Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. April 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2027 7. Wahlperiode 03.05.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Förderung von Investitionen und Maßnahmen im ÖPNV aus EFRE-Mitteln und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Mittel sind bislang im Rahmen des 15 Mio. Euro umfassenden Sonderprogramms „Barrierefreie Haltestellen in M-V“ a) beantragt worden? b) bewilligt worden? c) sowie abgeflossen? Die Fragen 1, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Mit Stand 18. April 2018 sind im Rahmen des Sonderprogramms „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“ auf Grundlage der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Land Mecklenburg- Vorpommern vom 21. Juli 2017 des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mittel in Höhe von rund 1,415 Millionen Euro beantragt, Mittel in Höhe von rund 0,212 Millionen Euro bewilligt worden und Mittel in Höhe von rund 0,065 Millionen Euro abgeflossen. Drucksache 7/2027 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie schätzt die Landesregierung Wirksamkeit und Mittelausstattung des Sonderprogramms „Barrierefreie Haltestellen in M-V“ ein? Das Sonderprogramm „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“ wurde zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aufgelegt. Ziel des Programmes ist es, die Berücksichtigung der Belange von in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen zu verbessern und zur Erreichung einer barrierefreien Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsangebote beizutragen. Hierzu werden Kommunen und Aufgabenträger des ÖPNV bei der barrierefreien Umgestaltung von Haltestellen und Verkehrsstationen gezielt unterstützt. Durch bewilligte oder laufende Anträge wurde beziehungsweise wird die Erneuerung von bislang rund 80 Haltstellen durch die Landesregierung gefördert. Insbesondere aufgrund des Ziels des Personenbeförderungsgesetzes, die Barrierefreiheit im ÖPNV bis Anfang 2022 herzustellen, ist von einem bestehenden hohen Investitionsbedarf in den Kommunen auszugehen. Durch verschiedene Landkreise beziehungsweise durch deren Nahverkehrsunternehmen wurden bereits oder werden derzeit Kataster der vorhandenen Haltestellen erstellt, um einen Überblick über den konkreten Investitionsbedarf zu erhalten. In der Folge dürfte eine Vielzahl von Förderanträgen und hierdurch eine zunehmende Wirksamkeit des Sonderprogramms „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“ zu erwarten sein. Die Mittelausstattung des Sonderprogrammes „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg- Vorpommern“ wird nach derzeitigem Kenntnisstand als ausreichend eingeschätzt. 3. Sind bei der Antragstellung zum Sonderprogramm „Barrierefreie Haltestellen in M-V“ regionale Schwerpunkte bzw. Gewichtungen bei der Lage in zentralen Orten oder Orten ohne zentralörtliche Funktion feststellbar? Nein. 4. Beabsichtigt die Landesregierung das Sonderprogramm „Barrierefreie Haltestellen in M-V“ nach 2018 fortzusetzen? a) Wenn ja, in welchem Umfang? b) Wenn nicht, wie wird das begründet? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Ja, es ist beabsichtigt, die Laufzeit des Sonderprogrammes „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“ bei zunächst gleichbleibender finanzieller Ausstattung bis zum Ende des Jahres 2021 zu verlängern. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2027 3 5. Welche Maßnahmen und Mittel wurden seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung beantragt und bewilligt? Mit Stand 18. April 2018 wurden auf Grundlage der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Land Mecklenburg- Vorpommern 14 Vorhaben mit einem Zuschussvolumen in Höhe von rund 7,468 Millionen Euro bewilligt. Für weitere 46 Vorhaben mit einem Zuschussvolumen in Höhe von rund 22,895 Millionen Euro liegen Anträge vor. 6. Wie viele Mittel stehen für Maßnahmen nach der in Frage 4 genannten Richtlinie neben dem Sonderprogramm „Barrierefreie Haltestellen in M-V“ bis Ende 2023 (Außerkrafttreten der RL) noch zur Verfügung? Bis Ende 2023 sind insgesamt 65,209 Millionen Euro für Zuschüsse für Investitionen zur Verbesserung des ÖPNV aus Mitteln des EFRE vorgesehen. Hierfür stehen mit Stand 18. April 2018 für Maßnahmen neben dem Sonderprogramm „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“ noch rund 21,261 Millionen Euro für noch nicht beantragte Maßnahmen zur Verfügung. 7. Welche dieser in der Antwort zu Frage 4 genannten Maßnahmen wurde innerhalb der Ländlichen Gestaltungsräume a) beantragt? b) bewilligt? c) gegebenenfalls bereits umgesetzt? Die Fragen 7, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Bislang wurde eine Maßnahme, die sich in den „Ländlichen GestaltungsRäumen“ befindet, bewilligt und umgesetzt. Ein weiterer Förderantrag befindet sich in Bearbeitung. Drucksache 7/2027 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 8. Wie schätzt die Landesregierung die Anreizwirkung der höheren Förderquote bei Vorhaben innerhalb der ländlichen Gestaltungsräume ein? Der höhere Fördersatz für Vorhaben in „Ländlichen GestaltungsRäumen“ ist seit dem 21. Juli 2017 Bestandteil der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Land Mecklenburg-Vorpommern. Eine Einschätzung der Anreizwirkung der höheren Förderquote ist, wenn überhaupt, erst nach einem längeren Zeitraum möglich.