Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. April 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1967 7. Wahlperiode 27.04.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Sachstand Förderverfahren Anklamer Schwimmhalle und ANTWORT der Landesregierung Hat die Stadt Anklam sämtliche Anforderungen zur Freigabe der Förderung für die Schwimmhallensanierung erfüllt? a) Wenn ja, seit wann ist das der Fall? b) Wenn nicht, was muss die Stadt Anklam noch beibringen? c) Wenn nicht, welche Fristen zur Beibringung gibt es? Die Fragen 1, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Nein. Wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1559 vom 26. Januar 2018 dargelegt, ist von der Hansestadt Anklam der Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der geplanten Schwimmhallensanierung noch beizubringen. Zur Beibringung des Nachweises gibt es keine Fristen.