Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Mai 2018 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2018 7. Wahlperiode 07.05.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stephan J. Reuken, Fraktion der AfD Ausgaben für Unterhaltungselektronik durch den parlamentarischen Staatssekretär für Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der Artikel der Schweriner Volkszeitung (SVZ), auf den die Kleine Anfrage Bezug nimmt, entspricht in allen wesentlichen Punkten nicht den Tatsachen: Der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern hat sein Auto nicht in die Werkstatt gegeben, um eine PlayStation in sein Auto einbauen oder an die Audioanlage seines Wagens anschließen zu lassen. In seinem Dienstwagen ist ein Konverter eingebaut, der regelmäßig gebraucht wird, damit seine dienstlichen Laptops auf Autofahrten mit Strom versorgt und genutzt werden können. Auch die dem Parlamentarischen Staatssekretär im SVZ-Artikel zugeschriebene Formulierung „für die Kinder“ ist von ihm nie gebraucht worden. Außerdem hat der Parlamentarische Staatssekretär keinen 7er, sondern einen 5er BMW als Dienstwagen. Richtig ist, dass der Parlamentarische Staatssekretär in seinem Dienstwagen eine private PlayStation mitgeführt hat. Diese hat er ein einziges Mal an den Konverter anzuschließen versucht, was nicht funktioniert hat. Drucksache 7/2018 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Einem Artikel der SVZ vom 12. April 2018 nach wurde im Dienstfahrzeug des Staatssekretärs eine Spielkonsole verbaut (SVZ - Eine Playstation für Dahlemanns Staatskarosse). 1. Wie wird diese Maßnahme begründet? a) Welche Kosten sind dafür angefallen? b) Von wem wurden diese Kosten getragen? Es sind keine Kosten angefallen, da keine Konsole verbaut worden ist. 2. In welcher Höhe wurden Ausgaben für Unterhaltungselektronik für den Amtsbereich des parlamentarischen Staatssekretärs für Vorpommern getätigt (bitte auflisten nach Gerätebezeichnung und Anschaffungskosten )? Für den Bereich des Parlamentarischen Staatssekretärs für Vorpommern wurden keine Ausgaben für Unterhaltungselektronik getätigt. Die 13.320 Euro für die „Ausstattung mit Informationstechnik“, die in der Antwort auf die Kleine Anfrage 7/1834 (03/MG 59 511.05) angegeben worden sind, umfassen die IT-Betriebskosten des Büros des Parlamentarischen Staatssekretärs für das Jahr 2017. Dabei handelt es sich um Einmalkosten für die Ausstattung des Konferenzraums mit Präsentationstechnik sowie die laufenden Bereitstellungskosten für die IT-Ausstattung laut Vertrag mit der DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH. Das sind im Einzelnen die Hard- und Software für die standardmäßig im Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin genutzten IT-Arbeitsplätze, Entwicklungs- und Dienstleistungskosten, Kosten für die Nutzung der „Zentralen Dienste“ laut Vertrag sowie die Miete für bereitgestellte Konferenztelefone.