Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/200 7. Wahlperiode 16.02.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Torsten Koplin und Karen Larisch, Fraktion DIE LINKE Öffentlicher Gesundheitsdienst in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Im Wirtschaftsausschuss des Landtages am vom 02.12.2016 kündigte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit bei der Vorstellung der Schwerpunkte der Arbeit in der 7. Wahlperiode an, dass das Land sich im Öffentlichen Gesundheitsdienst engagieren will. 1. Wie will das Land sich im Öffentlichen Gesundheitsdienst engagieren? 2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung für diesen Bereich? Ab wann sollen diese Maßnahmen beginnen? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die Gesundheitsministerkonferenz hat in ihrer 89. Sitzung am 29. und 30. Juni 2016 in Rostock- Warnemünde auf Antrag des Vorsitzlandes Mecklenburg-Vorpommern einstimmig einen Leitantrag zu „Perspektiven zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes“ beschlossen. Noch als Vorsitzland der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat sich Mecklenburg- Vorpommern zur Umsetzung des GMK-Beschlusses an bundesweite Institutionen gewandt und diese gebeten, zur Umsetzung des Beschlusses beizutragen, so an die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, an die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, an den GKV-Spitzenverband, den Bundesverband der Ärzte im Öffentlichen Dienst und die Bundesärztekammer. Drucksache 7/200 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Für 2017 hat Mecklenburg-Vorpommern die Leitung einer länderoffenen Projektgruppe übernommen, die sich die Aufgabe gestellt hat, die Umsetzung des GMK-Beschlusses zu begleiten. Derzeitig werden im Rahmen dieser Projektgruppe die Antworten der Bundesinstitutionen ausgewertet sowie Maßnahmen zur Umsetzung der 14 Teilbeschlüsse zusammengetragen. Beispielhaft kann hier genannt werden: - Erarbeitung eines Leitbildes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD), - Förderung des Erfahrungsaustausches der Länder und der kommunalen Träger des ÖGD zur Organisationsentwicklung und zu Kooperationsmodellen, - Gespräche mit der Bundesärztekammer zur stärkeren Verbindung des ÖGD mit Wissenschaft und Forschung sowie mit Aus- und Weiterbildung und - Entwicklung geeigneter Instrumente zur Vermittlung von Famulaturen im ÖGD (Famulatur = vorgeschriebenes Praktikum für werdende Ärzte und Apotheker). Die Landesregierung pflegt sowohl mit dem Bundes- als auch mit dem Landesverband der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst und mit der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen Düsseldorf eine intensive vertrauensvolle Zusammenarbeit. Als Maßnahme zur Verbesserung der personellen Situation des Öffentlichen Gesundheitsdienstes Mecklenburg-Vorpommerns konnte im Landesamt für Gesundheit und Soziales bereits eine Stelle mit dem Ziel der Qualifizierung einer Ärztin zur Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin besetzt werden. Darüber hinaus ist zur Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung zum Präventionsgesetz eine enge Zusammenarbeit mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst vorgesehen, die durch die Landesregierung im Rahmen des Aktionsbündnisses für Gesundheit begleitet wird. Die Landesrahmenvereinbarung wurde am 16. Januar 2017 unterzeichnet. 3. Warum gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine Verordnung für die Umsetzung der Norm DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“ wie in anderen Bundesländern? Das Infektionsschutzgesetz bestimmt in § 38 Absatz 2, dass das Bundesministerium für Gesundheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt, welche Regelungen für die Überwachung der Schwimm- und Badebecken festzulegen sind. Eine solche Rechtsverordnung des Bundesministeriums gibt es noch nicht. Deshalb gibt es derzeit auch in keinem Bundesland eine Landesverordnung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/200 3 4. Wie und in welchen Abständen wird die Umsetzung der Norm DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“ in Mecklenburg-Vorpommern sichergestellt? Die Umsetzung der DIN 19643 obliegt den Betreibern von Schwimm-und Badebecken. Die Gesundheitsämter der Landkreise und der kreisfreien Städte prüfen gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 12 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst die Anforderungen der Hygiene. Sie beziehen sich bei der Überwachung auf die DIN 19643 sowie auf die Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) (Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung, Bundesgesundheitsblatt 2014, S. 258). Es liegt in ihrem Ermessen, inwieweit sie die Empfehlungen des UBA, die Kontrollen einschließlich Probennahmen einmal im Jahr vornehmen oder, wenn keine Beanstandungen vorliegen, auf einen zweijährigen Rhythmus ausdehnen.