Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. April 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1969 7. Wahlperiode 24.04.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Mediation oder andere Verfahren außergerichtlicher Konfliktbeilegung bei Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten und ANTWORT der Landesregierung Die Schweriner Volkszeitung berichtete am 31. März 2018 über eine steigende Zahl von Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten an den Familiengerichten Mecklenburg-Vorpommerns. 1. In wie vielen Familiensachen, die Umgangsstreitigkeiten betrafen, haben Familiengerichte in Mecklenburg-Vorpommern den Beteiligten eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung gemäß § 36a Absatz 1 FamFG in den Jahren 2012 bis 2017 vorgeschlagen (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Gericht)? 2. In wie vielen Familiensachen, die Umgangsstreitigkeiten betrafen, haben sich die Beteiligten für die Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung gemäß § 36a Absatz 2 FamFG in den Jahren 2012 bis 2017 entschieden (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Gericht)? 3. Wie viele der in Frage 2 genannten Umgangsstreitigkeiten wurden mit einer abschließenden konfliktbeilegenden Vereinbarung (Memorandum ) beendet (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Gericht)? 4. In wie vielen Familiensachen, die Sorgerechtsstreitigkeiten betrafen, haben Familiengerichte in Mecklenburg-Vorpommern den Beteiligten eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung gemäß § 36a Absatz 1 FamFG in den Jahren 2012 bis 2017 vorgeschlagen (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Gericht)? 5. In wie vielen Familiensachen, die Sorgerechtsstreitigkeiten betrafen, haben sich die Beteiligten für die Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung gemäß § 36a Absatz 2 FamFG in den Jahren 2012 bis 2017 entschieden (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Gericht)? Drucksache 7/1969 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 6. Wie viele der in Frage 5 genannten Sorgerechtsstreitigkeiten wurden mit einer abschließenden konfliktbeilegenden Vereinbarung (Memorandum ) beendet (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Gericht)? Die Fragen 1 bis 6 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen zu den Fragen 1 bis 6 keine Daten vor. Im Rahmen der bei den Gerichten geführten Statistik in Familiensachen werden zwar die Verfahren betreffend elterliche Sorge und Umgangsrecht (Verfahrensgegenstände) gesondert erfasst, jedoch nur nach Eingängen, Erledigungen und Endbeständen bilanziert. Darüber hinaus liegen keine Daten zu den jeweiligen Verfahrensgegenständen vor. Im Jahr 2017 sind bei den Amtsgerichten des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2.667 Verfahren betreffend elterliche Sorge und 1.088 Verfahren betreffend Umgangsrecht erledigt worden, in den sechs vorangegangenen Jahren vergleichbar viele (2012: 2.180 Verfahren zum Sorgerecht und 986 zum Umgangsrecht). Um die Fragen im Einzelnen beantworten zu können, sind eine händische Durchsicht und eine Auswertung der in den Jahren 2012 bis 2017 erledigten Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht, also von mehr als 15.000 Verfahren, notwendig. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. 7. Welche Maßnahmen zur Information der Bürger über Mediation und andere Verfahren außergerichtlicher Konfliktbeilegung zur gezielten Prävention von Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten zwischen Eltern hat die Landesregierung durchgeführt oder geplant? Das Justizministerium hat den Flyer „Einen Streit beilegen“ herausgegeben. Dieser ist im Internet auf dem Regierungsportal unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/ publikationen eingestellt und kann dort auch als Druckexemplar bestellt werden. Darin wird über die Möglichkeit einer Mediation in Güterrichterverfahren in den Gerichten des Landes und über den Ablauf des Verfahrens informiert. Zudem werden auf die außergerichtliche Mediation, auf den Verein „Die Mediation MV e. V.“, dessen Internetadresse sowie auf die dort geführte Liste von außergerichtlichen Mediatoren hingewiesen. Das Justizministerium ist eines der Gründungs- und Vorstandsmitglieder des Vereins „Die Mediation MV e. V.“. Der Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, die Möglichkeiten der außergerichtlichen Konfliktbeilegung stärker im Bewusstsein der Bevölkerung und der Rechtsberufe zu verankern. Die Mitglieder des Vereins bemühen sich, die Mediation als Methode zur außergerichtlichen Streitbeilegung bekanntzumachen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1969 3 Hierzu richtet der Verein im zweijährigen Turnus an wechselnden Standorten zu wechselnden Themen den Mediationstag Mecklenburg-Vorpommern aus und bewirbt die Veranstaltung und die Mediation durch Flyer. Zertifizierte Mediatoren haben die Möglichkeit, sich auf der Homepage des Vereins vorzustellen, um auf diese Art und Weise für die Mediation zu werben. Der nächste Mediationstag ist für November 2018 geplant. Von Maßnahmen zur Information über Mediation oder andere Verfahren außergerichtlicher Konfliktbeilegung speziell in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren wurde abgesehen, weil es zahlreiche Sachbereiche gibt, in denen Mediation oder andere Verfahren außergerichtlicher Konfliktbeilegung in Betracht kommen und Mediationsverfahren im Grundsatz nach einer gleichen Struktur ablaufen.