Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. April 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1922 7. Wahlperiode 12.04.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jörg Kröger, Fraktion der AfD Gutshaus Danneborth und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Das Gutshaus Danneborth befindet sich im Landkreis Rostock. 1. Ist der Landesregierung bekannt, ob für das Gutshaus Danneborth seitens des zuständigen Bauamtes eine Abrissgenehmigung ausgestellt wurde? 2. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die Abrissgenehmigung für das unter Denkmalschutz stehende Gutshaus erteilt? Wie verhält sich die Abrissgenehmigung zur bestehenden Rechtslage (Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern)? 3. Wurden seitens der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde im Vorfeld alle Möglichkeiten zum Erhalt des Baudenkmals geprüft? 4. Wie bewertet die Landesregierung den angestrebten Abriss des Hauses im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung, die den Erhalt von Baudenkmalen konsequent einfordert (vgl. hierzu OVG Bautzen, Urteil vom 19. Januar 2016 - 1 A 275/14 und BVerwG, Beschluss vom 28.07.2016 - 4 B 12.16)? 5. Wurden dem jetzigen Eigentümer zum Zeitpunkt des Erwerbs des Objektes entsprechende Auflagen seitens der Bau- und Denkmalschutzbehörden zum Erhalt des Hauses auferlegt? Wenn nicht, warum nicht? Drucksache 7/1922 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Fragen 1 bis 5 werden zusammenhängend beantwortet: Zuständige Vollzugsbehörde des Denkmalschutzgesetzes ist der Landkreis Rostock. Das Gutshaus Danneborth ist als Baudenkmal nicht sanierungsfähig. Im Falle einer Sanierung würde ein Neubau entstehen und damit die Denkmaleigenschaft verlorengehen. Der Abbruch des Gutshauses wurde von dem zuständigen Landkreis Rostock gemäß § 72 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern am 22. November 2017 genehmigt. Auf der Grundlage einer gutachterlichen Stellungnahme wurde zuvor mit Datum vom 2. August 2017 durch die Landesdenkmalfachbehörde das Einvernehmen mit Auflagen hergestellt.