Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1960 7. Wahlperiode 07.05.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Schäden in Zoos, Tier- und Wildparks durch Schneefälle zu Ostern 2018 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Schneefälle zu Ostern haben in verschiedenen Regionen im Land teils erhebliche Schäden verursacht. In besonderer Weise waren die Zoologischen Gärten (Zoo) betroffen. Die Landesregierung hat sich frühzeitig bemüht, einen Überblick über Art, Umfang und Ausmaß der Schäden zu gewinnen. Unter anderem hat sich das Kabinett bereits auf seiner Sitzung am 10. April 2018 mit der Problematik beschäftigt. Neben einer Bestandsaufnahme ging es dabei auch darum, auf welche Weise Abhilfe geschaffen werden kann, damit alle Zoos möglichst bald wieder in vollem Umfang für Besucher zur Verfügung stehen. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund geben die Antworten auf die Fragen nur einen vorläufigen Stand wieder Durch die ungewöhnlich starken Schneefälle zu Ostern 2018 beträgt nach Angaben des Landeszooverbandes Mecklenburg-Vorpommern die bislang aus zehn Einrichtungen gemeldete Schadenssumme insgesamt knapp 1,3 Millionen Euro allein an der Infrastruktur. Die Einnahmeverluste durch die notwendige Schließung der Anlagen sind in dieser Summe nicht berücksichtigt. Drucksache 7/1960 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Welche Zoos, Tier- und Wildparks in Mecklenburg-Vorpommern erlitten Schäden in welcher Höhe an ihrer Infrastruktur (bitte tabellarisch darstellen)? Der Landesregierung liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt die folgenden Angaben zu einzelnen Schadenshöhen vor (Schätzungen der Einrichtungen): Zoo/Tierpark Sachschäden (in Euro) Rostocker Zoo 310.000 Haustierpark Lelkendorf 15.000 Vogelpark Marlow 738.000 Zoo Stralsund 5.000 Tierpark Grimmen 13.000 Wildpark MV Güstrow 400.000 Gesamtsumme 1.481.000 (aufgerundet auf Tausend Euro) 2. Welche Zoos, Tier- und Wildparks werden in welcher Höhe finanziell durch das Land bei der Beseitigung der entstandenen Schäden unterstützt (bitte tabellarisch darstellen)? Das Land strebt eine möglichst umfassende Unterstützung der Zoos bei der Beseitigung der Schäden an. Konkretes kann noch nicht mitgeteilt werden, da die Einzelheiten derzeit noch geprüft werden. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Aus dem Vorpommern-Fonds erhält der Vogelpark Marlow zur Senkung des Eigenanteils einen Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro. Da die Prüfung und Abstimmung innerhalb der Landesregierung noch nicht beendet sind, können derzeit keine abschließenden Angaben zu einzelnen Zuwendungen erfolgen. 3. Aus welchen Einzeltiteln welcher Haushalte erfolgt diese Unterstützung in welcher Höhe (bitte tabellarisch darstellen)? Siehe Antwort zu Frage 2. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1960 3 4. Sind für die finanzielle Unterstützung des Landes Eigenmittel der betroffenen Einrichtungen erforderlich? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. In welchem Umfang Eigenmittel der betroffenen Einrichtungen oder ihrer Träger erforderlich sind, hängt von Art und Umfang der Förderung ab und kann daher zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Inwiefern die Aufwendung der Eigenmittel für die betroffenen Einrichtungen kompensiert werden kann, ist Bestandteil der oben dargestellten Prüfung. 5. Welche Unterstützungsmaßnahmen der Landkreise und Kommunen für die betroffenen Einrichtungen sind der Landesregierung bekannt? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 6. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Einnahmeverluste der betroffenen Einrichtungen durch die notwendigen Schließungen ein? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Zudem handelt es sich hierbei um betriebsinterne Zahlen der betroffenen Einrichtungen. Die Landesregierung geht davon aus, dass Einnahmeverluste in etwa in Höhe von 300.000 Euro entstanden sein dürften. 7. Bis wann können nach Einschätzung der Landesregierung die Schäden an den betroffenen Einrichtungen ausgeglichen werden? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zielsetzung der Aktivitäten des Landes ist es, die Einrichtungen zu befähigen, die Schäden in möglichst kurzer Zeit wieder auszugleichen. In welchem Zeitraum dies erreicht werden kann, hängt vom Schadensausmaß und von der Art der Schäden ab. 8. Werden die unterschiedlichen Träger der betroffenen Zoos, Wild- und Tierparks (öffentliche oder private Träger) unterschiedlich gefördert? Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 4 wird verwiesen. In Abhängigkeit von den letztlich gefundenen Lösungen können sich auch unterschiedliche Förderbedingungen ergeben. Drucksache 7/1960 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 9. Verfügen die betroffenen Einrichtungen über Schadensversicherungen, die für die Schäden eintreten können? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.