Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1979 7. Wahlperiode 15.05.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Finanzielle Ausstattung der Stadt Boizenburg/Elbe und ANTWORT der Landesregierung Im Lokalteil Hagenow der SVZ war am 24. März 2018 zu lesen, dass sich der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden der Stadtvertretung Boizenburg/Elbe mit einem Brief an die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewandt haben, um u. a. auf die prekäre Finanzsituation der Stadt aufmerksam zu machen und um Hilfe zu bitten. 1. Wie bewertet die Landesregierung die finanzielle Ausstattung der Stadt Boizenburg/Elbe unter dem Gesichtspunkt der sich rasant entwickelnden Bevölkerung der Stadt? Die Einwohnerzahl hat sich bei der Stadt Boizenburg/Elbe lt. Bevölkerungsstatistik zwar positiv aber, wie in Tabelle 1 aufgezeigt, mit durchschnittlich + 0,8 % Einwohnerzuwachs nicht rasant entwickelt: Tabelle 1 Stichtag Einwohnerzahl Veränderung zum Vorjahr in % 31.12.2013 10.254 0,8 31.12.2014 10.350 0,9 31.12.2015 10.379 0,3 31.12.2016 10.527 1,4 30.06.2017 10.594 0,6 Drucksache 7/1979 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Für die Berechnungen zum Finanzausgleich wird nach § 27 Absatz 1 FAG M-V auf die Daten der fortgeschriebenen Einwohnerzahlen der Bevölkerungsstatistik jeweils zum vorvergangenen Jahr zurückgegriffen. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 liegen diese Daten aus der Bevölkerungsstatistik noch nicht vor. Aus den Daten, die die Stadt für das Jahr 2017 auf Nachfrage hilfsweise aus dem Melderegister zur Verfügung gestellt hat, ergibt sich für das Gesamtjahr 2017 letztlich sogar ein leichter Rückgang der Einwohnerzahl um 10 Einwohner. Lediglich die Anzahl der Kinder hat um 21 Kinder im Gesamtjahr 2017 zugenommen. Die Stadt Boizenburg/Elbe hat in den letzten Jahren zudem eine sich stetig verbesserte Finanzausstattung aus eigenen Steuereinnahmen wie auch aus Finanzausgleichszuweisungen des Landes vorzuweisen. Aus der Summe der Steuerkraft des Vorvorjahres und den Schlüsselzuweisungen des laufenden Jahres berechnet sich die Finanzkraft einer Gemeinde. Die Finanzkraft hat sich in den Jahren 2015 bis 2018 wie folgt entwickelt: Tabelle 2 2015 7.990.027 Euro 2016 8.365.214 Euro 2017 8.770.334 Euro 2018 9.141.581 Euro Auch unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl ergibt sich eine positive Entwicklung bei der relativen Finanzkraft, die in Tabelle 3 den Durchschnittswerten der kreisangehörigen Gemeinden gegenübergestellt wird: Tabelle 3 Jahr Finanzkraft von Boizenburg/Elbe Durchschnittliche Finanzkraft kreisangehöriger Gemeinden (ohne abundante Gemeinden) 2015 779 Euro je Einwohner 760 Euro je Einwohner 2016 808 Euro je Einwohner 797 Euro je Einwohner 2017 845 Euro je Einwohner 828 Euro je Einwohner 2018 868 Euro je Einwohner 864 Euro je Einwohner Als Grundzentrum erhält die Stadt außerdem zusätzliche Zuweisungen für übergemeindliche Aufgaben in Höhe von aktuell 1,2 Mio. Euro jährlich. Nach RUBIKON verfügte die Stadt Boizenburg/Elbe im Jahr 2017 nach den von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde bestätigten Haushaltsplanzahlen über eine gesicherte dauernde Leistungsfähigkeit. Auch für 2018 wird nach den noch ungeprüften Angaben eine gesicherte dauernde Leistungsfähigkeit ausgewiesen. Nach den von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde gemeldeten Haushaltsdaten verfügte die Stadt zum 31. Dezember 2013 über einen positiven Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von 3.875.485,89 Euro, in 2014 einen positiven jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von 16.958,83 Euro sowie 2015 und 2016 jeweils negative jahresbezogene Salden in Höhe von -93.553,57 Euro (2015) und -625.703,49 Euro (2016). 2017 wurde dann wieder ein positiver jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von 438.259,12 Euro erreicht, sodass zum 31. Dezember 2017 ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von 3.593.446,38 Euro bestand. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1979 3 Dabei handelt es sich für 2013 und 2014 um Angaben aus festgestellten Jahresabschlüssen, die übrigen Angaben sind vorläufiger Natur. Probleme mit dem Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt hat die Stadt bisher nicht. Bis ins Jahr 2017 hatte die Stadt Boizenburg/Elbe deutlich geringere Realsteuerhebesätze festgesetzt , als dies im Vergleich zu anderen kreisangehörigen Gemeinden, insbesondere auch zu vergleichbar großen Städten der Fall war. Dies spricht für eine bisher solide Finanzausstattung. Die Anpassungen der Realsteuerhebesätze im Jahr 2018 werden im Übrigen nicht zu einer weit überdurchschnittlichen Belastung von Bürgern und Unternehmen führen. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer liegen zudem weiterhin unter dem Mittelwert vergleichbar großer Gemeinden. 2. Welche Hilfsmaßnahmen plant die Landesregierung als Reaktion auf das Schreiben vom 23. März 2018 der Stadt Boizenburg/Elbe an die Ministerpräsidentin? a) Hat es bereits eine Kontaktaufnahme zum Bürgermeister oder zu den Fraktionsvorsitzenden der Stadtvertretung der Stadt Boizenburg /Elbe gegeben? b) Wurden der Stadt Boizenburg/Elbe weitere Fördermöglichkeiten für Bau- und Investitionsvorhaben aufgezeigt oder angeboten? