Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/191 7. Wahlperiode 13.02.2017 KLEINE ANFRAGE Des Abgeordneten Dr. Wolfgang Weiß, Fraktion DIE LINKE Entsorgung oder Verwertung von Seegras und anderem Strandgut und ANTWORT der Landesregierung Mit dem Sturm-Hochwasser Anfang Januar dieses Jahres wurde auf fast allen Stränden auch außergewöhnlich viel Seegras, aber auch anderes Treib-/Strandgut angeschwemmt. Die Entsorgung ist teuer und aufwändig und vom Umgang mit Sand und Geröll zu unterscheiden. Mit Ende der Frostperiode ist mit einer intensiven Verwesung zu rechnen, sodass betroffene Gemeinden beschleunigt handeln und unterstützt werden müssen. 1. Welchen rechtlichen Grundlagen oder Auflagen unterliegt Seegras und anderes Treib- oder Strandgut, sobald es vom Strand entfernt und einer Entsorgung oder Verwertung zugeführt wird oder zugeführt werden soll? Wird das angespülte Material zur weiteren Entsorgung zusammengetragen mit dem Willen, den Strand und den Ufersaum davon zu beräumen, unterliegt die Bewirtschaftung des Treibsel den abfall- und immissionsschutzrechtlichen Regelungen. Drucksache 7/191 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Kommunen und/oder Landkreise haben, seit der durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern bereits vor einem Jahr erfolgten Einstufung des Baus von Lagerungsflächen und Aufbereitungsanlagen für Seegras als förderfähig, Anträge auf Förderung gestellt? Folgende Kommunen haben Anträge für Strandreinigungssysteme beziehungsweise Lager- und Behandlungsanlagen für Strandräumgut gestellt: - Gemeinde Glowe durch das Amt Nord-Rügen, - Gemeinde Ostseebad Insel Poel, OT Kirchdorf, - Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, - Gemeinde Ostseebad Sellin durch das Amt Mönchgut-Granitz. 3. Welche der in Frage 2 genannten Förderanträge sind mit jeweils welchem Fördervolumen bewilligt bzw. abgelehnt worden? Von den gestellten Anträgen wurde ein Zuwendungsbescheid für die Gemeinde Ostseebad Sellin am 04. November 2016 erlassen. Die Investition in Strandreinigungssysteme betrug 409.100 Euro und wurde mit 368.190 Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung unterstützt. Die restlichen Anträge befinden sich in der Antragsbearbeitung, zur Bewilligung notwendige Unterlagen wurden durch das Landesförderinstitut abgefordert. Abgelehnt wurde bisher kein Antrag. 4. Wie gestalten sich die Förderkonditionen konkret? a) Gibt es beispielsweise Hilfe? b) Ist Hilfe vorgesehen, wenn die Kommunen den zu erbringenden Eigenanteil nicht finanzieren können? Zu 4 Rechtsgrundlage der Förderung bildet die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur nach der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) - Infrastrukturrichtlinie. Danach können Zuwendungen in der Regel in der Höhe von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erteilt werden. In Ausnahmen können bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: a) das Vorhaben wird in interkommunaler Zusammenarbeit durchgeführt, b) das Vorhaben ordnet sich in eine regionale Entwicklungsstrategie ein, Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/191 3 c) das Vorhaben dient der Revitalisierung eines Altstandortes. Zu a) Die Anträge sind beim Landesförderinstitut zu stellen. Hier kann im Zusammenhang mit der Antragstellung Beratungshilfe erfolgen. Zu b) Im Ministerium für Inneres und Europa liegen dazu keine Anträge der Kommunen auf Förderung vor. 5. Wird angesichts der aktuellen Situation mit außergewöhnlich hohen Seegrasmengen die entstandene bzw. vorhandene Kapazität an Lagerungsflächen und Aufbereitungsanlagen als ausreichend bzw. nicht ausreichend eingeschätzt? Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob aufgrund der aktuellen Situation außergewöhnlich hohe Mengen an Seegras zur Entsorgung anstehen werden. 6. Welche Verfahren und Aufbereitungsmethoden sind für Seegras und anderes Treib- und Strandgut üblich und an welchen Standorten im Land? Seegras und anderes Treib- und Strandgut sollen in der Regel einer Aufbereitungsanlage zugeführt werden, in der das Material kontrolliert entwässert und gegebenenfalls Fremdstoffe entfernt werden können. Auch Kompostierungsanlagen sind dafür grundsätzlich geeignet. Seegras kann dann, unter bestimmten Voraussetzungen auch direkt, auf landwirtschaftlichen Flächen als Düngemittel eingesetzt werden. Als Standorte für die Aufbereitung kommen grundsätzlich alle Kompostierungsanlagen im Land in Frage, die Annahme ist bei den einzelnen Anlagen konkret nachzufragen. Eine aktuelle Übersicht über die Anlagenstandorte ist in den „Daten zur Abfallwirtschaft“ gegeben (Quelle: www.lung.mv-regierung.de/dateien/dza_2015.pdf, siehe Tabelle auf Seite 60/61). Drucksache 7/191 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Wie hoch wird die zu entsorgende bzw. zu verwertende Menge an Seegras und anderem Treib- und Strandgut landesweit eingeschätzt, auch im Vergleich zu den Vorjahren? Mit welchen Kosten rechnen die Kommunen bzw. das Land? In Mecklenburg-Vorpommern fällt in den Küstenbereichen diskontinuierlich Treibsel an. In der vom Wirtschaftsministerium herausgegebenen Studie „Energie aus Abfall in Mecklenburg- Vorpommern“ (2009) wird von einem durchschnittlichen Treibselanfall von 50 Tonnen je Kilometer pro Jahr ausgegangen. Bei circa 350 Kilometern an zu bewirtschaftendem Küstenbereich (von circa 1.700 Kilometern Gesamtküstenlänge) ist somit mit einem theoretischen Aufkommen von circa 17.500 Tonnen pro Jahr zu rechnen. Die anfallenden Entsorgungsmengen variieren aufgrund der Unterschiede der Bewirtschaftungslänge des Strandes sowie aufgrund der vorherrschenden Strömungsverhältnisse und Küstenmorphologie zeitlich und räumlich stark. Die Kosten für die Entsorgung unterliegen marktüblichen Schwankungen und können daher nicht ausgewiesen werden. 8. Inwieweit ist die Entsorgung oder Verwertung von Seegras und anderem Treib- und Strandgut sowie der gegebenenfalls notwendige Bau von Lagerungsflächen und Aufbereitungsanlagen in der vom Landtag beschlossenen Fluthilfe in Höhe bis zu 25 Mio. EUR enthalten? 9. Werden von Seegras besonders betroffene Gemeinden verstärkt und bevorzugt unterstützt? Die Fragen 8 und 9 werden zusammenhängend beantwortet. Die Strandberäumung gehört zu den Maßnahmen, für die die betroffenen Gemeinden noch bis 10.02.2017 einen Antrag auf Sonderbedarfszuweisung beim Ministerium für Inneres und Europa stellen können. Die Förderung erfolgt entsprechend dem Antragseingang. Bei der Förderhöhe wird die Leistungsfähigkeit der Gemeinde berücksichtigt. 10. Inwieweit ist die Landesregierung bei der Erarbeitung und Nutzung einer Seegras-Karte der deutschen Ostseeküste durch die Universität Rostock einbezogen? Inwieweit unterstützt die Landesregierung dieses Vorhaben? Die Landesregierung ist in dieses Vorhaben nicht einbezogen.