Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. April 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1911 7. Wahlperiode 23.04.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Clan-, Schleuser- und Bandenstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Kriminelle Strukturen mit Migrationshintergrund haben mehrfach für Schlagzeilen gesorgt. Laut Medienberichten haben libanesische Clan- Mitglieder die Freilassung von Untersuchungshäftlingen in Neubrandenburg gefordert (Nordkurier vom 8. März 2018), in Stralsund flog eine Schleusergruppe auf (Ostsee-Zeitung vom 14. März 2018) und das BKA warnt vor verstärkten Aktivitäten tschetschenischer Gruppen (FAZ vom 12. März 2018). 1. Wie lautet der gegenwärtige Erkenntnisstand zu den Vorfällen rund um den Neubrandenburger Polizeieinsatz vom 1. März 2018? a) Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden zu den beim Neubrandenburger Polizeieinsatz gefundenen 30.000 Euro? b) Welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben die in Untersuchungshaft sitzenden Personen? c) Wo sind die an der Befreiungsaktion beteiligten Personen sowie die Untersuchungshäftlinge in Deutschland gemeldet? Zu 1 und a) Die Fragen 1 und a) werden zusammenhängend beantwortet. Die Ermittlungen - auch zur Herkunft des sichergestellten Geldbetrags - dauern an. Aus ermittlungstechnischen Gründen kann die Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Auskunft geben. Drucksache 7/1911 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu b) Eine der beiden inhaftierten Personen besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Die andere Person ist türkischer Staatsbürger und verfügt nach eigenen Angaben über eine Aufenthaltserlaubnis bis in das Jahr 2031. Zu c) Festzustellen ist zunächst, dass keine „Befreiungsaktion“ stattgefunden hat. Am 2. März 2018 sind gegen 00:05 Uhr fünf Personen beim Polizeihauptrevier in Neubrandenburg erschienen und haben Auskunft darüber gefordert, ob es sich bei dem im Zusammenhang mit dem vorangegangenen Polizeieinsatz Getöteten um den Bruder einer der erschienen Personen handelt. Die Auskunft konnte nicht erteilt werden. Darauf reagierten die fünf Personen mit deutlichem Unmut, was eine Feststellung der Personalien erforderlich werden ließ. Diese Maßnahme konnte gegenüber vier der fünf erschienenen Personen abgeschlossen werden, bevor deren steigender Unmut einen sofortigen Platzverweis erforderte. Die vier Personen, deren Personalien überprüft werden konnten, haben ihren Wohnsitz in Berlin. Eine der inhaftierten Personen hat ihren Wohnsitz ebenfalls in Berlin, die andere inhaftierte Person hat ihren ersten Wohnsitz am 21. Januar 2017 von Berlin nach Neubrandenburg verlegt. 2. Hat die Landesregierung Kenntnisse über kriminelle libanesische Clanstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern? a) Wenn ja, seit wann existieren kriminelle libanesische Clanstrukturen im Land? b) Wenn ja, mit welchen kriminellen Aktivitäten werden entsprechende Strukturen im Land in Verbindung gebracht? c) Wenn ja, in welche Bundesländer hinein sind diese kriminellen Clanstrukturen vernetzt? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Der Begriff „Clanstrukturen“ wird umgangssprachlich für größere Familienverbünde genutzt. Die Familienzugehörigkeit von Straftätern wird statistisch nicht erfasst. Polizeiliche Ermittlungen werden grundsätzlich gegen einzelne Personen oder Gruppierungen (Banden), welche Straftaten begangen haben, nicht aber gegen Familienstrukturen geführt. Erkenntnisse zu Aktivitäten libanesischer Tätergruppierungen oder libanesischen Familienverbünden liegen der Landesregierung nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1911 3 3. Wie viele Tschetschenen leben seit 2014 nach Einschätzung der Landesbehörden in Mecklenburg-Vorpommern (bitte aufgliedern nach Jahr und Anzahl)? a) Wie viele Asylbewerber mit tschetschenischer Herkunft wurden seit 2014 in Mecklenburg-Vorpommern registriert? b) Bei wie vielen Personen mit tschetschenischer Herkunft wurde der Asylantrag seit 2014 abgelehnt? c) Wie viele Personen mit tschetschenischer Herkunft befinden sich in den Haftanstalten des Landes Mecklenburg-Vorpommern? Der Landesregierung liegen keine Statistiken vor, in denen Ethnien im Sinne dieser Fragestellung erfasst werden. Deshalb werden für die Beantwortung der Fragen 3, a) und b) Angaben zu russischen Staatsangehörigen herangezogen, die dem Ausländerzentralregister und der Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Angaben zu Personen aus der Russischen Föderation entnommen worden sind. Zu 3 Anzahl der sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhaltenden Personen mit russischer Staatsangehörigkeit zum Stichtag: 31.12.2014 = 3.616, 31.12.2015 = 3.846, 31.12.2016 = 3.928, 31.12.2017 = 3.843, 28.02.2018 = 3.821. Zu a) Asylbewerberzugänge aus der Russischen Föderation im Zeitraum: 2014 = 326, 2015 = 335, 2016 = 224, 2017 = 200, 01.01. bis 28.02.2018 = 16. