Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2034 7. Wahlperiode 14.05.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion der BMV Finanzielle Mehraufwendungen durch die Umsetzung des Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften und ANTWORT der Landesregierung Mit welchen finanziellen Mehraufwendungen rechnet das Land durch die Umsetzung des Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften (Drucksache 7/1931)? Zu den finanziellen Auswirkungen und damit auch zu der Frage eventueller Mehraufwendungen wird auf die Drucksache 7/1931 (Seiten 2 bis 4, Buchstaben E bis G) verwiesen. Derzeit sind keine Mehrausgaben für den Landeshaushalt bezifferbar. Die eventuell auf kommunaler Ebene entstehenden Mehrausgaben von bis zu 500.000 Euro werden gegen entsprechenden Nachweis durch das Land erstattet. Im Übrigen wäre zwischen den finanziellen Auswirkungen für einzelne Maßnahmen und den insgesamt zu finanzierenden Maßnahmen zu unterscheiden. Finanzielle Auswirkungen für einzelne Maßnahmen sind durch den Gesetzgeber intendiert und unter bestimmten Umständen möglich. Die insgesamt verfügbaren finanziellen Mittel für bestimmte Zwecke sind allerdings durch die Ermächtigungen im Landeshaushalt begrenzt. Insofern wären mögliche finanzielle Auswirkungen des Vergabegesetzes gegebenenfalls bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltes 2020/2021 zu berücksichtigen.