Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2042 7. Wahlperiode 07.05.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Mikrodarlehen-Fonds des Landesförderinstituts und ANTWORT der Landesregierung In der Drucksache 7/1914 gibt die Landesregierung an, dass in den vergangenen zehn Jahren 4,7 Millionen Euro an Verwaltungsausgaben entstanden sind, denen Zinseinnahmen von 1,3 Millionen Euro gegenüberstehen. 1. Wie im Detail setzten sich die Verwaltungsausgaben in den vergangenen zehn Jahren zusammen (bitte auflisten nach Jahr, Art der Verwaltungsausgaben und Betrag)? a) Wie hoch ist der Anteil an Forderungen gegenüber Kreditnehmern an den Verwaltungsausgaben? b) Welche Zinseinnahmen gab es jeweils jährlich in den vergangenen zehn Jahren? c) Welche weiteren Einnahmen hatte der Fonds jeweils jährlich in den vergangenen zehn Jahren? Die Angaben zu den Verwaltungsausgaben in den vergangenen zehn Jahren können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Drucksache 7/2042 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2008* 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Summe in Millionen Euro Personalausgaben 0,47 0,43 0,31 0,39 0,40 0,37 0,46 0,43 0,40 0,34 4,00 Sachausgaben 0,13 0,14 0,16 0,14 0,14 0,13 0,13 0,14 0,12 0,10 1,33 Gesamt 0,60 0,57 0,47 0,53 0,54 0,50 0,59 0,57 0,52 0,44 5,33 * Mit Wirkung vom 01.01.2009 änderte sich die haushaltsrechtliche Grundlage für die Finanzierung der Verwaltungsausgaben für die Umsetzung der Richtlinie zur Förderung von Existenzgründern durch die Gewährung von Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern durch die GSA (Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarkentwicklung mbH) und das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Seit diesem Zeitpunkt erfolgt die Finanzierung ausschließlich im Rahmen von Landesmitteln aus Rückflüssen des Fonds. Bis 2008 erfolgte die Finanzierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Zu a) Forderungen gegenüber Kreditnehmern sind in den Verwaltungsausgaben nicht enthalten. Zu b) Die Zinseinnahmen in den vergangenen zehn Jahren können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Summe in Millionen Euro 0,31 0,20 0,15 0,16 0,13 0,10 0,08 0,07 0,08 0,06 1,34 Zu c) Es gab keine weiteren Einnahmen in den vergangenen zehn Jahren. 2. Welche Einsparungen wurden im Landesförderinstitut bisher vorgenommen , um den gesamten Verwaltungsaufwand zu reduzieren? Sind derzeit weitere Einsparungen in der Mikrodarlehen-Verwaltung beim Landesförderinstitut geplant und der Landesregierung bekannt? Für alle im Landesförderinstitut anhängigen Förderprogramme werden sämtliche Förderprozesse und hierin implementierte Arbeitsschritte regelmäßig einer intelligenten Aufgabenkritik zur Erzielung bestmöglicher Effizienzen und Synergien unterzogen. Hierbei wird eine höchstmögliche nutzengetriebene Vereinfachung und Vereinheitlichung aller Teilprozesse auch in der Darlehensförderung (Prozessoptimierung und Dokumentenvereinheitlichung) forciert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2042 3 Im Rahmen der Aufgabenübertragung und Aufgabenprolongationen erfolgen eine regelmäßige Überprüfung und bedarfsgerechte Anpassung der für die Bearbeitung des Mikrodarlehensprogrammes erforderlichen Kapazitäten. Abweichend zur Zuschussförderung entstehen in der Darlehensförderung über die Antragsbearbeitung (wie beispielsweise Antragsprüfung, Bewilligung /Ablehnung, Auszahlung, Verwendungsnachweisprüfung) hinaus weitere Aufwendungen in der Bestandsbearbeitung (Sondertilgungen, Leistungsstörungen, Vollstreckung) für derzeit rund 500 Darlehenskonten, sodass rückläufige Antragszahlen nur bedingt und zeitversetzt auf die Kapazitätsbemessung wirken. Grundsätzlich ist die Bearbeitung des Mikrodarlehensprogrammes in einem hohen Maße standardisiert und voll datenbankunterstützt. Die Potenziale für eine weitere Steigerung der Bearbeitungseffizienz sind nahezu ausgeschöpft. 3. Welchen Trend prognostiziert das Landesförderinstitut für die weitere Vergabe von Mikrodarlehen und der Entwicklung des Fonds? Für das Haushaltsjahr 2018 wird in etwa eine gleich hohe Anzahl an Anträgen und Bewilligungen wie im Haushaltsjahr 2017 prognostiziert. Das Förderinstrument befindet sich derzeit hinsichtlich der zielgruppengerechten Anpassung der Förderrichtlinie und der Förderkonditionen auf dem Prüfstand. Die weitere Entwicklung des Fonds ist abhängig vom Umfang der Anpassungsmaßnahmen.