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Drucksache 7/1911 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu b) Anzahl abgelehnter Asylanträge von Personen aus der Russischen Föderation im Zeitraum: 2014 = 53, 2015 = 23, 2016 = 379, 2017 = 287, 01.01. bis 28.02.2018 = 16. Es wird darauf hingewiesen, dass sich in den Angaben auch Asylanträge aus vergangenen Jahren befinden können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zu c) Im Justizvollzug werden die Ethnien der Gefangenen bei der Aufnahme in einer Justizvollzugsanstalt des Landes erfasst. Nachfolgende Tabelle enthält die Angaben über die Anzahl der Personen mit tschetschenischer Herkunft, die sich seit dem Jahr 2014 in den Haftanstalten des Landes Mecklenburg-Vorpommern befanden oder befinden: 2014 2015 2016 2017 2018 M-V gesamt 6 4 7 8 4 4. Sind Aktivitäten krimineller tschetschenischer Gruppen in Mecklenburg-Vorpommern bekannt? a) Wenn ja, seit wann sind entsprechende Aktivitäten bekannt? b) Wenn ja, welcher kriminellen Art sind diese Aktivitäten? c) Wenn ja, wie haben sich diese Aktivitäten seit 2014 entwickelt? Die Fragen 4, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu kriminellen tschetschenischen Gruppen in Mecklenburg-Vorpommern vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1911 5 5. Sind der Landesregierung Kampfsportvereine in Mecklenburg- Vorpommern bekannt, die der „Achmed-Kadyrow-Stiftung“ nahestehen ? a) Wenn ja, welche Vereine sind dies? b) Wenn ja, wie bewertet die Landesregierung solche Verbindungen? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu den angefragten Kampfsportvereinen vor. 6. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über Verbindungen von Personen mit tschetschenischer Herkunft zum islamistischen Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern vor? Ja, es liegen derartige Erkenntnisse zu einzelnen Personen mit mutmaßlich tschetschenischer Herkunft vor. 7. Was ist das Ergebnis der Sichtung des beschlagnahmten Materials im Zuge der Durchsuchung des Schleuserrings von Stralsund? a) Wie viele gefälschte Dokumente werden dem Schleuserring von Stralsund insgesamt zugerechnet? b) Welche weiteren Fälle von Schleuserstrukturen in Mecklenburg- Vorpommern sind den Sicherheitsbehörden seit 2014 bekannt? c) Welche Verstöße gegen das Ausländergesetz werden dem festgenommenen Tatverdächtigen angelastet? Zu 7 Die Sichtung des bei der Durchsuchung am 12. März 2018 sichergestellten Materials dauert an. Die Landesregierung kann daher zu dem Ergebnis der Sichtung noch keine Angaben machen. Zu a) Die Zahl der gefälschten Dokumente und deren Zurechnung zu einzelnen Beschuldigten lassen sich erst nach Auswertung des sichergestellten Materials bestimmen. Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Drucksache 7/1911 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Zu b) Fälle von Schleuserstrukturen werden in der Justiz nicht gesondert statistisch erfasst. Strukturierte Schleusertätigkeit kommt in unterschiedlichen Straftatbeständen zum Ausdruck. Um die Fälle vollständig benennen zu können, in denen der Vorwurf der Schleusung erhoben wurde oder wird, müssten die Justizvorgänge in mehreren statistischen Erhebungsbereichen, die zusammen für den Zeitraum ab 2014 mehrere zehntausend Verfahren umfassen, manuell ausgewertet werden. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Zu c) Das Verfahren wird derzeit wegen des Vorwurfes des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt geführt. Tatverdächtige sind nicht festgenommen worden. 8. Welche Betrugshandlungen mit falschen Identitäten von geschleusten Personen sind den Behörden des Landes bekannt? a) In wie vielen Fällen fanden solche Betrugshandlungen statt? b) Seit wann sind entsprechende Betrugshandlungen den Behörden des Landes bekannt? Die Fragen 8, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten vor.