Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2024 7. Wahlperiode 11.05.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Wolfgang Weiß, Fraktion DIE LINKE Unterstützung für Ländliche GestaltungsRäume und ANTWORT der Landesregierung Die Ländlichen GestaltungsRäume sollen besonders unterstützt werden. Bislang warten Menschen aus diesen Regionen, die etwas für ihr Dorf oder die Region bewirken wollen, jedoch darauf, wie diese Unterstützung konkret aussehen soll, ab wann und wo Anträge gestellt werden können und wofür sowie unter welchen Voraussetzungen. Eine interministerielle Arbeitsgruppe „Ländliche GestaltungsRäume“ (IMAG LGR) soll gemeinsam mit Akteuren vor Ort und in den Regionen Probleme aufnehmen, Konzepte etwa zur Sicherung der Daseinsvorsorge erarbeiten und geeignete Unterstützungsansätze und Instrumente entwickeln. 1. Wie oft und in welchem Turnus tagte bzw. tagt die IMAG LGR? Für die Interministerielle Arbeitsgruppe „Ländliche GestaltungsRäume“ (IMAG LGR) gibt es keinen festen Sitzungsturnus. Sie tagt nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Jahr. Das Gremium hat seit seiner Einrichtung im Juni 2017 zweimal auf Staatssekretärsebene getagt. Die von der IMAG LGR eingerichtete Arbeitsgruppe auf Arbeitsebene (sogenannte Dialog-AG) hat bisher 15 Sitzungen abgehalten, an der in der Regel kommunale Vertreter sowie weitere Beteiligte (siehe Antwort zu Frage 5) teilgenommen haben. Drucksache 7/2024 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Akteure waren außer den Staatssekretärinnen und Staatssekretären , dem Staatssekretär für Vorpommern sowie den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen der SPD und CDU bei den bisherigen Treffen mit dabei bzw. in irgendeiner Weise involviert? An der zweiten Sitzung der IMAG LGR nahmen zusätzlich Vertreter der vier Modellregionen, der kommunalen Verbände, der Landkreise und die Vertreter der Dialog-AG teil. Zur Beteiligung weiterer Akteure an Sitzungen der Dialog-AG wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 3. Welche Inhalte wurden bislang in der IMAG LGR thematisiert? a) Was konnte bislang erreicht werden? b) Was ist konkret und zeitnah vorgesehen oder verabredet worden? In der 2. Sitzung der IMAG LGR stellten Vertreter der vier Modellregionen ihre Probleme dar und gaben aus ihrer Sicht Anregungen zu möglichen Lösungsansätzen. Das diskutierte Themenspektrum umfasste weitgehend alle Bereiche der Daseinsvorsorge und auch darüber hinausgehende Themenfelder. Insbesondere wurden die Bereiche Mobilität, Gesundheit, Pflege, Bildung, Kinderbetreuung, Wirtschaftsförderung, Brand- und Katastrophenschutz, Wohnungswesen, Planen und Bauen, Häfen und Wasserwege sowie Tourismus angesprochen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Zu a) und b) Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 4. Wie wurden die vier Pilot- bzw. Modellregionen (Goldberg; Tribsees; Loitz sowie Region Stettiner Haff - Torgelow, Eggesin und Ueckermünde ) aus den Regionen innerhalb der Ländlichen GestaltungsRäume ausgewählt? Die Regionen Goldberg, Loitz und Stettiner Haff wurden als Modellregionen ausgewählt, weil sie mit ihrer Teilnahme an der modellhaften Erprobung des Regionalen Flächennutzungsplanes gemäß Nummer 3.3.2 (4) in Verbindung mit Abbildung 13 des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern bereits ihren Willen zu einer gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit zum Ausdruck gebracht haben. Die Modellregion Tribsees wurde aufgrund der besonderen Strukturschwäche ausgewählt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2024 3 5. Welche konkreten Schritte wurden für bzw. in den vier Pilot- bzw. Modellregionen bereits unternommen? Im Zeitraum Dezember 2017 bis April 2018 wurden folgende konkreten Schritte unternommen: - In einer ersten Runde wurden in den vier Modellregionen sieben thematisch spezifizierte Vor-Ort-Termine organisiert. An diesen Sitzungen nahmen neben Vertretern fachlich betroffener Ressorts der Landesregierung Vertreter aller Modellregionen gemeinsam teil und darüber hinaus Vertreter der Landkreise, der regionalen Wirtschaftsfördergesellschaften , des Technologiezentrums Vorpommern, der Kassenärztlichen Vereinigung, des Brand- und Katastrophenschutzes, der Hafenwirtschaft, der