Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2026 7. Wahlperiode 07.05.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion der BMV Fuchspopulation in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Informationen liegen der Landesregierung zum Bestand der Fuchspopulation in Mecklenburg-Vorpommern vor? a) Wie hat sich die Fuchspopulation zwischen 2010 und 2017 entwickelt ? b) Welche Ursachen sieht die Landesregierung in der Entwicklung? c) Welche lokalen Schwerpunkte gibt es diesbezüglich in Mecklenburg -Vorpommern? Zu a) Aussagen über die Höhe der Fuchspopulation können von der Landesregierung nicht getroffen werden. In beigefügtem Diagramm ist die Entwicklung der Jagdstrecke in Mecklenburg- Vorpommern abgebildet. Diese schwankt seit dem Jagdjahr 2009/2010 bis 2016/2017 zwischen 15.000 und 20.000 Tieren. Drucksache 7/2026 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu b) Aufgrund der vorliegenden Zahlen zur Jagdstrecke kann davon ausgegangen werden, dass es in Mecklenburg-Vorpommern eine stabile Fuchspopulation gibt. Zu c) Der Fuchs ist in Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend verbreitet. Die meisten Füchse wurden im Jagdjahr 2016/2017 in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald gestreckt. Die Streckendichte im Land lag bei etwa einem Fuchs je 100 Hektar Jagdfläche. 2. Welche Auswirkungen hat die Tollwutimpfung auf den Fuchsbestand in Mecklenburg-Vorpommern? Wissenschaftliche Erhebungen zum Zusammenhang zwischen der Tollwutimpfung und der Entwicklung der Fuchspopulation liegen der Landesregierung nicht vor. Im Folgenden werden Ausführungen zur Tollwutfreiheit und zur Durchführung der oralen Immunisierung der Füchse gegen die Tollwut genannt. 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Ja gd st re ck e Jagdjahr Fuchs Fuchs Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2026 3 Deutschland: Deutschland gilt seit dem 28. September 2008 offiziell als frei von terrestrischer Tollwut. An diesem Tag hat Deutschland der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) eine entsprechende Erklärung übergeben. Voraussetzung für eine solche Erklärung ist, dass in den letzten zwei Jahren kein Fall von Tollwut bei Menschen oder Tieren festgestellt wurde. Da der letzte Tollwutfall am 3. Februar 2006 bei einem Fuchs im Kreis Mainz-Bingen (Rheinland/Pfalz) amtlich festgestellt wurde, hat Deutschland die Bedingungen für die Anerkennung als frei von Tollwut erfüllt. Mecklenburg-Vorpommern: In Mecklenburg-Vorpommern wurde die orale Immunisierung der Füchse gegen die Tollwut (OIF) im Herbst 1989 erstmalig auf dem Gebiet der Insel Rügen sowie auf den Gebieten der nördlichen ehemaligen Landkreise Stralsund, Grimmen und Ribnitz-Damgarten und den westlichen Landkreisen Gadebusch, Schwerin und Ludwigslust durchgeführt. Ab Herbst 1991 bis Frühjahr 1996 erfolgte die OIF auf dem gesamten Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern, mit Ausnahme der Insel Rügen in den Jahren 1994, 1995 und Frühjahr 1996. Ab Herbst 1996 bis Herbst 1998 erfolgte die OIF nur noch auf den Gebieten der Landkreise östlich der Autobahn A 19 und ab Frühjahr 1999 bis Frühjahr 2000 wurde die OIF nur noch in einem Impfgürtel von ca. 50 km Breite entlang der Grenze zu Polen durchgeführt. Die OIF wurde in den genannten Zeiträumen zweimal jährlich, jeweils im Frühjahr und Herbst als Flugauslage durchgeführt. Im Ergebnis dieser Bekämpfungsmaßnahmen wurde der letzte Tollwutfall in Mecklenburg- Vorpommern am 3. Februar 1995 bei einem Fuchs (Farmfuchs) und am 17. August 2007 bei einer Fledermaus festgestellt. Das gesamte Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern gilt seit dem 1. Januar 2002 als tollwutfrei. 