Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2049 7. Wahlperiode 17.05.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Zielgruppenspezifische Angebote im Beratungs- und Hilfenetz für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt in den Jahren 2016 und 2017 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Das Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern besteht aus neun Frauenhäusern, fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung, fünf Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, acht Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, einer Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung , drei Täter- und Gewaltberatungsstellen sowie einer Landeskoordinierungsstelle. Drucksache 7/2049 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie viele Interventions- und Beratungsstellen für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt gibt es aktuell in Mecklenburg-Vorpommern (bitte einzeln nach Landkreisen und kreisfreien Städten angeben)? a) Wie viele Frauen und wie viele Männer, die Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt wurden, wurden dort in den Jahren 2016 und 2017 beraten bzw. betreut? b) Wie viele Kinder welchen Alters wurden als Betroffene oder Mitbetroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in den Jahren 2016 und 2017 in den Beratungseinrichtungen des Landes betreut? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Hinweis: Die genannte Anzahl der betroffenen oder mitbetroffenen Kinder entspricht der Anzahl der Kinder in den betroffenen Familien. Hansestadt Rostock Einrichtung weibliche Erwachsene männliche Erwachsene Betreuung von betroffenen oder mitbetroffenen Kindern Jahr 2016 2017 2016 2017 2016 2017 Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking Rostock mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung 472 500 60 55 484 456 Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt Rostock 105 126 13 12 112 130 Landkreis Rostock Einrichtung weibliche Erwachsene männliche Erwachsene Betreuung von betroffenen oder mitbetroffenen Kindern Jahr 2016 2017 2016 2017 2016 2017 Beratungsstelle für Betroffene häuslicher Gewalt Kröpelin 61 62 2 3 58 65 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2049 3 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Einrichtung weibliche Erwachsene männliche Erwachsene Betreuung von betroffenen oder mitbetroffenen Kindern Jahr 2016 2017 2016 2017 2016 2017 Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking Neubrandenburg mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung 308 365 52 43 242 434 Beratungsstelle MAXI für Betroffene von sexueller Gewalt Neubrandenburg 63 45 10 7 18 21 „Klara“ Beratungsstelle für Betroffene häuslicher Gewalt Waren 67 49 6 14 70 83 Beratungsstelle für Betroffene häuslicher Gewalt Demmin 40 38 0 1 35 35 Landkreis Vorpommern-Greifswald Einrichtung weibliche Erwachsene männliche Erwachsene Betreuung von betroffenen oder mitbetroffenen Kindern Jahr 2016 2017 2016 2017 2016 2017 Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking Anklam/Wolgast mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung 360 294 32 43 370 302 Beratung für Betroffene sexualisierter Gewalt Greifswald 30 38 1 10 20 25 Beratungsstelle für Betroffene häuslicher Gewalt Wolgast 63 55 3 0 66 53 Beratungsstelle für Betroffene häuslicher Gewalt Pasewalk 53 48 5 0 79 48 Drucksache 7/2049 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Landeshauptstadt Schwerin Einrichtung weibliche Erwachsene männliche Erwachsene Betreuung von betroffenen oder mitbetroffenen Kindern Jahr 2016 2017 2016 2017 2016 2017 Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking Schwerin mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung 406 411 54 60 . 