Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2056 7. Wahlperiode 05.06.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Sandro Hersel, Fraktion der AfD Vogelschutz trotz des Windenergieausbaus und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Horste geschützter Vogelarten befinden sich zurzeit in Eignungsgebieten für Windenergieanlagen (bitte nach Vogelart und Eignungsgebiet aufführen)? Wie viele der benannten Horste sind zurzeit bewohnt und wie viele verlassen (bitte der beantwortenden Tabelle der Vorfrage hinzufügen)? Für die Planungsregionen Westmecklenburg und Vorpommern kann die Frage nicht beantwortet werden, da diese Planungsregionen derzeit über keine verbindlich festgelegten Windeignungsgebiete in ihren Regionalen Raumentwicklungsprogrammen verfügen. Für die übrigen Planungsregionen befinden sich keine Horste der abprüfbaren geschützten Vogelarten in Eignungsgebieten für Windenergieanlagen. Eine Prüfung der Fragestellung konnte auf Basis vorliegender Daten für die Arten Fischadler, Seeadler, Schreiadler, Schwarzstorch, Weißstorch, Wanderfalke und für einige Teilflächen auch für die Art Rotmilan vorgenommen werden. Für weitere geschützte Vogelarten war eine Prüfung nicht möglich, da entsprechende Daten der Landesregierung nicht vorliegen. Drucksache 7/2056 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Nach welchen Vorgaben werden die Mindestabstände von Windeignungsgebieten zu Horsten geschützter Vogelarten festgelegt? Hinweise zu Mindestabständen zu Windeignungsgebieten gibt die Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung oder Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern (Anlage 3: Hinweise zur Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen). Weitere Festlegungen erfolgen auf der Ebene der Regionalen Planungsverbände . 3. In wie vielen Fällen sind die Windenergieanlagen näher an den Horsten, als es der vorgesehene Mindestabstand vorsieht (bitte die Fälle der Tabelle aus Frage 1 nach Vogelart und Eignungsgebiet zuordnen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass keine zusätzliche Prüfung hinsichtlich von Horsten erfolgte, die sich außerhalb von Windeignungsgebieten befinden. 4. Welche Eignungsgebiete für Windenergieanlagen sollen neu entstehen ? Wie viele bewohnte und verlassene Horste geschützter Vogelarten existieren in den entsprechenden geplanten neuen Eignungsgebieten [bitte nach Vogelart, Eignungsgebiet und Zustand des Horstes (verlassen oder bewohnt) aufschlüsseln]? Derzeit erfolgt in allen vier Planungsregionen die Fortschreibung beziehungsweise die Änderung des jeweiligen Regionalen Raumentwicklungsprogramms mit dem Ziel, weitere Flächenausweisungen für die Windenergienutzung vorzunehmen. Dabei handelt es sich um einen sehr komplexen mehrstufigen Prozess, der bisher in keiner Planungsregion abgeschlossen worden ist. Insofern können zu möglichen neuen Eignungsgebieten noch keine verbindlichen Angaben gemacht werden und eine konkrete Prüfung hinsichtlich der Fragestellung kann nicht durchgeführt werden. Nach der hier bekannten Praxis der Regionalen Planungsverbände ist davon auszugehen, dass die Schutzradien für die in Anlage 3 der „Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung und Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Mai 2012“ benannten Großvogelarten bei der Festlegung von Windeignungsgebieten berücksichtigt werden. Der Schutz weiterer Vogelarten wird im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren gewährleistet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2056 3 5. Sind der Landesregierung seit der Kleinen Anfrage zur Zerstörung von Greifvogelhorsten (Drucksache 7/365) weitere Fälle bekannt geworden, in denen Vogelhorste geschützter Vogelarten gezielt zerstört wurden? Wenn ja, wie viele Fälle wurden bekannt (bitte nach Vogelart und Eignungsgebiet aufführen)? Seit der genannten Kleinen Anfrage sind der Landesregierung weitere zwölf Fälle bekannt geworden. Es waren Horste der Arten Kolkrabe (2), Mäusebussard (3), Rotmilan (6), Wanderfalke (1) betroffen. Eine Zuordnung zu bestehenden Eignungsgebieten kann mit Blick auf die einführende Anmerkung in der Antwort zu Frage 1 sowie mit Blick auf die Antwort zu Frage 4 nicht erfolgen. 6. Wie viele Fälle gezielter Zerstörung von Horsten geschützter Vogelarten konnten seit benannter Kleiner Anfrage mittlerweile aufgeklärt werden? In wie vielen Fällen konnte einem unmittelbar oder mittelbar aus dem Windkraftausbau Profitierenden eine Verwicklung an der Zerstörung von besagten Horsten nachgewiesen werden? Es konnten seit der benannten Kleinen Anfrage keine Fälle aufgeklärt werden. 7. Gibt es Gebiete, in denen nach der Zerstörung von Horsten Windenergieanlagen gebaut wurden? Wenn ja, in wie vielen Fällen hätte in den Gebieten der vorgeschriebene Mindestabstand zu einem Horst den Bau verhindert (bitte nach Vogelart und Eignungsgebiet aufführen)? In rechtsverbindlich bestehenden Eignungsgebieten wurden nach der Zerstörung von Horsten keine Windenergieanlagen errichtet. Hinsichtlich gerichtlich beanstandeter Eignungsgebiete wurden Windenergieanlagen nach Zerstörung eines Horstes (Baumfalke) im Gebiet Neu Kosenow errichtet. Da für die Art Baumfalke eine Einzelfallprüfung vorgesehen ist, kann keine Prognose hinsichtlich der Verhinderung der Errichtung von Windenergieanlagen abgegeben werden.