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Stadt Boizenburg/Elbe hat dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung sowie dem Ministerium für Inneres und Europa Investitionsbedarf zum geplanten Grundschulzentrum Boizenburg/Elbe angezeigt. Für die Sanierung und Erweiterung der Ludwig-Reinhard-Grundschule (inklusive Erneuerung Außenanlagen, Anpassung Infrastruktur und Neubau Zweifeldsporthalle) im Zuge der Zusammenlegung von zwei Grundschulstandorten werden 15,3 Millionen Euro Gesamtkosten veranschlagt . Zur Unterstützung wurden hierfür durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung bereits Finanzhilfen in Höhe von insgesamt rund 4,3 Millionen Euro im Rahmen der Städtebauförderprogramme 2016 und 2017 bereitgestellt. Zum Städtebauförderprogramm 2018 wurden durch die Stadt Boizenburg/Elbe weitere Finanzhilfen in Höhe von 2,1 Millionen Euro beantragt; ein entsprechendes Abstimmungsgespräch mit der Stadt Boizenburg/Elbe hierzu hat am 10. November 2017 stattgefunden. Das Städtebauförderprogramm 2018 befindet sich derzeit in Aufstellung. Auf Anfrage wurde der Stadt Boizenburg /Elbe in diesem Zusammenhang zudem bestätigt, dass die Kosten für eine Projektsteuerung zum genannten Schulbauvorhaben nach den Maßgaben der Städtebauförderrichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich zuwendungsfähig sind. Das Ministerium für Inneres und Europa beabsichtigt zum heutigen Zeitpunkt keine Gewährung einer Sonderbedarfszuweisung aus Haushaltsmitteln 2018, zumal aktuell auch keine konkreten Förderanträge der Stadt Boizenburg/Elbe vorliegen. Drucksache 7/1979 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 3. Welche Fördermöglichkeiten gibt es derzeit oder sind im Bereich von Schulbauten und -sanierungen in Planung, bei welcher der gemeindliche Eigenanteil auf maximal 10 % der Kosten reduziert ist? Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung bestehen grundsätzlich die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Fördermöglichkeiten für Investitionen in Schulinfrastruktur, bei welchen der gemeindliche Eigenanteil auf maximal 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben reduziert ist beziehungsweise reduziert werden kann. Förderbereich Rechtliche Grundlage Höhe der Zuwendung Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) - Kapitel 1 Grundsätze zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen im Bereich des Städtebaus in Mecklenburg-Vorpommern (Fördergrundsätze Kommunalinvestitionsförderung Städtebau) Die Zuwendung beträgt in der Regel 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) - Kapitel 2 Grundsätze zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen Mecklenburg- Vorpommern (Fördergrundsätze Kommunalinvestitionsförderung, Kapitel 2, Schulen) werden in Kürze veröffentlicht Die Zuwendung beträgt in der Regel 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben . Gemeinden und Gemeindeverbände, deren Leistungsfähigkeit nach dem rechnerunterstützten Haushaltsbewertungs- und Informationssystem (RUBIKON) dauernd gefährdet oder weggefallen ist, kann im besonders begründeten Ausnahmefall eine Zuwendung von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Darüber hinaus gibt es im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Fördermöglichkeiten für Investitionen in Schulinfrastruktur, bei welchen durch eine ergänzende Förderung aus der Richtlinie für die Gewährung von Kofinanzierungshilfen (Kofinanzierungshilfenrichtlinie - KofiRL M-V) des Ministeriums für Inneres und Europa, der gemeindliche Eigenanteil mitunter auf maximal 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben reduziert werden könnte. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1979 5 Förderbereich Rechtliche Grundlage Höhe der Zuwendung Städtebauförderung Städtebauförderrichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StBauFR M-V) Die Zuwendung beträgt bis zu 66,67 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Förderperiode 2014 - 2020 - integrierte nachhaltige Stadtentwicklung Richtlinie zur Förderung der Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (Stadtentwicklungsförderrichtlinie - StadtentwFöRL M-V) Die Zuwendung beträgt in der Regel 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Förderperiode 2014 - 2020 - kleinstädtisch geprägte Gemeinden im ländlichen Raum Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFDRL M-V) Die Zuwendung durch EU-Mittel beträgt in der Regel 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) - Kapitel 2 Grundsätze zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen Mecklenburg- Vorpommern (Fördergrundsätze Kommunalinvestitionsförderung, Kapitel 2, Schulen) werden in Kürze veröffentlicht Die Zuwendung beträgt in der Regel 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben . Gemeinden und Gemeindeverbände, deren Leistungsfähigkeit nach dem rechnerunterstützten Haushaltsbewertungs- und Informationssystem (RUBIKON) dauernd gefährdet oder weggefallen ist, kann im besonders begründeten Ausnahmefall eine Zuwendung von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Strategiefonds des Landes Mecklenburg- Vorpommern Die Bewilligung erfolgt in den Oberund Mittelzentren auf Basis der Stadtentwicklungsförderrichtlinie - StadtentwFöRL M-V beziehungsweise auf Basis der StBauFR M-V und für die Grundzentren ebenfalls nach den StBauFR M-V. Drucksache 7/1979 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 4. In welcher Höhe konnten bereits Mittel aus dem „Sonderprogramm für Schulbau“ bewilligt werden (bitte nach Bauprojekt/Maßnahme und Summe getrennt aufführen)? Es wurden bisher keine Mittel aus dem „Sonderprogramm für Schulbau“ bewilligt.