Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/196 7. Wahlperiode 17.02.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg und Karsten Kolbe, Fraktion DIE LINKE Digitalpakt#D und seine Umsetzung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Bundesbildungsministerin Johanna Wanka stellte vor einigen Wochen den Digitalpakt#D, vor, nachdem alle Schulen in Deutschland auf die digitale Bildung vorzubereiten sind. Die Bundesregierung will dafür fünf Milliarden Euro für IT und Hardware zur Verfügung stellen. Die Länder sollen sich verpflichten, pädagogische Konzepte, Aus- und Fortbildung von Lehrkräften sowie gemeinsame technische Standards umzusetzen. 1. Wie viele vernetzte Computerarbeitsplätze stehen den Schülerinnen und Schülern im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl der jeweiligen Einzelschulen an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Schuljahr 2015/2016 zur Verfügung (bitte anhand der Meldungen der Einzelschule zur Gewährung des Anrechnungsbedarfes für die Betreuung von EDV-Netzen sowie nach Einzelschulen getrennt angeben)? Hinsichtlich einer Übersicht über die Anzahl der digitalen Endgeräte (Personalcomputer, Medienecken, Laptops und Tablet-PC) im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl bezogen auf die Einzelschule wird auf die Anlage zu Frage 4 der Drucksache 6/4178 verwiesen. Für das Schuljahr 2015/2016 wurden diese Daten nicht erhoben. Die Anzahl der vernetzen Computerarbeitsplätze, die Grundlage für die Zuweisung von Anrechnungsstunden für die Betreuung von Netzen der Elektronischen Datenverarbeitung im Schuljahr 2015/2016 waren, ist unter dem erfragten Gesichtspunkt nicht verwertbar. Drucksache 7/196 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Denn diese Anzahl an Geräten enthält nicht alle digitalen Endgeräte, die den Schülerinnen und Schülern zur Nutzung zur Verfügung stehen und andererseits nicht nur vernetzte Schülerarbeitsplätze, sondern auch weitere Computerarbeitsplätze im schulischen Netz. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Ausstattung der Schulen gemäß § 102 Absatz 2 des Schulgesetzes Angelegenheit der Schulträger ist. 2. Wie viele Mittel aus dem Landeshaushalt wurden von 2006 bis 2016 eingesetzt, um den Ausbau der Digitalisierung an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen und beruflichen Schulen voranzutreiben? Da die Ausstattung von Schulen Aufgabe der Schulträger ist, können abschließende Aussagen zur Höhe der verausgabten Haushaltsmittel nur durch die Landkreise, kreisfreien Städte und die weiteren kommunalen Schulträger erfolgen. Seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit sind im Zeitraum von 2006 bis 2016 für den Ausbau der Digitalisierung an den beruflichen Schulen drei Zuwendungsbescheide aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ausgereicht worden. Die Gesamtausgaben dieser drei geförderten Vorhaben betragen 129.709 Euro und der Zuschuss beläuft sich auf 93.400 Euro. Dies entspricht einem durchschnittlichen Fördersatz von rund 75 Prozent. Seitens des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt wurden an der Fachschule für Agrarwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern von 2006 bis 2016 insgesamt 454.685,21 Euro investiert, zum Beispiel in Laptops, Beamer, PC-Kabinette, Dokumentenkameras und Digitale Tafeln (Smartboards). 3. Welche Konzepte hat die Landesregierung für die öffentlichen Schulen im Bereich „Lernen mit digitalen Medien“? Das Bildungsministerium hat mit den anderen Ländern die „KMK-Strategie zur Bildung in der digitalen Welt“ entwickelt, die im Dezember 2016 durch die Kultusministerkonferenz beschlossen worden ist. Hiermit liegt erstmals eine bundesweit verbindliche Zielsetzung sowohl zu dem, was Schülerinnen und Schüler lernen sollen, als auch zu dem sächlichen und zeitlichen Rahmen, in dem das geschehen soll, vor. Die Landesregierung wird daher alle darin beschriebenen Ziele in dem dafür festgelegten Zeitrahmen umsetzen beziehungsweise da, wo die Zuständigkeiten insbesondere der Schulträger berührt sind, die Umsetzung begleiten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/196 3 Darüber hinaus besteht in Mecklenburg-Vorpommern die Besonderheit, dass mit dem seit dem letzten Jahr in Betrieb befindlichen digitalen Unterrichtshilfenportal eine allen Lehrkräften zur Verfügung stehende Funktion eingerichtet ist, die selbstverständlich laufend weiterentwickelt wird. Das dient vor allem dazu, die in der Strategie angelegte Einbindung von digitalen Medien in den (Fach-)Unterricht zu fördern. Dies geschieht unter den wesentlichen Gesichtspunkten der Verbesserung der Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und der Sicherung der Qualität der Unterrichtsmaterialien in Deutsch, Mathematik und Englisch unter Berücksichtigung der Anforderungen der inklusiven Schule auch auf unterschiedlichen Niveaus. Dabei ist es das Ziel, die Lehrkräfte durch die Verringerung der (Vorbereitungs-)Arbeit zu entlasten und Zeit für die Schülerinnen und Schüler zu gewinnen. 4. Welche konkreten Maßnahmen bzw. Umsetzungsschritte sind geplant, um den Digitalpakt#D an den öffentlichen Schulen in Mecklenburg- Vorpommern technisch zu implementieren? a) Welchen verbindlichen Standard für Hard- und Software strebt die Landesregierung als technologische Untergrenze für die öffentlichen Schulen an? b) Was sind die Entscheidungskriterien für die Setzung dieses Standards? c) Inwieweit und von wem wird die Landesregierung bei der Projektierung und Planung technisch unterstützt? 5. In welcher Höhe und nach welchem Verteilungsschlüssel erhalten die öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern Mittel aus dem Digitalpakt#D? In welcher Art sollen diese konkret eingesetzt werden? 6. Inwiefern ist eine Anpassung der Lehramtsausbildung in Hinsicht auf den Digitalpakt#D an den Hochschulen und Fachhochschulen des Landes geplant? Wie soll diese konkret ausgestaltet werden? Fragen 4, 5 und 6 nebst Unterfragen werden zusammenhängend beantwortet. Der Bund hat mit Ausnahme der im November 2016 öffentlich präsentierten Broschüre https://www.bmbf.de/pub/Bildungsoffensive_fuer_die_digitale_Wissensgesellschaft.pdf bislang keine weiteren Unterlagen vorgelegt. Die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder und die Bundesministerin für Bildung und Forschung haben sich in einer gemeinsamen Sitzung am 30. Januar 2017 darauf verständigt, eine Bund-Länder-Vereinbarung zur Unterstützung der Bildung in der digitalen Welt im Bereich Schule zu erarbeiten. Dafür haben sie die Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene beschlossen, die die Einzelheiten für eine entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung auf Basis von Artikel 91c des Grundgesetzes verhandeln soll. Die erste Sitzung der Arbeitsgruppe soll noch im Februar 2017 stattfinden. Insofern liegen der Landesregierung noch keine zur Beantwortung der Fragen notwendigen Informationen vor.