460 435 Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt Schwerin 30 56 2 4 28 24 ZORA - Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung 9 33 1 1 1 8 Landkreis Ludwiglust- Parchim Einrichtung weibliche Erwachsene männliche Erwachsene Betreuung von betroffenen oder mitbetroffenen Kindern Jahr 2016 2017 2016 2017 2016 2017 Beratungsstelle für Betroffene häuslicher Gewalt Parchim 66 76 1 2 64 91 Landkreis Nordwestmecklenburg Einrichtung weibliche Erwachsene männliche Erwachsene Betreuung von betroffenen oder mitbetroffenen Kindern Jahr 2016 2017 2016 2017 2016 2017 Beratungsstelle für Betroffene häuslicher Gewalt Grevesmühlen 39 30 4 3 32 34 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2049 5 Landkreis Vorpommern-Rügen Einrichtung weibliche Erwachsene männliche Erwachsene Betreuung von betroffenen oder mitbetroffenen Kindern Jahr 2016 2017 2016 2017 2016 2017 Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking Stralsund mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung 469 440 74 83 459 474 Beratungsstelle für Betroffene häuslicher Gewalt Bergen 44 47 1 1 22 49 MISS. Beratungsstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt Bergen 38 50 8 3 87 96 2. Wie viele Frauenhäuser und Schutzwohnungen mit welchen Platzkapazitäten gibt es aktuell in Mecklenburg-Vorpommern (bitte einzeln nach Landkreisen und kreisfreien Städten angeben)? a) Wie viele Kinder welchen Alters wurden als Betroffene oder Mitbetroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in den Jahren 2016 und 2017 in den Frauenhäusern oder Schutzwohnungen untergebracht ? b) War und ist eine 24-Stunden-Aufnahme und Betreuung in den Frauenhäusern durchgehend gewährleistet (bitte begründen)? c) Wie wird insbesondere bei Personalausfällen oder unbesetzten Stellen sichergestellt, dass Schutzsuchende zu jeder Tages- und Nachtzeit unmittelbar Schutz und Aufnahme in Frauenhäusern und anderen Einrichtungen finden können? Die Fragen 2 und a) werden zusammenhängend beantwortet. Landkreis/ kreisfreie Stadt Frauenhaus Plätze aktuell Kinder 2016 2017 Hansestadt Rostock Autonomes Frauenhaus Rostock 29 32 Jünger als 1 Jahr 5 1 bis unter 3 Jahre 4 3 bis unter 6 Jahre 8 6 bis unter 12 Jahre 11 12 Jahre und älter 4 28 keine Angabe (k. A.) Landkreis Rostock Frauenschutzhaus Güstrow 20 53 Jünger als 1 Jahr 7 1 bis unter 3 Jahre 5 3 bis unter 6 Jahre 13 6 bis unter 12 Jahre 17 12 Jahre und älter 9 keine Angabe 2 41 7 7 8 12 6 1 Drucksache 7/2049 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Landkreis/ kreisfreie Stadt Frauenhaus Plätze aktuell Kinder 2016 2017 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Frauen- und Kinderschutzhaus Neubrandenburg 12 k. A. Jünger als 1 Jahr 1 bis unter 3 Jahre 3 bis unter 6 Jahre 6 bis unter 12 Jahre 12 Jahre und älter 33 4 5 9 9 6 Landkreis Vorpommern- Greifswald Frauenhaus Greifswald 20 57 Jünger als 1 Jahr 9 1 bis unter 3 Jahre 12 3 bis unter 6 Jahre 13 6 bis unter 12 Jahre 14 12 Jahre und älter 9 59 6 6 15 26 6 Landeshauptstadt Schwerin Frauen in Not - Frauenhaus Schwerin 12 33 k. A. zum Alter Jünger als 1 Jahr 1 bis unter 3 Jahre 3 bis unter 6 Jahre 6 bis unter 12 Jahre 12 Jahre und älter keine Angabe 48 3 9 7 12 12 5 ZORA - Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung 2 / / Landkreis Ludwigslust- Parchim Frauenhaus Ludwigslust 12 32 Jünger als 1 Jahr 1 1 bis unter 3 Jahre 10 3 bis unter 6 Jahre 10 6 bis unter 12 Jahre 10 12 Jahre und älter 1 25 1 3 6 11 4 Landkreis Nordwestmecklenburg Frauenschutzhaus Wismar/ Nordwestmecklenburg 12 25 Jünger als 1 Jahre 4 1 bis unter 3 Jahre 4 3 bis unter 6 Jahre 6 6 bis unter 10 Jahre 4 10 bis unter 14 Jahre 7 14 Jahre und älter 0 9 k. A. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2049 7 Landkreis/kreisfreie Stadt Frauenhaus Plätze aktuell Kinder Landkreis Vorpommern-Rügen Frauenschutzhaus Stralsund 24 31 Jünger als 1 Jahr 1 1 bis unter 3 Jahre 5 3 bis unter 6 Jahre 13 6 bis unter 12 Jahre 12 12 Jahre und älter 0 61 6 10 20 21 4 Frauenhaus Nordvorpommern Ribnitz-Damgarten 12 22 Jünger als 1 Jahr 2 1 bis unter 3 Jahre 5 3 bis unter 6 Jahre 6 6 bis unter 12 Jahre 8 12 Jahre und älter 1 11 k. A. Beratungsstelle für Betroffene häuslicher Gewalt Bergen (Schutzwohnung) 2 k. A. k. A. Die Fragen b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Ja, es werden eine 24-Stunden-Aufnahme und Betreuung durch einen rotierenden Bereitschaftsdienst gewährleistet. Es gehört zu der Konzeption eines Frauenhauses, zu jeder Tages- und Nachtzeit Schutzsuchende aufzunehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 2 b) und c) der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/150 verwiesen. 3. Aus welchen Gründen wurde wie vielen Frauen in den Jahren 2016 und 2017 die Aufnahme in ein Frauenhaus verweigert? Wie konnte den Frauen in jedem einzelnen Fall anderweitig weitergeholfen werden? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Eine Liste über aktuell freie Frauenhausplätze in Mecklenburg-Vorpommern ist auf der Internetseite der Landesarbeitsgemeinschaft der Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt und der Frauenhäuser einsehbar (www.gewaltfrei-zuhause-in-mv.de). Außerdem besteht die Möglichkeit, dass eine betroffene Frau in ein anderes Bundesland weitervermittelt wird, wenn sie nicht in einem der Frauenhäuser im Land Mecklenburg-Vorpommern untergebracht werden kann. Die Betroffene wird dabei auch von den Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser unterstützt. Drucksache 7/2049 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 4. Welche speziellen Angebote der Beratung, Unterstützung und des Schutzes gibt es für bestimmte Personengruppen, die Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt werden, insbesondere für: Männer, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen, körperlichen Beeinträchtigungen, Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen, pflegebedürftige Menschen und pflegende Menschen, Seniorinnen und Senioren und was wird getan, um insbesondere diese Personengruppen mit den Hilfs- und Unterstützungsangeboten zu erreichen (bitte einzeln nach Landkreisen und kreisfreien Städten angeben)? Hierzu wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/150 verwiesen. 5. Wenn es noch keine spezifischen bzw. ausreichenden Angebote der Hilfe für jede einzelne der genannten Personengruppen gibt, plant die Landesregierung, dies in der 7. Legislaturperiode zu ändern? a) Wenn ja, welche Verbesserungen und weiteren zielgruppenspezifischen Angebote sollen zu welchem Zeitpunkt erfolgen? b) Wenn nicht, wie begründet die Landesregierung, dass kein besonderer Zielgruppenzuschnitt im Beratungs- und Hilfenetz für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt vorgesehen ist bzw. angestrebt wird? Hierzu wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/150 verwiesen. 