Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/201 7. Wahlperiode 16.02.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Kostenfrei zugängliches WLAN in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Hält die Landesregierung die jüngste Novelle des Telemediengesetzes bezüglich der Störerhaftung für ausreichend, um in und an öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen den freien Zugang für jedermann zu ermöglichen? Wenn nicht, plant die Landesregierung Initiativen für eine weitere Änderung des Telemediengesetzes? Ziel der im Juli 2016 in Kraft getretenen Änderung des Telemediengesetzes (TMG) war es, mehr Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter zu schaffen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seiner Entscheidung vom 15. September 2016 (Rechtssache C-484/14) entschieden, dass für gewerbliche WLAN-Anbieter weiterhin Rechtsunsicherheit besteht, wenn sie ihren WLAN-Zugang unverschlüsselt anbieten. Die Bundesregierung bereitet derzeit einen neuen Gesetzentwurf vor, der sich noch in der Abstimmung befindet und daher noch nicht abschließend bewertet werden kann. Drucksache 7/201 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele öffentliche Gebäude bieten derzeit einen WLAN-Zugang für die Öffentlichkeit an (bitte nach Gebäuden, die durch Land, Bund und Kommune genutzt werden, differenzieren)? Es liegen der Landesregierung keine Informationen darüber vor, welche öffentlichen Gebäude einen WLAN-Zugang für die Öffentlichkeit anbieten. 3. Auf wie vielen öffentlichen Plätzen wird derzeit kostenfreies und frei zugängliches WLAN angeboten (bitte alle Orte einzeln auflisten und nach Landkreise sortieren)? Eine Übersicht der kostenfreien und frei zugänglichen WLAN-Zugänge auf öffentlichen Plätzen liegt der Landesregierung nicht vor. 4. Wie unterstützt die Landesregierung die Einrichtung von kostenfreiem WLAN an öffentlichen Plätzen, insbesondere auch in den touristischen Hochburgen und Sehenswürdigkeiten? a) Welche weiteren Unterstützungen plant die Landesregierung? b) Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die die Landesregierung für die Unterstützung zur Einrichtung von kostenfreiem WLAN an öffentlichen Plätzen bereithält? Zu 4, a) und b) Die Landesregierung setzt sich für den Ausbau von öffentlichen WLAN-Zugängen im öffentlichen Bereich ein. Der Schwerpunkt soll dabei in touristisch frequentierten Gebieten liegen. Der aktuelle Haushalt enthält hierfür keine Mittel. Für kommende Haushaltsgesetze bleibt dies dem Haushaltsgesetzgeber vorbehalten. 5. Plant die Landesregierung, die Verfügbarkeit von kostenfreiem WLAN in den Regionalzügen zu verbessern? Der im Jahre 2015 von der landeseigenen Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH durchgeführten Prüfung ist zu entnehmen, dass die technische Erstausrüstung erhebliche Investitionskosten bedingt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/201 3 Zudem ist angesichts des technischen Fortschritts davon auszugehen, dass während einer auf 15 Jahre veranschlagten Laufzeit eines Verkehrsvertrages im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) die Technik mindestens zweimal erneuert werden muss. Dies wird zu zusätzlichen Kosten führen und ist vorrangig im Zusammenhang mit Neuausschreibungen von Leistungen zu prüfen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 6 b) verwiesen. 6. Hat die Landesregierung die rechtliche Möglichkeit, im Rahmen der Ausschreibungen für Verkehrsleistungen im SPNV bzw. im Rahmen der Definition der Ausstattungsmerkmale der Regionalzüge die Bereitstellung von kostenfreiem WLAN bzw. zumindest das Vorhandensein der technischen Möglichkeiten als Zuschlagskriterium aufzunehmen? a) Wenn ja, wie oft wurde davon bereits Gebrauch gemacht? b) Wenn nicht, aus welchen Gründen im Einzelnen nicht? Zu 6, a) und b) Die Landesregierung hat die rechtliche Möglichkeit, im Rahmen von Ausschreibungen für Verkehrsleistungen im SPNV beziehungsweise im Rahmen der Definition der Ausstattungsmerkmale der Regionalzüge die Bereitstellung von kostenfreiem WLAN beziehungsweise zumindest das Vorhandensein der technischen Möglichkeiten als Zuschlagkriterium aufzunehmen . Dies ist in bisherigen Ausschreibungen nicht erfolgt, wobei sich die Wiederholung von Ausschreibungen für ein Streckennetz aufgrund der in der Regel zwölf bis 15 Jahre laufenden Verträge nur in großen Abständen ergibt, sodass bisher nur begrenzte Möglichkeiten hierfür bestanden. Im Falle von bevorstehenden Ausschreibungen wird diese Möglichkeit mit geprüft. Bei dieser Prüfung spielen neben der Verfügbarkeit von streckenbegleitendem Funknetz auch die finanzielle Auswirkung durch verhältnismäßig hohe Investitions- und Betriebskosten und die typische Nutzerstruktur des Schienenpersonennahverkehrsangebotes eine Rolle.