Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2058 7. Wahlperiode 30.05.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karsten Kolbe und Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Studierende an Universitäten und Finanzierung der Universitäten in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie ist die Finanzierung der Hochschulen des Landes im Einzelnen geregelt? a) Wie fließt die Zahl der Erstsemesterstudenten in die Höhe der zugewiesenen Finanzmittel ein? b) Ist die Höhe der Zuweisungen der Haushaltsmittel an die Universitäten abhängig von der Zahl der Studierenden? Die Finanzierung der Hochschulen des Landes wird im Rahmen des Landeshaushaltes geregelt. Grundlage hierfür sind die Zielvereinbarungen des Landes mit der jeweiligen Hochschule, denen vom Landtag zugestimmt wird. Hinzu kommen die Regelungen im Landeshochschulgesetz, der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern sowie dem Haushaltsgrundsätzegesetz. Die Höhe der Grundzuweisungen wurde auf Grundlage des Sonderberichtes des Landesrechnungshofes zur Hochschulfinanzierung ermittelt und mit Anpassungen auf Grundlage der Tarif- und Besoldungsentwicklung fortgeschrieben. Hinzu kommen die eigenen Einnahmen der Hochschulen, die Drittmittel, der Hochschulpakt 2020, der Großgerätekorridor sowie einzelne Titel des Kapitels 0770. Im Rahmen der Ziel- und Teilzielvereinbarungen wurden zusätzliche Zuweisungen durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit den Hochschulen vereinbart. Die Höhe und Verwendung der Einnahmen kann den Wirtschaftsplänen der Hochschulen als Teil des Landeshaushaltes entnommen werden. Drucksache 7/2058 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu a) Die jeweils aktuelle Anzahl der Studierenden im ersten Hochschul- beziehungsweise Fachsemester fließt nicht in die Höhe der zugewiesenen Finanzmittel ein. Jedoch war die ermittelte Anzahl der Studierenden im ersten Hochschulsemester der Ausgangspunkt für alle bisher mit den Hochschulen ausgehandelten Verteilungsschlüssel zu den Mittelzuweisungen aus dem Hochschulpakt 2020 [Kapitel 0770 Maßnahmegruppe (MG) 09]. So zum Beispiel auch für den aktuellen Zielvereinbarungszeitraum 2016 bis 2020. Zu b) Nein. Die Höhe der vom Land bereitgestellten Haushaltsmittel ist Ergebnis der Verhandlungen mit den Hochschulen auf Grundlage des Sonderberichtes des Landerechnungshofes zur Hochschulfinanzierung. Grundlage der ermittelten Finanzierungsbedarfe ist die Bereitstellung einer entsprechenden Anzahl von Studienplätzen. 2. Wie viele Studierende haben an den Universitäten des Landes im Erstsemester in den Jahren 2010 bis 2017 jeweils zum Sommer- und Wintersemester ein Studium aufgenommen (bitte nach Jahren und Universitäten getrennt aufführen)? Nachfolgend sind die Studienanfängerzahlen an den beiden Universitäten nach Studienjahren (Sommersemester plus nachfolgendes Wintersemester) inklusive des Studienbereichs Ingenieurwissenschaften an der Universität Rostock aufgeführt. An der Universität Greifswald werden keine entsprechenden Studiengänge angeboten. Da für das Studienjahr 2017 noch keine amtlichen Zahlen vorhanden sind, ist dieses aus der Betrachtung ausgenommen . Universität Greifswald 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 1. Hochschulsemester 1.884 2.074 1.611 1.583 1.600 1.551 1.608 1. Fachsemester 3.658 3.965 3.115 3.071 3.037 2.827 2.788 Universität Rostock 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 1. Hochschulsemester 2.415 2.548 2.223 2.151 2.035 2.321 2.622 davon im Studienbereich Ingenieurwissenschaften 327 404 294 238 238 470 612 1. Fachsemester 4.416 4.697 4.408 4.409 4.263 4.310 4.615 davon im Studienbereich Ingenieurwissenschaften 620 727 655 652 616 960 1.049 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2058 3 3. Wie viele Studierende haben in den Jahren 2013 bis 2017 ein Studium an den Universitäten des Landes mit einem Abschluss beendet (bitte nach Jahren und Universitäten getrennt aufführen)? Für das Prüfungsjahr (Wintersemester plus darauffolgendes Sommersemester) 2017 liegen derzeit keine Zahlen vor, weshalb die nachfolgende Tabelle nur die Angaben bis 2016 enthält. Hochschule Prüfungsjahr 2013 2014 2015 2016 Universität Greifswald 1.601 1.620 1.585 1.799 Universität Rostock 2.688 2.508 2.431 2.255 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern 4. Wie viele Studierende haben an den Universitäten des Landes im Erstsemester in den Jahren 2010 bis 2017 jeweils zum Sommer- und Wintersemester ein Studium in den Ingenieurwissenschaften aufgenommen (bitte nach Jahren und Universitäten getrennt aufführen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Wie viele Studierende haben in den Jahren 2013 bis 2017 ein Studium der Ingenieurwissenschaften an den Universitäten des Landes mit einem Abschluss beendet (bitte nach Jahren und Universitäten getrennt aufführen)? 6. Wie viele Studierende haben in den Jahren 2013 bis 2017 das Studium der Ingenieurwissenschaften an den Universitäten des Landes innerhalb der Regelstudienzeit mit einem Abschluss beendet (bitte nach Jahren und Universitäten getrennt aufführen)? Die Fragen 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. In der nachfolgenden Tabelle sind die Prüfungsjahre 2013 bis 2016 für die Universität Rostock aufgeführt, da die Angaben für 2017 noch nicht vorliegen. Drucksache 7/2058 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Jahr Bestandene Prüfungen Gesamt davon innerhalb der Regelstudienzeit außerhalb der Regelstudienzeit ohne Regelstudienzeit (Promotionen) 2013 608 227 341 40 2014 481 164 286 31 2015 496 189 262 45 2016 435 106 279 50 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern