Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2052 7. Wahlperiode 05.06.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Förderprogramm für Schulneubau und Schulsanierung und ANTWORT der Landesregierung 1. Ist das von der Ministerpräsidentin im Oktober 2017 angekündigte 100-Millionen-Euro-Programm für Schulneubau und -sanierung Bestandteil des mehrfach angekündigten 275-Millionen-Euro- Programms? a) Zu welchem Zeitpunkt ist das 100-Millionen-Euro-Programm für Schulneubau und -sanierung gestartet bzw. für wann ist der Start geplant? b) Welche Voraussetzungen müssen Schulträger erfüllen, um Mittel aus dem 100-Millionen-Euro-Programm zu erhalten? c) Ab welchem Zeitpunkt können Schulträger Anträge auf Zahlung von Mitteln aus dem 100-Millionen-Euro-Programm stellen? Das von der Ministerpräsidentin im Oktober angekündigte Sonderprogramm für den Schulbau im Umfang 110 Millionen Euro ist Teil der insgesamt in dieser Legislaturperiode zur Verfügung stehenden Mittel für Investitionen in die Schulinfrastruktur in Höhe von insgesamt 275 Millionen Euro. Zu a) Die Abstimmung mit dem Bund zu den Kriterien und dem in Mecklenburg-Vorpommern vorgesehenen Verfahren ist im vierten Quartal 2017 abgeschlossen worden. Insofern werden seit der Bekanntgabe des Programms durch die Ministerpräsidentin formlose Anträge auf eine Förderung im Rahmen des Sonderprogramms entgegengenommen und Schulträger diesbezüglich beraten. Drucksache 7/2052 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Im Rahmen einer interministeriellen Koordinierungsarbeitsgruppe werden die vorliegenden Anträge bereits geprüft. Eine formelle Antragstellung auf Förderung im Rahmen des Sonderprogramms kann nach der Veröffentlichung der Fördergrundsätze erfolgen. Zu b) Entsprechend den in der Endabstimmung befindlichen Fördergrundsätzen Kommunalinvestitionsförderung , Kapitel 2, Schulen, sind Zuwendungen für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden sowie unter Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit ausnahmsweise für den Ersatzneubau von Schulgebäuden möglich. Dabei werden insbesondere Schulbauvorhaben mit Inklusionsschwerpunkt berücksichtigt. Erweiterungen von Schulgebäuden sind förderfähig, soweit sie der Erfüllung funktionaler oder schulfachlicher Anforderungen genügen und nicht zu einer wesentlichen kapazitätsmäßigen Aufstockung führen. Zuwendungsempfänger sind finanzschwache Gemeinden und Gemeindeverbände. Zu c) Eine formelle Antragstellung ist möglich, wenn die Fördergrundsätze in Kraft gesetzt sind. Es wird darüber hinaus auf die Antwort zu a) verwiesen. 2. Zu welchem Zeitpunkt werden die enthaltenen Bundesmittel i. H. v. 75 Millionen Euro zur Verfügung stehen? Die Bundesmittel in Höhe von 75 Millionen Euro werden dem Land Mecklenburg- Vorpommern nach dem 2. Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände bis zum Ende des Förderzeitraumes am 31. Dezember 2022 zur Verfügung gestellt und können bereits seit dem 1. Juli 2017 - je nach Bedarf - direkt beim Bund abgerufen werden. 3. Ab wann ist mit der Auszahlung der Mittel aus dem konkreten 100-Millionen-Euro-Programm an die Schulträger zu rechnen? Die Mittel werden je nach Baufortschritt auf bezahlte Rechnungen ausgezahlt. Mit einer Auszahlung der Mittel wird daher nicht vor 2019 gerechnet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2052 3 4. Wie viele Anträge mit welchem Antragsvolumen sind bereits gestellt worden? Die Anträge der Schulträger weisen eine unterschiedliche Qualität auf, enthalten zum Teil bereits Kostenabschätzungen und einen Finanzierungsplan, in anderen Fällen als Informationsanträge aber auch noch keine belastbaren Kostenangaben. Um möglichst vielen Schulträgern eine Förderung von Investitionen in die Schulinfrastruktur zu ermöglichen, erfolgt eine Prüfung, inwieweit das Sonderprogramm oder aber auch andere Förderinstrumente sowie eine Kombination in Frage kommen. Deshalb ist eine Trennung der Anträge, wie zur Beantwortung der Frage erforderlich, nicht möglich. 5. Wie lautet das Ergebnis des Abstimmungsverfahrens der Interministeriellen Arbeitsgruppe? Die Ergebnisvorschläge werden durch die interministerielle Koordinierungsarbeitsgruppe jeweils einstimmig befürwortet. 6. Sind durch die Interministerielle Arbeitsgruppe bereits Vorhaben ausgewählt worden? Wenn ja, welche Vorhaben wurden ausgewählt? Unter Berücksichtigung der vorhergehenden Fragestellungen wird diese Frage ebenfalls mit Bezug auf das Sonderprogramm für den Schulbau beantwortet. Entsprechend der Koalitionsvereinbarung 2016 bis 2021 zwischen SPD und CDU für die 7. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern, Nummer 208, wird die landesseitige Förderung von notwendigen Schulneubauten und -sanierungen mit dem Schwerpunkt Inklusion fortgesetzt. Hierbei haben die geplanten 28 Schulen mit spezifischer Kompetenz eine hohe Priorität. Die interministerielle Koordinierungsarbeitsgruppe hat sich insofern zuerst mit den seitens der Träger der Schulentwicklungsplanung vorgeschlagenen Standorten für Schulen mit spezifischer Kompetenz befasst und die damit verbundenen Investitionsvorhaben geprüft und positiv votiert. Darüber hinaus wurden weitere Investitionsvorhaben mit einer hohen und zum Teil überregionalen Priorität befürwortet. Das Votum der interministeriellen Koordinierungsarbeitsgruppe befindet sich derzeit im Zustimmungsverfahren innerhalb der beteiligten Ressorts. Drucksache 7/2052 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Wie hoch ist nach Informationen der Landesregierung der Investitionsbedarf an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen des Landes zur Schaffung der baulichen Voraussetzungen für eine inklusive Schule? Nach den Vorschriften in § 102 Absatz 2 des Schulgesetzes umfasst die Schulträgerschaft insbesondere die Aufgabe, die Schulgebäude und -anlagen zu errichten, zu unterhalten und zu verwalten. Hierzu gehört auch die Schaffung der baulichen Voraussetzungen für eine inklusive Schule. Die erfragten Informationen liegen somit bei den Schulträgern, die die Aufgabe der Schulträgerschaft im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wahrnehmen, und nicht bei der Landesregierung vor. 8. Welche Voraussetzungen müssen Schulen in freier Trägerschaft erfüllen, um Mittel aus dem 10-Millionen-Euro Investitionsprogramm des Bundes zu erhalten? Zuwendungsempfänger für eine Förderung sind die Gemeinden und die Gemeindeverbände. Insofern ist für eine Antragstellung das Einvernehmen mit der zuständigen Gemeinde herzustellen . Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Kriterien für Schulen in freier Trägerschaft.