kommunalen Wohnungsbauunternehmen , des Tourismusverbandes und der Hochschulen. Schwerpunktthemen der Sitzungen waren der Regionale Flächennutzungsplan, Gesundheit und Pflege, Brand- und Katastrophenschutz, Häfen und Wasserwege, Planung und Bauen, Ländliche Entwicklung, Mobilität sowie Bildung und Kitas/Horte. - Gemeinsam für alle vier Modellregionen wurden zwei fachliche Vertiefungsrunden organisiert . In einer Runde erläuterte die Kassenärztliche Vereinigung detailliert Handlungsansätze zur Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung. Im Ergebnis werden seitens der Kassenärztlichen Vereinigung vor Ort in jeder Modellregion Gespräche mit der örtlichen Ärzteschaft zu deren Zukunftsplanungen durchgeführt. In der anderen Runde diskutierten Vertreter der Modellregionen zusammen mit Vertretern regionaler Wirtschaftsfördergesellschaften und fachlichen Vertretern der betroffenen Ressorts der Landesregierung die Anwendung der Wirtschaftsförderinstrumente für die Ländlichen GestaltungsRäume. - In einer zweiten Runde werden derzeit Vor-Ort-Termine mit den jeweiligen Modellregionen durchgeführt. Die Treffen dienen dazu, gemeinsam Überlegungen zu möglichen Vorhaben der Modellregionen zu diskutieren. 6. Welche konkreten Projektideen gibt es bereits oder sollen in welcher Zeitschiene für die einzelnen Pilot- bzw. Modellregionen entwickelt und umgesetzt werden? Zur aktuellen Entwicklung von Vorhaben wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Sie sollen, soweit wie möglich, in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Drucksache 7/2024 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Welche Aktivitäten sind in den Ländlichen GestaltungsRäumen außerhalb der Pilot- bzw. Modellregionen vorgesehen? Die in den Modellregionen erfolgreich erprobten Unterstützungsansätze und Unterstützungsinstrumente werden anschließend auch den Nahbereichen der übrigen Ländlichen Gestaltungs- Räume zur Verfügung gestellt. Sofern aus diesen Regionen besonders innovative Vorhaben zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge vorgeschlagen werden, kann im Einzelfall eine Unterstützung seitens der Landesregierung in Betracht gezogen werden. 8. Wie können sich interessierte Menschen, bestehende Interessengruppen , Bürgerbewegungen, -initiativen oder Vereine innerhalb dieser vier Pilot- bzw. Modellregionen oder innerhalb der übrigen Ländlichen GestaltungsRäume mit ihren Ideen einbringen (Öffentlichkeitsarbeit, Ansprechpartner, Beteiligungsformen etc.)? Ansprechpartner für die Landesregierung in den Regionen der Ländlichen GestaltungsRäume sind die Bürgermeister, Amtsverwaltungen und - soweit zuständig - die Landkreise. Die Einbindung weiterer Akteure vor Ort obliegt diesen örtlichen Ansprechpartnern. 9. Wie und durch wen können Mittel für ländliche GestaltungsRäume aus dem Strukturfonds abgefordert werden? a) Bis wann werden dazu eventuell notwendige Richtlinien oder Regelungen getroffen? b) Wird ein Rat, wie beim Vorpommernfonds, oder ein Beirat, wie beim Verfügungsfonds in der Städtebauförderung, über den Mitteleinsatz entscheiden? Die Kommunen in den Ländlichen GestaltungRäumen sollen von der Landesregierung dabei unterstützt werden, vor Ort bestehende Herausforderungen und Problemlagen zu bewältigen. Diesem Zweck dienen auch die anscheinend gemeinten Mittel im Strategiefonds. Einzelheiten zu möglichen Zuwendungsempfängern wie zum Verfahren sollen in Fördergrundsätzen geregelt werden Zu a) Die Fördergrundsätze zum Mitteleinsatz werden derzeit erarbeitet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2024 5 Zu b) Vorgesehen ist, dass die Kommunen in den jeweiligen Ländlichen GestaltungsRäumen der Landesregierung vor Ort abgestimmte Vorschläge für Vorhaben vorlegen, zu denen dann die IMAG LGR Förderempfehlungen abgibt. 10. Soll ein Leitfaden oder Ähnliches entwickelt werden, welcher Wegweiser für interessierte Menschen, bestehende Interessengruppen, Bürgerbewegungen, -initiativen oder Vereine innerhalb der Ländlichen GestaltungsRäume bietet? Die Landesregierung plant, die Aktivitäten im Zusammenhang mit den Ländlichen Gestaltungs- Räumen einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Auf welche Art und Weise dies erfolgen soll, ist derzeit noch nicht abschließend abgestimmt.