Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2023 7. Wahlperiode 15.05.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Wolfgang Weiß, Fraktion DIE LINKE Änderung von Richtlinien zur besonderen Unterstützung der Ländlichen GestaltungsRäume und ANTWORT der Landesregierung 1. Bis wann wird die angekündigte Änderung der Richtlinie zur Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen durch das Ministerium für Wirtschaft , Arbeit und Gesundheit, die einen erhöhten Fördersatz für Räume mit besonderen arbeitsmarktlichen Herausforderungen vorsehen soll, wirksam werden? Zum Inkrafttreten der geänderten Richtlinie zur Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit kann noch keine Aussage getroffen werden, da sie sich derzeit noch in der Abstimmung befindet. Drucksache 7/2023 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Bis wann werden die angekündigten Änderungen der Klimaschutzförderrichtlinie für Kommunen bzw. Unternehmen (KliFöKommRL M-V und KliFöUntRL M-V), die einen Bonus in Höhe von zehn Prozent zusätzlich zum regulären Fördersatz vorsehen sollen, wirksam werden? Ein Bonus in Höhe von 10 Prozent für Projektstandorte, die in Ländlichen GestaltungsRäumen (LGR) gemäß dem Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern 2016 liegen, wurde mit Datum vom 20. März 2017 in die Merkblätter zu den Förderhöhen der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten in wirtschaftlich tätigen Organisationen (Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen - KliFöUntRL M-V) und der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen (Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen - KliFöKommRL M-V) des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung aufgenommen . Seit dem wurde dieses Bonussystem auch angewendet und endet mit bisherigem Stand mit dem Außerkrafttreten der Richtlinien am 31. Dezember 2023. 3. Welche weiteren Richtlinien des Landes sind bereits geändert worden bzw. sollen geändert werden, um die ländlichen GestaltungsRäume besonders zu fördern? Ein höherer Fördersatz für Vorhaben in Ländlichen GestaltungsRäumen ist seit dem 21. Juli 2017 Bestandteil der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Land Mecklenburg-Vorpommern des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Es sind bisher keine weiteren Richtlinien des Landes geändert worden, um die Ländlichen GestaltungsRäume besonders zu fördern. Inwieweit weitere Förderrichtlinien des Landes auf Grund der Erfahrungen mit den Modellvorhaben in den Ländlichen GestaltungsRäumen später geändert werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2023 3 4. Was sind die Gründe dafür, dass das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt außer der Bevorzugung bei der Kleinstunternehmenförderung (KU-RL M-V) keine besonderen oder erleichterten Bedingungen für die Gewährung von Zuwendungen für Ländliche GestaltungsRäume plant? Für die Gewährung von Zuwendungen nach den Richtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt werden regelmäßig Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) eingesetzt. Mithin ergeben sich die maßgeblichen zuwendungsrechtlichen Bedingungen aus der Landeshaushaltsordnung, den Fördergrundsätzen des GAK-Rahmenplans und Verordnungen der EU, den ELER betreffend. Bei der Anwendung dieser Bedingungen besteht kein Ermessen. Auf die Definition zusätzlicher Zuwendungsbedingungen wird regelmäßig verzichtet. Mögliche Änderungen der Zuwendungsbedingungen können sich an konkreten Bedarfen und Vorschlägen aus den Ländlichen GestaltungsRäumen orientieren, sind aber bislang noch nicht absehbar.