Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/204 7. Wahlperiode 06.03.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Gutachten zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Die Koalitionsvereinbarung 2016 bis 2021 verweist auf ein zwischen Land und Kommunen vereinbartes Gutachten zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs (Ziffer 410); in der Vereinbarung zwischen Land und Kommunen vom 19. Februar 2014 wird in § 1 unter anderem festgestellt, dass die Fertigstellung des Gutachtens „erst zum Herbst 2016“ erfolgen könne und nach Auffassung der Landesregierung eine FAG-Novelle „erst zum 01.01.2018 in Kraft treten“ kann. In den Medien hingegen wird der Minister für Inneres und Europa, Lorenz Caffier, mit folgender Feststellung wiedergegeben: „Es gibt kein Gutachten . Wenn es übergeben wird, dann werden wir es kommunizieren.“ (SVZ 26.01.2017). 1. Wann im Einzelnen und in welchem Rahmen erfolgten bisher Präsentationen von Entwürfen des FAG-Gutachtens? Die Erstellung des Gutachtens erfolgte im Rahmen eines kommunikativen Prozesses, begleitet von einem Lenkungsausschuss, dem je zwei Mitglieder des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e. V. und des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern e. V., die Präsidentin des Landesrechnungshofes sowie die Staatssekretäre des Innenministeriums und des Finanzministeriums angehören. In einem erweiterten Kreis wurden zu den Präsentationen weitere, von den kommunalen Landesverbänden bestimmte kommunale Vertreter hinzugezogen. Drucksache 7/204 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Über die Untersuchungsergebnisse haben die Gutachter fortlaufend, beginnend mit der Auftaktveranstaltung am 25.08.2014 und im Rahmen weiterer neun Beratungen am 15.12.2014, 29.06.2015, 19.10.2015, 18.12.2015, 26.02.2016, 29.06.2016, 28.09.2016, 02.12.2016 und am 23.02.2017 berichtet. 2. Auf welchen Wegen und mit welchen terminlichen Zusagen wurde bisher durch die Landesregierung gegenüber den Kommunen eine Fertigstellung bzw. die Vorlage des FAG-Gutachtens angekündigt? Die im Jahr 2014 geschlossene Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden sah eine Fertigstellung des Gutachtens bis zum Herbst 2016 vor. Bis Juni 2016 wurde davon ausgegangen, dass dieser Termin grundsätzlich gehalten werden kann. Aufgrund eines Schreibens der kommunalen Landesverbände vom 23. September 2016, mit dem die zum vertikalen Finanzausgleich angewandten Methoden und Zwischenergebnisse angegriffen und die weitere Zusammenarbeit zunächst aufgekündigt wurde, kam es zu weiteren Verzögerungen, sodass die Abschlusspräsentation in den Dezember 2016 verlegt werden musste. 3. Welche Erkenntnisse konnte die Landesregierung aus dem bisherigen Prozess der Gutachtenerstellung bzw.-beratung gewinnen? Die Landesregierung hat die Erkenntnis gewonnen, dass sich der kommunikative Prozess zur Gutachtenerstellung bewährt hat. 4. Wann beabsichtigt die Landesregierung, dem Landtag den Entwurf einer FAG-Novelle zur Beratung zuzuleiten und hält sie an dem entsprechenden Gesetzgebungsplan fest? Die Landesregierung wird dies nach Übergabe und Auswertung des abschließenden Gutachtens entscheiden. 5. Wann erfolgt nach Vorstellung der Landesregierung die abschließende Gutachten-Präsentation? Das Gutachten in seiner Endfassung wurde am 2. März 2017 von Prof. Dr. Lenk und seinen Mitarbeitern übergeben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/204 3 6. Ist es aus Sicht der Landesregierung im bisherigen Gutachten- und Gesetzgebungsprozess zur FAG-Novelle zu Verzögerungen gekommen sein? Worin liegen hierfür gegebenenfalls die Ursachen? Bei der Untersuchung und der Beratung zum vertikalen Finanzausgleich ist es zu deutlichen Verzögerungen gekommen. Die Gutachter konnten deshalb mit der Begutachtung des horizontalen Finanzausgleiches erst im Sommer 2016 beginnen. Ursächlich für die Verzögerungen war einerseits die sehr zeitaufwendige Aufbereitung der Daten und andererseits die sehr intensive Erörterung der Fragen des vertikalen Finanzausgleichs mit den kommunalen Vertretern.