Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Juni 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1932 7. Wahlperiode 15.06.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der BMV Suchtprävention in den Schulen Mecklenburg-Vorpommerns und ANTWORT der Landesregierung Laut Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage „Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz an den Schulen in Mecklenburg- Vorpommern“, Drucksache 7/1603, vom 5. Februar 2018, geht hervor, dass sich die Zahl der Tatverdächtigen unter 18 Jahren, in Bezug auf die erfassten Rauschgiftdelikte, von 376 im Jahre 2012, auf 862 im Jahre 2016, um mehr als das Doppelte gesteigert hat. 1. Worauf führt die Landesregierung diesen Anstieg zurück? Der Anstieg der Zahl der Tatverdächtigen unter 18 Jahren in Bezug auf die erfassten Rauschgiftdelikte von 376 im Jahre 2012 auf 882 im Jahre 2016 kann mehrere Ursachen haben. Mögliche Einflussfaktoren können unter anderem das Anzeigeverhalten (zum Beispiel Sensibilität des Personals an Schulen, der Erziehungsberechtigten, der Schülerinnen/Schüler und anderer Personen im sozialen Umfeld sowie ihr jeweiliges Interesse an Strafverfolgung), die grundsätzliche Verfügbarkeit von illegalen Betäubungsmitteln in Mecklenburg- Vorpommern, die Kontrollintensität der Strafverfolgungsbehörden oder auch die konkrete Nachfrage von Konsumenten sein. Zudem könnte auch die anhaltende öffentliche Debatte um die Legalisierung von Cannabisprodukten dazu führen, dass strafbewehrtes Verhalten nicht in jedem Fall von Minderjährigen als solches erkannt wird. Drucksache 7/1932 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Programme zur Suchtprävention an den Schulen werden seit 2012 bis heute im Land Mecklenburg-Vorpommern angeboten und gefördert (bitte nach Programm/Maßnahme, Förderjahr, Höhe und Empfänger der Förderung aufschlüsseln)? Das für Gesundheit zuständige Ministerium fördert seit 1993 die Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen Mecklenburg-Vorpommern (LAKOST MV), die verschiedene suchtpräventive Maßnahmen und Programme, unter anderem für die Schulen, anbietet und durchführt wie zum Beispiel: - den Mitmachparcours „Volle Pulle Leben - auch ohne Alkohol!“ (seit 2009), - das Projekt „Dein Leben gehört dir - Appgestützte interaktive Suchtprävention von Cannabis und anderen illegalen Drogen“ (Kooperationspartner: AOK Nord-Ost, BM, LAKOST MV - seit September 2017), - PEaS-Peereltern an Schule (Kooperationsprojekt mit der AOK Nordost und der Fachstelle für Suchtprävention in Berlin - seit 2012), - Suchtprävention in der Ausbildung - Prev@WORK (2012), - KlarSicht-MitmachParcours (Kofferversion) (seit 2012) (Ausbildung von Lehrern/ Schulsozialarbeitern zur Umsetzung des Parcours an ihren Schulen) - Angebote zum Thema „Prävention von Glücksspiel- und Mediensucht“ (SCHILF-Tage, Elternabende, Schulungen von Schulsozialarbeitern, Beteiligung an der Medienscouts- Ausbildung, TEO-Ausbildung von circa 100 Schülern/pro Jahr - seit 2012), - Koordination und Begleitung des Projektes „Regionale Suchtprävention in M-V - gemeinsam stärken“ (seit 2012). Neben den Angeboten der LAKOST nehmen die Schulen auch die zahlreichen Angebote der regionalen Suchtberatungsstellen je nach Bedarf und der eigenverantwortlichen Organisation sowie Durchführung an. Eine Erfassung dieser Angebote erfolgt im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht. Die Angebote der Regionalen Suchtprävention werden pro Landkreis/Kommune durch das für Gesundheit zuständige Ministerium mit 10.000 Euro gefördert. Außerdem gab es verschiedene Angebote der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), wie den KlarSicht-MitmachParcours, die Jugendfilmtage, die Voll Power-Schultour, die von verschiedenen Kommunen für die Schulen beziehungsweise von den Schulen selbst genutzt wurden. Zur Beantwortung der Frage bezüglich der Aufschlüsselung der Förderung aller Angebote seit 2012 wären eine gesonderte Recherche und die Zusammenführung aller Angebote erforderlich. