Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. April 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1929 7. Wahlperiode 16.04.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Informationen des Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrums illegale Migration (GASIM) an die Landesregierung und ANTWORT der Landesregierung Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage sind die Länder „über die jeweils zuständige Kooperationsbehörde des Bundes im GASIM“ beteiligt (Bundestags-Drucksache 17/6720). 1. Auf welche Weise kooperiert Mecklenburg-Vorpommern mit dem GASIM (bitte auch die zuständigen Behörden angeben)? Beim GASIM (Gemeinsames Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration) handelt es sich um eine ständige, behördenübergreifende „Informations-, Koordinations- und Kooperationsplattform “, in der die Bundespolizei, das Auswärtige Amt, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst, das Bundeskriminalamt und der Zoll vertreten sind. Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern ist nicht direkter Kooperationspartner im GASIM. Unter den im GASIM vertretenen Behörden bestehen seitens der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern engere Kooperationen zur Bundespolizei und zum Bundeskriminalamt , wobei eine direkte Schnittstelle mit Bezug zur Schleusungskriminalität und der illegalen Migration beim Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern besteht. Drucksache 7/1929 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Liegen der Landesregierung Informationsprodukte des GASIM vor, die nach dem 1. Januar 2015 erstellt wurden (bitte die Informationsprodukte mit Datum und der zugehörigen Arbeitseinheit benennen)? Die Landesregierung erhält unregelmäßig GASIM-Reporte zur Kenntnis. Des Weiteren erfolgt durch Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter des GASIM eine mündliche Berichterstattung im Rahmen der bisher halbjährlich stattfindenden Sitzungen der Länderarbeitsgruppe Integriertes Rückkehrmanagement (AG IRM). Es besteht seitens des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern allgemein Zugriff auf folgende Auswerteprodukte des GASIM: GASIM-Report 01/2015 - 40/2015, GASIM-Report 01/2016 - 38/2016, GASIM-Report 01/2017 - 36/2017, GASIM-Report 01/2018 - 08/2018. Als Herausgeber der Reporte wird jeweils das Bundespolizeipräsidium angeführt. 3. In welchen Bereichen (zum Beispiel Schleuserkriminalität, sonstige illegale Einwanderung) verwertet die Landesregierung Informationen des GASIM? Seitens der Landesregierung werden die Informationen des GASIM zur Beurteilung der Lage im Phänomenbereich der Schleusungskriminalität und der illegalen Einreise genutzt. Daraus abgeleitet werden Handlungs- und Bekämpfungsschwerpunkte bestimmt. 4. Gaben Informationsprodukte des GASIM direkt oder indirekt Anlass für konkrete Maßnahmen des Landes auf dem Gebiet Mecklenburg- Vorpommerns? Wenn ja, in welchen Bereichen? Konkrete Informationen zur Einleitung von Ermittlungsverfahren sind seitens des GASIM bisher nicht an Mecklenburg-Vorpommern herangetragen worden. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1929 3 5. Wurden vom GASIM speziell für Mecklenburg-Vorpommern relevante Informationsprodukte erstellt (bitte Gegenstand und Datum benennen)? Die an Mecklenburg-Vorpommern übersandten GASIM-Reporte enthalten keine speziell auf das Land ausgerichteten Informationen.