Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/198 7. Wahlperiode 15.02.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Unterstützung der Schulfördervereine und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Schulvereine sind Zusammenschlüsse von Lehrkräften, Erziehungsberechtigten, Ehemaligen und sonstigen engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die ergänzend zu den etatmäßigen Mitteln die Anliegen einer Schule und ihrer Schülerinnen und Schüler unterstützen wollen. Sie sind rechtlich kein zwingender Bestandteil einer Schule, sondern dienen als gemeinnützige Vereine vielmehr der Förderung des Bildungs- und Erziehungsanliegens einer Schule. 1. Welche Informationsmaterialien bzw. Arbeitshilfen stehen derzeit für öffentliche allgemein bildende und berufliche Schulen bzw. den dazugehörigen Schulfördervereinen zur Verfügung, um die Aktivitäten der Schulfördervereine zu unterstützen bzw. deren Gründung zu forcieren? Die Stiftung für Bildung und die Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement Mecklenburg-Vorpommern stellen Informationsmaterialien und Arbeitshilfen zur Unterstützung der Aktivitäten von Schulfördervereinen beziehungsweise zur Gründung von Schulfördervereinen zur Verfügung. Drucksache 7/198 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Derzeit wird die Gründung eines Landesverbandes der Schulfördervereine in Mecklenburg- Vorpommern zur Unterstützung von Schulfördervereinen vorbereitet. Hierfür arbeiten der Bundesverband der Schulfördervereine BSFV e. V., die Stiftung für Bildung und die Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement Mecklenburg- Vorpommern zusammen. 2. Welche Vorhaben fördert die Landesregierung in öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen, die unter Nutzung der ehrenamtlichen Strukturen bestehender Fördervereine realisiert werden können? Über die Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Förderung von Projekten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung, Demokratie-, Rechts- und Friedenserziehung , politische Bildung und Gewaltprävention an Schulen fördert die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern speziell Projekte an Schulen. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 3. 3. Für welche Themenfelder können Schulfördervereine bei der Landesregierung Förderanträge stellen? Als eingetragene Vereine haben Schulfördervereine grundsätzlich die Möglichkeit, bei allen Fördermittelprogrammen Anträge zu stellen, die diese Rechtsform als Antragsteller zulassen. Im Übrigen wird auf die Förderfibel der Landesregierung http://www.service.mv .de/cms/DLP_prod/DLP/Foerderfibel/index.jsp und auf die Förderdatenbank der Bundesregierung http://www.foerderdatenbank.de verwiesen. 4. Welche Fördermittel stellen die Europäische Union, die Bundesregierung oder sonstige Dritte derzeit für Projekte in öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen zur Verfügung? a) In welcher Form gibt es hierfür eine Antragsberatung für die öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes bzw. die dazugehörigen Schulfördervereine, um Fördermittel zu beantragen? b) Wer ist zum jetzigen Zeitpunkt Ansprechpartner in der Landesregierung für die Antragsberatung von öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen bzw. die dazugehörigen Schulfördervereine ? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/198 3 Europäische Union und Bundesregierung: Fördermittel für Projekte sind im Rahmen des ESF-Richtlinie B 1.7 für die Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Toleranz, sogenannte Mikroprojekte von Vereinen, möglich. Ansprechpartner für die Antragstellung und für die Antragsberatung ist die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern. Im Übrigen siehe auch Antwort zu Frage 3. Sonstige Dritte: Fördermittel für Projekte stellen unter anderem die Stiftung Bildung und die Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. Ansprechpartner für die Antragstellung und für die Antragsberatung sind die Stiftung für Bildung und die Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement Mecklenburg- Vorpommern.