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Entwicklung von Staupe, Fuchsbandwurm und Fuchsräude in Mecklenburg- Vorpommern? Da es sich bei den genannten Krankheiten um nicht bekämpfungspflichtige Tierkrankheiten handelt und auch nur für den Fuchsbandwurm eine Meldepflicht besteht, liegen der Landesregierung auch hier keine wissenschaftlichen Erhebungen zur Entwicklung von Staupe, Fuchsbandwurm und Fuchsräude vor. Nach Aussage des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) erfolgen Untersuchungen zu den genannten Krankheiten im Wesentlichen nur an Füchsen, die im Rahmen der Tollwutüberwachung eingesandt werden. Drucksache 7/2026 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 In der nachstehenden Tabelle (Quelle: LALLF) werden die bisher durchgeführten Untersuchungen dargestellt. Waren in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2010 bis 2014 noch circa 800 Füchse, Marderhunde und Waschbären, vorrangig kranke, verhaltensgestörte, verendet aufgefundene aber auch gesund erlegte Tiere pro Jahr zur Untersuchung auf Tollwut einzusenden, erfolgte ab dem Jahr 2015 nach den Vorgaben der Tollwut-Verordnung nur noch eine risikobasierte Überwachung von kranken, verhaltensgestörten und verendet aufgefundenen Tieren. Vor diesem Hintergrund ist auch der Rückgang der oben aufgeführten Untersuchungszahlen zu erklären. Mit dem Rückgang der Fuchseinsendungen erfolgte auch ein Rückgang der Untersuchungen auf Staupe, Räude und Fuchsbandwurm, sodass zur Entwicklung dieser Krankheiten nur eingeschränkt und vorrangig nur bezüglich der Grundgesamtheit der untersuchten Tiere ohne Berücksichtigung der geographischen Verteilung Aussagen getroffen werden können. Hinsichtlich der von Räude betroffenen Tiere liegen insgesamt die höchsten Untersuchungszahlen vor, da jeder eingesandte Fuchs äußerlich makroskopisch beurteilt wird. Darüber hinausgehende , aufwändigere und gezielte, parasitologische Untersuchungen zum Nachweis des Räude Erregers werden nicht durchgeführt. Der Anteil an Füchsen mit Räudesymptomatik erfuhr in 2015 im Vergleich zu den Vorjahren (2013, 2014) einen Anstieg um circa acht Prozent und liegt seitdem auf einem Niveau von circa 13 Prozent, das heißt circa jedes achte Tier ist betroffen. Hintergrund für diese Entwicklung ist aber eher der Zustand der Tiere, da es sich hauptsächlich um verendet aufgefundene Tiere handelt. Untersuchungen auf Staupe erfolgen insbesondere in Abhängigkeit zum Vorbericht (zentralnervöse Symptome). Da nicht bei allen eingesandten Tieren abklärungsrelevante Informationen vorliegen, sind die Untersuchungszahlen vergleichsweise gering. Der Anteil von positiven Nachweisen zu den insgesamt untersuchten und damit vorberichtlich auffälligen Tieren ist jedoch seit 2015 höher als in den Vorjahren. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2026 5 Zum Fuchsbandwurm wurde in Mecklenburg-Vorpommern jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2017 ein Monitoring durchgeführt. Der Anteil positiver Füchse war im letzten Jahr deutlich geringer (zwölf Prozent) als in den Jahren 2010 und 2011 (19 Prozent; 26 Prozent). Da jedoch auch die Gesamtzahl der untersuchten Tiere zurückgegangen ist, kann eine Bewertung der Entwicklung zum Befall des Fuchsbandwurmes nicht gegeben werden. Hierfür ist eine umfangreichere Datengrundlage notwendig. 4. Welche Problemstellungen sind mit „Stadtfüchsen“ verbunden? Über Füchse im urbanen Gebieten sind im Vergleich mit anderen Wildarten (Schwarzwild, Waschbär) keine großen Problemstellungen bekannt. Füchse können sich durchaus an Mülltonnen ernähren, sind bei Weitem aber nicht so geschickt wie Waschbären. Probleme gibt es in der Stadt, wie auch in anderen besiedelten Gebieten, hinsichtlich des Zugriffes durch den Fuchs auf Kleintierhaltungen. Hier bestehen Möglichkeiten im Jagdrecht, solche Problemfälle zu lösen. Dazu heißt es in § 5 Absatz 3 des Landesjagdgesetzes: „…Eigentümer oder Nutzungsberechtigte und die von ihm Beauftragten dürfen in befriedeten Bezirken Füchse, Steinmarder, Iltisse, Marderhunde, Waschbären und Wildkaninchen innerhalb der Jagdzeit tierschutzgerecht fangen, töten und sich aneignen. Eines Jagdscheines bedarf es nicht. …“. Eine weitere Problemstellung ist die Übertragung von Räude und Staupe. Gerade im urbanen Bereich gibt es auch eine hohe Dichte an gehaltenen Hunden. Bei Hunden werden die Halter angehalten, ihre Tiere gegen diese Krankheiten zu impfen. Wenn diese jedoch nicht erfolgt, kann es gerade in Bereichen mit einer hohen Hundehaltungsdichte und gegebenenfalls hoher Fuchspopulation zu erhöhten Infektionen kommen. 5. Welche Möglichkeiten zur Bestandsregulierung gibt es? Die Jagd als bestandsreduzierende Maßnahme ermöglicht in Mecklenburg-Vorpommern beim Fuchs die Bejagung in Jagdbezirken durch Jagdscheininhaber mit Schusswaffen und Fallenfang . In befriedeten Bezirken (besiedelten Bereichen) ist die Bejagung (siehe Antwort zu Frage 4) durch Fallenfang gestattet.