6. Wie wurden im Jahr 2017 die Frauenhäuser und Schutzwohnungen in Mecklenburg-Vorpommern zu welchen Anteilen aus Landesmitteln, Mitteln der kommunalen Gebietskörperschaften, Drittmitteln, Eigenmitteln und Selbstbeteiligung der betroffenen Frauen finanziert (bitte einzeln nach Landkreisen und kreisfreien Städten angeben)? Hinweis: Alle Zahlenangaben in Euro. Landkreis/ kreisfreie Stadt Frauenhaus Gesamtausgaben Land Kommunale Mittel Sonstige Drittmittel Eigenmittel Hansestadt Rostock Autonomes Frauenhaus Rostock 359.414,33 115.990,00 182.564,14 60.860,19 0,00 Landkreis Rostock Frauenschutzhaus Güstrow 188.944,47 90.655,00 71.680,72 2.225,00 24.383,75 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Frauen- und Kinderschutzhaus Neubrandenburg 107.751,19 65.320,00 22.476,12 19.955,07 0,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2049 9 Landkreis/ kreisfreie Stadt Frauenhaus Gesamtausgaben Land Kommunale Mittel Sonstige Drittmittel Eigenmittel Landkreis Vorpommern Greifswald Frauenhaus Greifswald 156.380,03 82.421,13 50.000,00 1.462,08 22.496,82 Landeshauptstadt Schwerin Frauen in Not - Frauenhaus Schwerin 117.350,26 65.320,00 44.647,00 7.383,26 0,00 ZORA - Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung 60.624,00 60.624,00 / / / Landkreis Ludwigslust- Parchim Frauenhaus Ludwigslust 115.592,76 65.320,00 39.032,38 11.240,38 0,00 Landkreis Nordwestmecklenburg Frauenschutzhaus Wismar/Nordwestmecklenburg 97.659,75 56.858,11 39.801,64 1.000,00 0,00 Landkreis Vorpommern- Rügen Frauenschutzhaus Stralsund 164.452,27 80.521,00 63.400,00 14.782,01 5.749,26 Frauenhaus Nordvorpommern Ribnitz-Damgarten 135.469,82 65.320,00 46.022,00 24.127,82 0,00 Beratungsstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt Bergen (Schutzwohnung) 88.112,03 46.417,50 33.000,00 2.600,00 6.094,53 7. Wie viele und welche Einrichtungen, an die sich Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt wenden können, sind barrierefrei (bitte nach Art der Einrichtung sowie Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden )? Die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking in Wolgast ist rollstuhlgerecht ausgestattet. Das Frauenhaus in Ribnitz-Damgarten verfügt über einen Fahrstuhl. Geplant ist die Schaffung eines barrierefreien Frauenhauses in Schwerin. Drucksache 7/2049 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 8. Wie und zu wann wird die Landesregierung das in Ziffer 335 der Koalitionsvereinbarung 2016 bis 2021 zwischen SPD und CDU festgeschriebene Vorhaben umsetzen, in Mecklenburg-Vorpommern ein Angebot zu schaffen, „das Frauen mit Handicap einen barrierefreien Zugang ermöglicht“? a) Welche Einrichtungen an welchen Standorten sollen barrierefrei werden? b) Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen und mit welcher Terminierung sollen die Einrichtungen jeweils barrierefrei werden? c) Aus welchen Mitteln in welcher Höhe soll die Herstellung der Barrierefreiheit erfolgen? Die Fragen 8, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Wie in der Antwort zu Frage 7 ausgeführt, ist die Schaffung eines barrierefreien Frauenhauses in Schwerin geplant. Der genaue Termin steht noch nicht fest. Fragen zur Finanzierung werden noch geklärt und erfolgen in Abstimmung mit dem Träger. 9. Wie viele Beschäftigte der Beratungseinrichtungen und Frauenhäuser haben in den Jahren 2016 und 2017 in welchem zeitlichen Umfang an Aus- und Weiterbildungen mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten sowie an Supervisionen teilgenommen? Hierzu werden keine Daten erhoben. Gemäß Nummer 4.6 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung vom 7. Dezember 2015 hat sich der Zuwendungsempfänger gegenüber der Bewilligungsbehörde schriftlich dazu zu verpflichten, mindestens einmal jährlich für eine qualifizierte Weiterbildung seiner Beschäftigten, die in einer der Einrichtungen des Beratungs - und Hilfenetzes tätig sind, zu sorgen, insbesondere für einen Erfahrungsaustausch, eine Fortbildung und eine Supervision.