 Schulen wurden Kostenübernahmeerklärungen für insgesamt 725 beamtete Lehrpersonen ausgestellt. 5. Falls nicht allen in Frage 3 genannten Anträgen entsprochen werden konnte, aus welchen Gründen war dies der Fall? Hierzu kann keine Aussage getroffen werden, da die Anträge lediglich mit der zur Kostenübernahme erklärten Teilnehmerzahl erfasst werden. Eine Erfassung der Anzahl und Gründe, die im Einzelfall zu einer Ablehnung der Kostenübernahme führen, wird nicht vorgenommen. Alle Anträge von Schulen, die auf der Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 4. November 2014 zur Ersten-Hilfe-Ausbildung gestellt worden sind, wurden genehmigt. 6. Wie hoch waren die in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils angefallenen Kosten für Aus- und Fortbildungen beamteter Ersthelfer? In den Jahren 2015, 2016 sowie 2017 betrugen die Kosten für die Ausbildung und Fortbildung beamteter Ersthelfer rund 18.800,00 Euro. 7. Warum übernimmt das Land die Aus- und Fortbildungskosten für beamtete Lehrkräfte an regionalen Schulen, Gymnasien, Berufsschulen und Gesamtschulen nur in den Fachkombinationen Biologie, Physik, Chemie, Sport, Arbeit-Wirtschaft-Technik/Haus-wirtschaft? Der Erlass zur Aus- und Fortbildung in der „Ersten Hilfe“ für Lehrkräfte und Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung beziehungsweise Personal für Betreuung und Pflege an allgemeinbildenden und beruflichen öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg- Vorpommern ist auf alle genannten angestellten sowie beamteten Beschäftigten an den öffentlichen Schulen gleichermaßen anzuwenden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1908 3 Bei der Sicherstellung der ausreichenden Anzahl der erforderlichen Ersthelfer für Maßnahmen der „Ersten Hilfe“ an Schulen richtet sich der Arbeitgeber nach den zugrundeliegenden gesetzlichen Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 26 unabhängig von der Art des Anstellungsverhältnisses der beschäftigten Lehrpersonen. Eine Ausbildung aller Beschäftigten in der Ersten Hilfe in Unternehmen ist gesetzlich nicht gefordert. Laut § 26 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1 sind an allen öffentlichen Schulen mindestens fünf Prozent der Beschäftigten als Ersthelfer durch die Schulleiterin / durch den Schulleiter zu benennen und regelmäßig zu schulen. Für die zuvor aufgeführten Unterrichtsfächer orientiert die DGUV auf eine Fortbildung in der Ersten Hilfe, weil vor allem in diesen Fächern sich ein etwas erhöhtes Unfallrisiko ergeben könnte. Damit liegt der Ausbildungsgrad der Ersthelfer an den weiterführenden Schulen bei ca. 40 Prozent. Mit diesem Ausbildungsgrad liegen die öffentlichen Schulen des Landes weit über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen (fünf Prozent). An all diesen Schulen wird eine umfassende Erste Hilfe für alle sich im Raum Schule befindlichen Personen sichergestellt.