Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. April 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1944 7. Wahlperiode 16.04.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Wolfgang Weiß und Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Landesmittel zur Finanzierung des Landeserntedankfestes und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Bereits seit 1991 wird in Mecklenburg-Vorpommern ein Landeserntedankfest unter Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten/der Ministerpräsidentin des Landes gefeiert. Es ist Tradition geworden, dass der Ausrichtungsort abwechselnd im mecklenburgischen und vorpommerschen Landesteil liegt. Über ein Interessenbekundungsverfahren in den Landkreisen erfolgt die Abfrage. Die sich bewerbenden Gemeinden durchlaufen ein Auswahlverfahren im Ministerium. Auswahlkriterien sind die geografische Lage und die erforderliche Infrastruktur (Kirche und Festplatz) für ca. 8000 bis 10.000 Besucher. Weiterhin ist ein reges Vereinsleben ein wichtiges Kriterium. 1. Wer ist für die Finanzierung, die Vorbereitung und die Durchführung des Landeserntedankfestes regelmäßig verantwortlich? Für die Finanzierung, die Vorbereitung und die Durchführung des Landeserntedankfestes ist die ausrichtende Gemeinde zuständig. Die Vorbereitungen und Durchführungen werden durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, das regional zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt und durch den Bauernverband unterstützt. Drucksache 7/1944 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Förderungen und Unterstützungen durch das Land stehen für die Vorbereitung und Durchführung des Landeserntedankfestes zur Verfügung (bitte getrennt nach Fördermöglichkeiten angeben)? In Kapitel 0802 Titel 534.05 „Durchführung von absatzfördernden und Imageveranstaltungen“ stehen finanzielle Mittel aus dem Haushalt des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt zur Verfügung. 3. Welche Voraussetzungen sind durch den Ausrichter des Landeserntedankfestes zu erfüllen, um Förderung und Unterstützung durch Landesmittel zu erhalten? Die Gemeinde unterzeichnet eine Vereinbarung des Ministeriums, in der die Voraussetzungen definiert und die förderfähigen Positionen benannt sind. Voraussetzung für eine Förderung durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern ist das Vorlegen eines tragbaren Konzeptes für die Durchführung. Das tragbare Konzept der Gemeinde muss folgende Bedingungen erfüllen: 1. Durchführung eines Erntedankgottesdienstes, 2. Gestaltung eines Festumzuges mit ländlich geprägten Darstellungen und Bildern mit Bezug zur jeweiligen Gemeinde, 3. Schaffung eines würdigen Rahmens zur symbolischen Übergabe der Erntekrone vom Berufsstand an die Politik. Förderfähige Positionen sind Werbekosten, Öffentlichkeitsarbeit, Transport- und Mietkosten sowie die anteilige Finanzierung des Bühnenprogramms. 4. Wie ist nach Ansicht der Landesregierung gewährleistet, dass unter Berücksichtigung der derzeitigen Voraussetzungen für die Erlangung von Landesmitteln zur Vorbereitung und Durchführung eines Landeserntedankfestes sichergestellt ist, dass auch wirtschaftlich schwache Kommunen in der Lage sein könnten, sich erfolgreich als Ausrichter eines Landeserntedankfestes zu bewerben? Die wirtschaftliche Lage einer Kommune ist bei der Auswahl des Ausrichters nicht relevant. Die Gemeinden werden vom Ministerium vor der Entscheidung über die zu erwartenden Kosten informiert und durch das regional zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt bei der Sponsorensuche begleitet.