Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2053 7. Wahlperiode 30.05.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Durchführung des Pilotprojektes „Minicomputer in der Grundschule“ und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Federführend für die Durchführung, Finanzierung und Auswertung des Projekts ist die Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (DVZ GmbH). Dementsprechend wurde für alle angefragten Daten zur Planung und Durchführung des Projektes auf die Auskunft der DVZ GmbH zurückgegriffen. 1. Welche Zahl von Lehrkräften hat mit Stand vom 1. April 2018 an einer Fortbildung der Fraunhofer Initiative „Roberta-Lernen mit Robotern“ teilgenommen? Mit Stand vom 1. April 2018 haben 62 Lehrkräfte an dieser Fortbildung teilgenommen. 2. Mit welchem Stundenumfang wurden und werden die Fortbildungen jeweils durchgeführt? Der Stundenumfang beträgt jeweils 12 Stunden. Drucksache 7/2053 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Welche Softwareprodukte, welcher Hersteller a) sind Bestandteil der Fortbildung? b) werden im Rahmen des Unterrichts an den teilnehmenden Grundschulen eingesetzt? Zu a) Während der Fortbildungen wird mit der Online-Programmierumgebung „Open Roberta Lab“ des Fraunhofer-Institutes für Intelligente Analyse- und Informationssysteme (Fraunhofer IAIS) gearbeitet. Zu b) Welche Softwareprodukte im Unterricht eingesetzt werden, wird von den teilnehmenden Grundschulen selbst entschieden und ist je nach Ausstattung der Schulräumlichkeiten und Präferenz der Lehrkraft unterschiedlich. Es werden keine Vorgaben an die teilnehmenden Grundschulen getätigt. 4. Welche Zahl von Klassensätzen wurde den Schulen insgesamt mit Stand vom 1. April 2018 zur Verfügung gestellt? Es sind insgesamt 49 Klassensätze zur Verfügung gestellt worden. 5. Welche Kosten entstehen dem Landeshaushalt im Zusammenhang mit dem Einsatz der Minicomputer und der Fortbildung der Lehrkräfte für den Einsatz in Grundschulen? Die Durchführung des Minicomputer-Projektes liegt in der Verantwortung der DVZ GmbH. Dem Landeshaushalt entstehen keine Sachkosten (beispielsweise Honorare, Mieten). Hinsichtlich der Fortbildung der Lehrkräfte sind Reisekosten für die Lehrkräfte nach dem Landesreisekostenrecht zu berücksichtigen. 6. Wie erfolgt die Finanzierung der über die Zahl von 100 hinausgehenden Klassensätze der Minicomputer? Die Zahl der im Projekt benötigten Klassensätze wird 100 nicht übersteigen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2053 3 7. Welche langfristigen Folgekosten sind beim Einsatz der Minicomputer zu erwarten? Außer den Kosten für den Ersatz von jeweils zwei Batterien je Minicomputer (Größe AAA) sind keine weiteren Folgekosten zu erwarten. 8. Zu welchem Zeitpunkt wurden die Minicomputer erstmals für den regulären Unterricht an welchen Grundschulen eingesetzt? 9. Welche Erkenntnisse zur Durchführung des bisherigen Unterrichts mit Minicomputern sind der Landesregierung bekannt? Die Fragen 8 und 9 werden zusammenhängend beantwortet. Zu diesen Fragen liegen noch keine einschlägigen Informationen vor. Weder durch die Schulaufsicht noch durch das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern erfolgt eine Erfassung darüber, zu welchem Zeitpunkt die Minicomputer an den Grundschulen erstmals im regulären Unterricht eingesetzt wurden. Im Anschluss an die Pilotphase wird im Rahmen einer Evaluation die Nutzung der Minicomputer an den Grundschulen ausgewertet.