Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. April 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1938 7. Wahlperiode 09.04.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Rechtsrahmen zur Terrorismusabwehr in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Im Ländervergleich sind die rechtlichen Rahmenbedingungen der Polizeigesetze nicht einheitlich. Dabei fällt besonders der Umgang mit terroristischen Gefährdern ins Auge. 1. Plant die Landesregierung eine landesrechtliche Verankerung der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung im Sicherheitsund Ordnungsgesetz? Wenn ja, für wann ist diese Novellierung geplant? 2. Plant die Landesregierung eine landesrechtliche Verankerung der sogenannten Online-Durchsuchung im Sicherheits- und Ordnungsgesetz? Wenn ja, für wann ist diese Novellierung geplant? 3. Plant die Landesregierung eine landesrechtliche Verankerung zur Auskunft über Nutzerdaten gemäß § 15 Absatz 1 Telemediengesetz im Sicherheits- und Ordnungsgesetz? Wenn ja, für wann ist diese Novellierung geplant? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet. Im Zuge der Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes zur Umsetzung der EU-Datenschutzvorschriften und der Anpassung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Urteil vom 20. April 2016 zum Bundeskriminalamtsgesetz) ist die Einführung weiterer Befugnisse für die Polizei zur Abwehr von Gefahren geplant. Der Abstimmungsprozess innerhalb der Landesregierung dazu ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Drucksache 7/1938 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Unter Berücksichtigung der Komplexität des Gesetzgebungsvorhabens und des zeitlichen Aufwandes für das notwendige Beteiligungsverfahren soll ein Gesetzentwurf voraussichtlich im November 2018 eingebracht werden. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit einer gesetzlich geregelten sogenannten Präventivhaft zur Abwehr terroristischer Bedrohungslagen? Eine gesetzliche Regelung, die in Fällen terroristischer Bedrohungslagen zur Gefahrenabwehr eine längerfristige Ingewahrsamnahme erlaubt, erscheint mit Blick auf die Regelungen der Strafprozessordnung und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verfassungsrechtlich nicht unproblematisch. 5. Plant die Landesregierung in dieser Legislatur weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus? Wenn ja, welche gesetzlichen Maßnahmen stehen in der Diskussion? Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen.