Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2055 7. Wahlperiode 23.05.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stephan J. Reuken, Fraktion der AfD Infraschall in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Als Infraschall wird tieffrequenter Schall mit einer Frequenz von 1 Hertz (Hz) bis 20 Hz bezeichnet. Die Bewertung und Beurteilung von tieffrequenten Geräuschen erfolgt nach Ziffer 7.3 und A.1.5 der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in Verbindung mit der DIN 45680: 1997-03 “Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft”. Nach der DIN 45680 sind schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu erwarten, wenn die im Beiblatt 1 der DIN 45680 genannten Anhaltswerte nicht überschritten werden. Die Beurteilung erfolgt auf der Grundlage von Messungen innerhalb von geschlossenen schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN 4109. Bei den Anhaltswerten der DIN 45680 handelt es sich nicht um Grenzwerte, sondern um empfohlene Werte, die sich auf bisherige Erfahrungen bei der Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft gewerblicher Anlagen stützen. Die DIN 45680 wird derzeit überarbeitet. Infraschallmessungen bei Windenergieanlagen [zum Beispiel Messkampagnen des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) in den Jahren 2005 bis 2010 und der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) in den Jahren 2013 bis 2015] haben ergeben, dass der Infraschall bereits in geringer Entfernung von den Windenergieanlagen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegt und sich in üblichen Abständen zur Wohnbebauung kaum noch von den Infraschallanteilen aus anderen Quellen abhebt. Drucksache 7/2055 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie viele Beschwerden über Belästigungen durch Infraschall gingen bei der Landesregierung bzw. den nachgeordneten Behörden in den letzten fünf Jahren ein (Anzahl bitte jährlich und getrennt nach Belästigungen durch genehmigungsbedürftige Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen auflisten)? Eine landesweite Übersicht zu Beschwerden über Belästigungen durch Infraschall liegt der Landesregierung nicht vor. Eine Abfrage bei den nachgeordneten Behörden des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist. Die nachfolgende Tabelle enthält daher nur eine beispielhafte Aufzählung. Im LUNG wurden ab dem Jahr 2013 bis April 2018 fünf Beschwerden bearbeitet, die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt sind. 2. Wie viele der Beschwerden beziehen sich insbesondere auf Windenergieanlagen (Anzahl bitte jährlich in Tabelle zu 1 vermerken)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Jahr Anzahl Beschwerden/ Petitionen mit Belästigungsgrund Infraschall davon nicht genehmigungs - bedürftige Anlagen genehmigungs bedürftige Anlagen Windenergie anlagen Quelle unbekannt 2013 - 2014 - 2015 1 1 2016 1 1 2017 3 3 3 2018 bis 24.04.2018 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2055 3 3. Wurde den Beschwerden nachgegangen? a) Wenn ja, in welcher Weise und mit welchen Ergebnissen? b) Wenn nicht, warum nicht? 4. Gibt es Kontrollen seitens der zuständigen Behörden, ob Grenzwerte für Infraschall eingehalten werden? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Die Einhaltung der Anforderungen der DIN 45680 wird im Rahmen des Vollzugs der TA Lärm bei der Genehmigung und bei der Überwachung von Anlagen sowie bei der Bearbeitung von Beschwerden mittels behördlicher Messungen überprüft. Im Rahmen von Planungen und Genehmigungsverfahren von tieffrequent geräuschemittierenden Anlagen werden geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von tieffrequenten Geräuschimmissionen regelmäßig behördlich in Betracht gezogen. Bei begründeten Beschwerden, das heißt Nichteinhaltung der Anforderungen der TA Lärm, werden Minderungsmaßnahmen behördlich umgesetzt. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Machtbarkeitsstudie des Umweltbundesamtes zur Wirkung von Infraschall vom März 2014 (http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/machbarkeitsstudiezu -wirkungen-von-Infraschall), die damit einhergehende Kritik, dass das Schutzniveau bei der Einwirkung tieffrequenter Geräusche nicht immer ausreiche und die Verbesserungsempfehlungen einschlägiger Normen und Gesetze? Mit der durch das Umweltbundesamt im Juni 2014 herausgegebenen „Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall, Entwicklung von Untersuchungsdesigns für die Ermittlung der Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen durch unterschiedliche Quellen“ sollte der Stand des Wissens über Infraschall wissenschaftlich aufbereitet und eine Grundlage für weitergehende Untersuchungen geschaffen werden. Die Landesregierung sieht die Machbarkeitsstudie des Umweltbundesamtes als eine wichtige Erkenntnisquelle an. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat bereits im Jahre 2004 beim DIN/VDI-Normenausschuss Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS) eine Novellierung der DIN 45680:1997-03 „Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft“ hinsichtlich einer sachgerechteren Anwendung angeregt. Im Übrigen wird auf die bundesweit richtungsweisenden Vorgaben des Landes zum Schutz vor tieffrequenten Geräuschen, hervorgerufen von Blockheizkraftwerken, im Rahmen des Biogaserlasses Mecklenburg-Vorpommern verwiesen. Drucksache 7/2055 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Wird die Landesregierung den Empfehlungen des Umweltbundesamtes folgen und den Bedarf nach einer systematischen Erhebung und Archivierung von Messdaten sowie nach einem einheitlichen Beschwerdekataster für das Land Mecklenburg-Vorpommern decken? a) Wenn ja, welche Maßnahmen wurden oder werden konkret unternommen ? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung sieht derzeit keinen landesspezifischen Bedarf, den Empfehlungen des Umweltbundesamtes in diesen Punkten zu folgen. 7. Plant die Landesregierung eigene Forschungssaufträge zum Thema Infraschall, insbesondere um (wie vom Umweltbundesamt empfohlen) geeigneten Messmethoden, Prognoseverfahren und die Festlegung von Zumutbarkeitsgrenzen untersuchen zu lassen? a) Wenn ja, wann werden diese in Auftrag gegeben? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 7, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet: Die Landesregierung begrüßt die Initiative des Umweltbundesamtes. Zurzeit ist keine zusätzliche eigene Studie für Mecklenburg-Vorpommern geplant. Zum einen ist es nach Auffassung der Landesregierung Aufgabe des Bundes und seiner wissenschaftlichen Gremien, Grundlagenforschung in diesem Bereich zu betreiben. Zum anderen ist durch einen Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern keinerlei zusätzlicher Erkenntnisgewinn zu erwarten.