Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1916 7. Wahlperiode 11.05.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Gutachten zur medizinischen Altersbestimmung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern und ANTWORT der Landesregierung 1. Nach welchen Kriterien werden die Institute für Rechtsmedizin der Universitätskliniken zur Erstellung der Gutachten zur medizinischen Altersbestimmung ausgewählt? 2. Welche Kosten sind pro Gutachten im Jahr 2017 angefallen? 3. Wer trägt die für die Erstellung der Gutachten angefallenen Kosten? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die Entscheidung über die Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern und die Veranlassung des entsprechenden Verfahrens sind originäre Aufgaben der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dies betrifft auch die Auswahl der begutachtenden Stelle und die mit der Erstellung des Gutachtens einzugehenden vertraglichen Regelungen. Die erbetenen Informationen liegen der Landesregierung nicht vor.