Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/203 7. Wahlperiode 16.02.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Mehrbelastungen beim Unterhaltsvorschuss und ANTWORT der Landesregierung Nach der Einigung zwischen Bund und Ländern zum Unterhaltsvorschuss ist mit Mehrbelastungen für Bund, Länder und Kommunen zu rechnen. 1. Mit welchen Mehrkosten rechnet die Landesregierung für die Landesebene durch die Reform des Unterhaltsvorschusses? Derzeit liegt lediglich eine Berechnung der Bundesregierung für die deutschlandweit entstehenden Kosten vor. Eine Berechnung der Kosten für die einzelnen Länder gibt es noch nicht. 2. Für wie viele Kinder in Mecklenburg-Vorpommern wird derzeit Unterhaltsvorschuss gezahlt? Im Jahr 2015 ist in Mecklenburg-Vorpommern für 15.513 Kinder Unterhaltsvorschuss gezahlt worden. Eine aktuellere Statistik liegt der Landesregierung noch nicht vor. Drucksache 7/203 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wie viele Kinder werden von der Neuregelung des Unterhaltsvorschusses profitieren? Die Landesregierung kann zu der Anzahl der Kinder, die von der Neuregelung des Unterhaltsvorschusses profitieren werden, keine Aussage machen. Statistische Daten über unterhaltsberechtigte Kinder, die älter als zwölf Jahre sind und für die bereits maximal 72 Monate Unterhaltsvorschuss gezahlt wurde, liegen nicht vor. Auch eine Umfrage bei den Jugendämtern im Rahmen der Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 7/113 hatte ergeben, dass dort ebenfalls keine entsprechenden Erhebungen durchgeführt werden. 4. Wie hoch schätzt die Landesregierung die zusätzlichen Mehrbelastungen , beispielsweise für Verwaltungs- und Personalkosten, die auf die kommunale Ebene zukommen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Da die Diskussionen auf Bund-Länder-Ebene noch nicht abgeschlossen sind, ist die Höhe der Mehrbelastungen, die durch Verwaltungs- und Personalkosten entstehen, zurzeit nicht bezifferbar . 5. Führt die Landesregierung bereits Gespräche mit der kommunalen Ebene über die finanzielle Mehrbelastung der Kommunen? a) Wenn nicht, ist ein Dialog angestrebt? b) Wird die Landesregierung Mehrbelastungen bei den Kommunen ausgleichen? Nein. Zu a) und b) Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Erst nach Abschluss der Diskussionen auf Bund-Länder-Ebene zum Gesetzentwurf kann die Landesregierung entscheiden, inwieweit Gespräche mit den Kommunen zu führen sind.