Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/199 7. Wahlperiode 15.02.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Ärzte im ambulanten Sektor in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Ärzte sind im ambulanten Sektor in Mecklenburg- Vorpommern tätig? a) Wie viele davon sind selbstständig in eigener Niederlassung? b) Wie viele sind in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt? c) Wie hoch waren die Zahlen für selbstständige und angestellte Ärzte im ambulanten Sektor vor fünf bzw. vor zehn Jahren in Mecklenburg-Vorpommern? Die Fragen 1, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern waren am 31. Januar 2017 einschließlich vertragsärztlicher Psychotherapeuten insgesamt 2.993 Ärzte im ambulanten Sektor in Mecklenburg-Vorpommern tätig. Der Tätigkeitsumfang der Ärzte ist dabei nicht berücksichtigt worden. Davon sind 2.449 Ärzte in eigener Niederlassung und 544 Ärzte als angestellte Ärzte tätig. Vor fünf Jahren (1. Januar 2012) waren im ambulanten Sektor in Mecklenburg-Vorpommern 2.378 niedergelassene Ärzte und 285 angestellte Ärzte tätig. Vor zehn Jahren (31. Dezember 2006) waren 2.464 niedergelassene Ärzte und 71 angestellte Ärzte im ambulanten Sektor in Mecklenburg-Vorpommern tätig. Drucksache 7/199 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie hoch ist der Altersdurchschnitt der heute im ambulanten Sektor tätigen Ärzte generell über alle Fachrichtungen? Der Altersdurchschnitt der heute im ambulanten Sektor tätigen Ärzte über alle Fachrichtungen einschließlich vertragsärztlich tätiger Psychotherapeuten beträgt 53,02 Jahre (Stand: 31. Januar 2017). 3. Wie hoch ist der Altersdurchschnitt in den Fachgebieten Allgemeinmedizin , Inneres, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Augenheilkunde, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kinder- und Jugendmedizin? 4. Wie viele Ärzte in den in Frage 3 angefragten Fachgebieten werden in den nächsten fünf Jahren das Regelrenteneintrittsalter erreichen? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet: Facharztgruppen (Facharztanerkennung) Altersdurchschnitt der in den nachgefragten Facharztgruppen (Facharztanerkennung) tätigen Ärzte davon Anzahl der Ärzte, die in den nächsten fünf Jahren das Regelrenteneintrittsalter erreichen werden Allgemeinmedizin 54,23 Jahre 148 Internisten 52,59 Jahre 51 Gynäkologen 52,83 Jahre 40 Augenärzte 41,47 Jahre 16 HNO-Ärzte 53,78 Jahre 19 Pädiater 53,14 Jahre 28 5. Wie viele Ärzte in den in Frage 3 genannten Fachrichtungen fehlen bereits in Mecklenburg-Vorpommern? Nach den Feststellungen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Mecklenburg- Vorpommern vom 1. November 2016 bestehen in Mecklenburg-Vorpommern nach Maßgabe der Bedarfsplanungs-Richtlinie noch Zulassungsmöglichkeiten für 128,5 Hausärzte (Allgemeinmediziner , hausärztliche Internisten, praktische Ärzte), keine Internisten (fachärztlich tätige Internisten), eine Augenärztin/einen Augenarzt, für zwei HNO-Ärzte und für 0,5 Pädiater. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/199 3 6. Welche Regelungen muss ein niedergelassener Arzt für die Anstellung eines Kollegen beachten, beispielsweise hinsichtlich der Probezeit, der Kassenzulassung und der damit verbundenen Kosten, der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes und der Vergütung von Überstunden? Die Anstellung eines Arztes durch einen niedergelassenen Arzt setzt die Genehmigung des Zulassungsausschusses der Ärzte und Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern voraus. Für die Antragsstellung ist eine Gebühr in Höhe von 120,00 Euro zu entrichten. Nach erfolgter Genehmigung werden Gebühren in Höhe von insgesamt 800,00 Euro erhoben. Für den abzuschließenden Arbeitsvertrag gelten die zivilrechtlichen Bestimmungen des Arbeitsrechtes. Arztpraxen mit angestellten Ärzten nehmen in dem Umfang am organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienst teil, wie es der Zahl der insgesamt dort tätigen Ärzte entspricht.