Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. April 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1958 7. Wahlperiode 25.04.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Berechnung der Hilfsfristen im Rettungsdienst und ANTWORT der Landesregierung Es ergeben sich Nachfragen zu den Antworten der Landesregierung auf den Drucksachen 7/1552, 7/1555 und 7/1833. 1. Wie viele Möglichkeiten, die durchschnittliche Hilfsfrist zu ermitteln, sind der Landesregierung bekannt (bitte alle Möglichkeiten der Durchschnittsberechnung im Detail erläutern)? 2. Wie viele unterschiedliche Berechnungsarten für die durchschnittliche Hilfsfrist wendet die Landesregierung an? 3. In welchen Fällen wendet die Landesregierung die in Frage 2 genannten unterschiedlichen Berechnungsarten jeweils an? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die Berechnung der durchschnittlichen Hilfsfrist erfolgt entsprechend der Antwort der Landesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/1552. Hinsichtlich der Beantwortung der Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1833 wird auf die Vorbemerkung der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1930 verwiesen. Drucksache 7/1958 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Wie viele Möglichkeiten, die maximale Hilfsfrist zu ermitteln, sind der Landesregierung bekannt (bitte alle Möglichkeiten im Detail erläutern)? 5. Wie viele unterschiedliche Berechnungsarten für die maximale Hilfsfrist wendet die Landesregierung an? 6. In welchen Fällen wendet die Landesregierung die in Frage 5 genannten unterschiedlichen Berechnungsarten jeweils an? Die Fragen 4, 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Grundlage für die Ermittlung des Anteils der Rettungsdiensteinsätze, bei denen die maximale Hilfsfrist von 15 Minuten nicht überschritten wird, sind die Angaben der Landkreise und der kreisfreien Städte zur Gesamtzahl der Einsätze sowie zum Anteil der Einsätze, bei denen ein Rettungsmittel innerhalb von 15 Minuten an einer Straße gelegene Notfallorte erreicht hat (§ 1 Absatz 3 der Rettungsdienstplanverordnung). 7. Können die ermittelten Hilfsfristen der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte für die unterschiedlichen Rettungsdienstbereiche von denen der Landesregierung abweichen? Wenn ja, a) warum? b) inwiefern? Die Fragen 7, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Das derzeit verwendete Formblatt der Landesregierung zur Erstellung der Hilfsfriststatistik bildet die Vorgaben des novellierten Rettungsdienstgesetzes Mecklenburg-Vorpommern und der Rettungsdienstplanverordnung noch nicht vollständig ab. Daher werden der Datensatz und die Erfassungsmaske zur Überprüfung der Hilfsfrist zurzeit überarbeitet. Nach Abstimmung mit den Trägern Rettungsdienst sollen die Angaben für die Hilfsfriststatistik im Jahr 2017 in der neuen Erfassungsmaske erfolgen. Auf die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Drucksache 7/1829 sowie auf Drucksache 7/1832 wird verwiesen.