Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. April 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2012 7. Wahlperiode 03.05.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke und Dr. Wolfgang Weiß, Fraktion DIE LINKE Ausbringung von mit Cyantraniliprol behandeltem Saatgut und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Entgegen der von den Fragestellern in den einleitenden Sätzen der Vorbemerkung vertretenen Auffassung gehört der Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Cyantraniliprol zur Wirkstoffgruppe der Diamide, nicht zu den Neonicotinoiden. Neonikotinoide, die zur Saatgutbehandlung verwendet werden, stehen im Verdacht, besonders schädliche Auswirkungen auf Insekten zu haben. Cyantraniliprol ist ein Wirkstoff dieser hochwirksamen Insektizid-Gruppe. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bezeichnet diesen Wirkstoff als hoch bienentoxisch und empfiehlt aufgrund der systemischen Wirkungsweise zur Risikominimierung, bestimmte Aussaatbedingungen einzuhalten, um die Staubemission zu reduzieren. In Polen ist das Pflanzenschutzmittel Lumiposa 625 FS mit dem Wirkstoff Cyantraniliprol seit April 2017 für die Saatgutbehandlung von Winterraps zugelassen. (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (2017): „Empfehlungen für die Aussaat von Winterrapssaatgut, das mit Cyantraniliprol behandelt ist“, https://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/06_Fachmeldungen /2017/2017_07_12_Fa_Cyantraniliprole_Winterraps.html) Entspre chendes Saatgut darf gemäß europäischem und deutschem Recht (§ 32 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetztes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) und Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates) bei vergleichbarer Anwendung auch in Deutschland verwendet werden. Deshalb muss auch in Deutschland von schädlichen Auswirkungen auf die Insektenfauna ausgegangen werden. Drucksache 7/2012 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Welche Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprol sind in Deutschland zugelassen oder befinden sich im Zulassungsverfahren? Über aktuell laufende Pflanzenschutzmittel-Zulassungsverfahren hat die Landesregierung keine Kenntnis. Zur Beantwortung der Frage 1 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 20. März 2018 auf Bundestagsdrucksache 19/1043 verwiesen. Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Es arbeitet dabei mit drei Bewertungsbehörden zusammen: dem Bundesinstitut für Risikobewertung, dem Julius-Kühn-Institut und dem Umweltbundesamt . Zugelassene Pflanzenschutzmittel werden auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht. 2. Gibt es für diese Pflanzenschutzmittel regulierende Anwendungsbestimmungen ? Sind solche Bestimmungen in Vorbereitung? Auf die Zuständigkeit des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für den Erlass von Anwendungsbestimmungen wird verwiesen. Das Bundesamt informierte in Fachmeldungen vom 12. und 27. Juli 2017 beispielsweise über „Empfehlungen für die Aussaat von Winterrapssaatgut, das mit Cyantraniliprol behandelt ist“. Die Empfehlungen zur Aussaat (nicht bei Windgeschwindigkeiten über fünf Meter pro Sekunde) und vorsorglichen Informationen der Imker mit Bienenvölkern in der Umgebung (48 Stunden vor der Aussaat im Umkreis von 60 Metern) reflektieren die Erkenntnisse aus den dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und dem Julius Kühn-Institut vorliegenden Daten für die in Polen bestehende Zulassung des Pflanzenschutzmittels Lumiposa (Wirkstoff Cyantraniliprol). Die Fachmeldungen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit werden in Mecklenburg-Vorpommern unter anderem über landesweite Mitteilungen des Pflanzenschutzdienstes des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei an das landwirtschaftliche Fachpublikum bekannt gegeben. 3. Gab es in den letzten drei Jahren Notfallzulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Cyantraniliprol? Für die Erteilung der Notfallzulassungen gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zuständig. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2012 3 Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 20. März 2018 auf Bundesdrucksache 19/1043 verwiesen. Ein im Februar 2015 vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern für die Bundesrepublik gestellter Antrag auf Notzulassung der insektiziden Beize Lumiposa (Wirkstoff Cyantraniliprol) musste vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit abgelehnt werden. Entgegen den Aussagen des Wirkstoffinhabers DuPont de Nemours (Deutschland) GmbH lagen kaum Daten zur Anwendertoxizität und zur Bienengiftigkeit vor. 4. Wurden in den letzten drei Jahren in Mecklenburg-Vorpommerns mit Cyantraniliprol behandeltes Saatgut eingesetzt (bitte tabellarisch nach Landkreis/Gemeinde, Menge und Hektar auflisten)? Die Erfassung von Saatgutmengen oder von Aussaatflächen ist weder im Saatgutrecht noch im Pflanzenschutzrecht vorgeschrieben. Nach Schätzungen der amtlichen Pflanzenschutzdienste an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurde in Norddeutschland, so auch in Mecklenburg- Vorpommern, das in Rede stehende Saatgut auf circa 1.500 Hektar Fläche ausgesät.