Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. November 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/20 7. Wahlperiode 02.11.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Mentoring-Programm „Zukunft durch Aufstieg“ und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Teilnehmerinnen haben jeweils in den Jahren 2013 bis 2016 an dem Mentoring-Programm „Zukunft durch Aufstieg“ teilgenommen ? Bislang fanden drei Durchgänge des Mentoring-Programms „Zukunft durch Aufstieg“ statt. Die Umsetzung erfolgt an fünf Standorten durch regionale Cross-Mentoring-Projekte, zusammengeführt durch eine Landeskoordinatorin. Am ersten Durchgang des Mentoring-Programms (01.01.2013 bis 30.06.2014) nahmen 52 weibliche Führungskräfte als Mentees teil. Der zweite Durchgang des Programms vom 01.07.2014 bis 31.12.2015 verzeichnete 55 Mentees. Im aktuell laufenden dritten Durchgang (seit 01.01.2016) befinden sich 72 Mentees. Drucksache 7/20 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Form von Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen finden durch welche Anbieter im Rahmen des Mentoring-Programms statt? a) Sind die Maßnahmen fester, d. h. in jedem Jahr wiederkehrender Bestandteil des Programms oder werden die Maßnahmen individuell auf jede Teilnehmerin zugeschnitten? b) Wie oft und in welchem Umfang finden die Maßnahmen pro Programmjahr statt? c) Wird die Finanzierung der Maßnahmen vollständig durch für das Programm bereitgestellte Mittel übernommen? Jeder Durchgang wird von einer Auftakt- und einer Abschlussveranstaltung gerahmt. Darüber hinaus sehen die Qualitätsstandards des Programms immer Workshopangebote vor. Teilweise wurden und werden Workshops und Seminare selbstständig durch die Landeskoordinatorin übernommen, teilweise wurden und werden die Leistungen ausgeschrieben und an einen Referenten oder eine Referentin vergeben. Jede Landeskoordinierung des Programms setzte beziehungsweise setzt eigene Akzente bei der Durchführung im Rahmen der Qualitätsstandards. Zu a) Die Seminare und Workshops sind aufgrund der Qualitätsstandards fester Bestandteil jedes Durchganges. Die Inhalte werden nach einer Bedarfsabfrage unter den Mentees festgelegt. Die Workshops sind Gruppenangebote. Zu b) In der Regel finden fünf Workshops für die Mentees innerhalb eines Durchganges statt. Sie werden eintägig durchgeführt. Zu c) Ja, die Seminare und Workshops sind für die Mentees kostenfrei. 3. Wie bzw. mit welchem Verfahren werden die Teilnehmerinnen des Mentoring-Programms „Zukunft durch Aufstieg“ ausgewählt? Die interessierten Frauen bewerben sich mittels eines Bewerbungsbogens. Für die Auswahl der Mentees sind Kriterien festgelegt, die die Aufnahme in das Programm zulassen. Die Projektleitungen der regionalen Cross-Mentoring-Projekte und die Landeskoordination entscheiden gemeinsam über die Aufnahme in das Programm. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/20 3 4. Wie bzw. mit welchem Verfahren werden die Unternehmen für das Cross-Mentoring ausgewählt und akquiriert? Welche Unternehmen und Einrichtungen in Mecklenburg- Vorpommern waren bisher am Mentoring-Programm beteiligt? Unternehmen werden nicht ausgewählt. Jede Mentee, soweit sie von ihrem Arbeitgeber unterstützt wird, bringt ihr Unternehmen in das Programm ein. In den drei Durchgängen waren und sind bislang circa 150 Unternehmen aus allen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns beteiligt. Dabei sind und waren vorwiegend die Branchen Dienstleistung, Gesundheits- und Sozialwesen, Gastgewerbe, Touristik und Freizeit, verarbeitendes Gewerbe, Erziehung und Unterricht sowie Energie-, Bau-, Verkehrs-, Grundstücks- und Wohnungswesen vertreten. 5. In welcher Form, in welchem zeitlichen Umfang und mit welcher Kontinuität werden die Teilnehmerinnen durch erfahrene Führungspersönlichkeiten u. a. der Wirtschaft betreut? Die Mentoringphase findet in Form von Gesprächen statt. Das Erstgespräch zwischen Mentee und Mentor oder Mentorin wird gemeinsam mit der Projektleiterin der regionalen Cross- Mentoring-Projekte durchgeführt. Weitere Treffen und Inhalte der Gespräche werden zwischen der Mentee und dem Mentor oder der Mentorin festgelegt, je nach zeitlicher Verfügbarkeit der Partner. Erfahrungsgemäß sind Treffen im Abstand von vier bis sechs Wochen sinnvoll. Die Gespräche finden für die Dauer des Programmdurchganges statt. Einige Mentoringbeziehungen werden auch nach Ablauf des Programms weiter gepflegt. 6. Wird das Programm evaluiert bzw. ist eine Evaluation vorgesehen? a) Wenn ja, wann? b) Wenn nicht, warum nicht? Zu 6, a) und b) Eine projektinterne Evaluation findet und fand für jeden Durchgang statt. 7. Wie lange ist die Laufzeit des Programms in Mecklenburg- Vorpommern? Der dritte Durchgang endet am 31.12.2017.