Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. April 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1980 7. Wahlperiode 03.05.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion der BMV Digitale Notenlisten an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ermöglichen den Schülern und Eltern eine Noteneinsicht mithilfe einer online einsehbaren Notenliste? Der Landesregierung liegen keine Daten zur Anzahl der Schulen vor, die bereits online eine Notenansicht für Schülerinnen und Schüler sowie für Eltern ermöglichen. Bei der Bereitstellung digitaler Notenlisten handelt es sich grundsätzlich um eine Aufgabe der Schulträger. 2. Beabsichtigt die Landesregierung, ein derartiges Verfahren flächendeckend und obligatorisch für alle Schulen einzuführen? Die Anforderungen einer zukunftsweisenden Digitalisierung in den Schulen gehen über die eines einzelnen Verfahrens der Online-Notenansicht hinaus. Diese sind unter anderem eine einheitliche Schulverwaltungssoftware, Schulstundenplaner, Anwendungen und Inhalte zur digitalen Unterrichtsgestaltung. Im Rahmen des im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur verorteten Projektes „Integriertes Schulmanagementsystem“ (ISY-MV), werden diese Verfahren unter Berücksichtigung pädagogischer, technischer, organisatorischer, finanzieller und Aspekte des Datenschutzes und der IT-Sicherheit bearbeitet.