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1932 3 3. Ist eine Kausalität zwischen dem Angebot an Suchtprävention und dem Rückgang von Drogendelikten an den Schulen ersichtlich? Wenn ja, wie begründet sich dies? Bei den in Frage 2 aufgeführten Programmen handelt es sich zum Großteil um gut evaluierte Programme zur Suchtprävention. Auch andere von der LAKOST durchgeführte Maßnahmen zur Suchtprävention an den Schulen werden evaluiert. Des Weiteren liegen die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Datenerhebung zum Thema Sucht(mittelkonsum) bei Berufsschülern in Mecklenburg- Vorpommern vor. Dennoch ist ein kausaler Schluss zwischen den Variablen ‚Angebote der Suchtprävention‘ sowie ‚Rückgang von Drogendelikten an Schulen‘ nicht zulässig, da viele andere Faktoren (siehe zum Beispiel Antwort zu Frage 1) den Zusammenhang zwischen beiden Variablen moderieren und mediieren können. 4. In welcher Form ist die Suchtprävention im Lehrplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern verankert? Das Thema Sucht als ein Bestandteil der Gesundheitserziehung und Prävention ist ein allgemeines, fachbezogenes sowie fächerverbindendes Ziel und ist somit Teil des Kompetenzmodells der Rahmenpläne. Es wird ausdrücklich im Bereich der Sozialkompetenz auf die Auseinandersetzung mit Kernproblemen wie beispielsweise der eigenen Gesundheit und der sozialen Verantwortung hingewiesen. Darüber hinaus beinhaltet eine Vielzahl von Rahmenplänen konkrete Themen der Sucht- und Drogenprävention (zum Beispiel in Sachkunde, Biologie, Chemie, Sport, Naturwissenschaften, Sozialkunde). Die Rahmenpläne können nachgelesen werden unter: http://www.bildung-mv.de/schueler/ schule-und-unterricht/faecher-und-rahmenplaene/ Beispiele der Verankerung des Themas Sucht auf Grundlage der Rahmenpläne Sachkunde, Biologie und Gesundheitserziehung: Rahmenplan: Sachkunde 3/4 Themenfeld: „Sich selbst wahrnehmen“ Inhalte: Gesundheitsschädigende und suchtbegünstigende Faktoren Rahmenplan: Biologie 7-10 Themenfeld: „Gesundheit und soziale Verantwortung“ Inhalte: Entstehen von Süchten und ihre Folgen, Beratungsmöglichkeiten Rahmenplan: Biologie gymnasiale Oberstufe Themenfeld: Physiologische Grundlagen ausgewählter Lebensprozesse Inhalte: Reflexionen zum Menschenbild, Suchtverhalten, Suchtprävention Drucksache 7/1932 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Rahmenplan: Gesundheitserziehung 1-12 Themenfeld: Sucht- und Drogenprävention Inhalte: Stärkung des Selbstwertgefühls, legale und illegale Drogen, allgemeine Entwicklung des Suchtverhaltens, Beratungsmöglichkeiten 5. Sieht die Landesregierung den Ausbau der Suchtprävention an den Schulen als unverzichtbar an? Ist geplant, diese weiter auszubauen und entsprechend zu fördern? Die Landesregierung sieht das Angebot der Suchtprävention an den Schulen des Landes als unverzichtbar an. Da der Konsum legaler und illegaler Drogen zum üblichen Experimentierverhalten insbesondere während des Jugendalters und Erwachsenwerdens gehört, werden suchtpräventive Aktivitäten und Maßnahmen weiterhin darauf ausgerichtet sein, die Lebenskompetenzen der Schülerinnen und Schüler in diesem Bereich zu stärken. So sollen der Einstieg in den Suchtmittelkonsum und andere suchtriskante Verhaltensweisen verhindert und riskante Konsum- und Verhaltensweisen frühzeitig erkannt werden. Zentral ist in diesem Zusammenhang der Ausbau der Zusammenarbeit mit den Ordnungs- und Gesundheitsämtern, den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, den Sucht- und Drogenberatungsstellen, den örtlichen Polizeidienststellen, den kirchlichen Trägern, den Krankenkassen sowie den Sportvereinen und den kommunalen Präventionsräten. Neben den bereits aufgeführten Angeboten werden den Lehrkräften in Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen Mecklenburg-Vorpommern und dem Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern regelmäßig Fortbildungen zu diesem Themenbereich angeboten. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sollen die Angebote und Maßnahmen der Suchtprävention auch weiterhin gefördert werden.