Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2059 7. Wahlperiode 11.05.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Dienstpostenbewertung in der Justiz und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie stellt sich das konkrete Ergebnis der Dienstpostenbewertung in der Justiz entsprechend den Erlassen des Justizministeriums aus Februar 2018 dar? Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit (LaStar) Mecklenburg-Vorpommern Dienstposten Ergebnis Leitung LaStar *) Abteilungsleitung 1 A 15 Abteilungsleitung 2 A 15 Psychologe/Psychologin Forensische Ambulanz A 14 Leitung Zentrale Dienste LaStar A 13 Geschäftsbereichsleitung A 13 Stellvertretende Geschäftsbereichsleitung A 12 Gerichts- und Bewährungshelfer/-in - Bewährungshilfe, Führungsaufsicht A 11 - Gerichtshilfe A 10 - InStar-Beauftragter A 9 Sachbearbeitung Führungsaufsicht A 11 Sachbearbeitung Förderangelegenheit/Controlling Sachbearbeitung Personal A 10 Bürosachbearbeitung Haushalt A 8 Bürosachbearbeitung allgemeine Verwaltung A 7 Mitarbeiter/-in Geschäftsstelle Führungsaufsicht A 7 Mitarbeiter/-in Geschäftsstelle Soziale Dienste A 7 *) Die Bewertung dieses Dienstpostens ist noch nicht abgeschlossen. Drucksache 7/2059 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 InStar -Integrale Straffälligenarbeit Justizvollzugseinrichtungen - Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt Dienstposten Ergebnis Anstaltsleitung *) Vollzugsleitung mit Stellvertretung Anstaltsleitung A 15 Vollzugsleitung ohne Stellvertretung Anstaltsleitung A 14 Leitung Abteilung Sicherungsverwahrung A 15 Leitung Sozialtherapeutische Abteilung (JA Neustrelitz) A 14 Leitung Sozialtherapeutische Abteilung (JVA Waldeck) A 15 Leitung Diagnostikzentrum A 14 Leitung Bildungsstätte Justizvollzug A 15 Ärztlicher/Psychologischer Dienst Justizvollzug: Leitung Haftkrankenabteilung Justizvollzug A 15 Anstaltsarzt/-ärztin A 13 Psychologe/Psychologin A 13 Psychologe/Psychologin mit psychotherapeutischen Behandlungsmaßnahmen (Approbation Psychologischer Psychotherapeut) A 14 Psychologe/Psychologin in Leitungsfunktion A 14 *) Die Bewertung dieses Dienstpostens ist noch nicht abgeschlossen. Justizvollzugseinrichtungen - Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt Dienstposten Ergebnis Vollzugsabteilungsleitung (VAL) A 12 Sachbearbeitung Vollzug A 10 Leitung IT-Leitstelle A 12 Fachbereichsleitungen (FBL) einzeln: Finanzen (JVA Bützow, JVA Waldeck) A 11 Sicherheit (alle) A 12 Bau/Objektmanagement (JVA Bützow) A 10 Bildung/Freizeit (JVA Bützow) A 11 Personal/Service (JVA Neubrandenburg, JVA Waldeck) A 12 Personal/Service (JVA Bützow) A 13 Personal/Service/Finanzen (JVA Stralsund) A 13 Bildung/Freizeit/VAL (JVA Neubrandenburg) A 12 Personal/Service/Bau (JA Neustrelitz) A 12 Bildung/VAL (JA Neustrelitz) A 12 Finanzen/Arbeit/Versorgung/Bau (JVA Neubrandenburg) A 12 Finanzen/Arbeit/Versorgung/Bildung (mit VAL, JA Neustrelitz) A 13 Arbeit/Versorgung (JVA Bützow) A 12 Arbeit/Versorgung/Bau (JVA Stralsund) A 12 Arbeit/Versorgung/Bau/Bildung (JVA Waldeck) A 12 Sachbearbeitung Verwaltung: Bau/Objektmanagement A 9 Personal A 10 JA Jugendanstalt JVA Justizvollzugsanstalt Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2059 3 Justizvollzugseinrichtungen - Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt Dienstposten Ergebnis Allgemeiner Vollzugsdienst (AVD), Werk-/Werkaufsichtsdienst (WD/WAD): Stationsdienst A 8 Zentrale Dienstplanung A 8 Sportbeamter A 7 Betriebs- und Sicherheitsdienst A 7 Zusatzaufgabe: BKS A 8 Zusatzaufgabe: Ausbildungsleiter A 8 WAD - Aufsicht A 6 WAD - Aufsicht und Anleitung A 8 WD - Meister A 9 Vollzugsabteilungsleiterassistent (VAL-Assistent) A 9 Zentralbeamter A 9 Sanitätsbereich: Mitarbeiter Sanitätsdienst A 8 Leitungsassistent Haftkrankenabteilung Justizvollzug A 9 Bürosachbearbeitung: Post/Registratur/Archiv/Vorzimmer A 6 Arbeitsverwaltung A 7 Wirtschaftsverwaltung A 7 Zahlstelle/Eigengeld A 7 Bau/Objektmanagement A 7 Anlagenbuchhaltung A 7 Vollzugsgeschäftsstelle A 8 Systembetreuung A 8 Geschäftsstelle Bildungsstätte Justizvollzug (BJV) A 8 Personalgeschäftsstelle A 9 IT-Leitstelle: Bürosachbearbeitung A 8 Stellvertretende Leitung IT-Leitstelle A 9 Drucksache 7/2059 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 2. Lag der Dienstpostenbewertung ein externes Gutachten zugrunde? a) Wenn ja, von wem wurde es erstellt? b) Wie teuer war das Gutachten? Zu 2 und a) Die Bewertungen erfolgten nach der durch die Firma PIW Training & Beratung GmbH für Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen entwickelten und in der Praxis bereits erprobten Bewertungsmethode (sogenannte PIW-Verfahren). Eine Mitarbeiterin der genannten Firma war in den gesamten Bewertungsprozess eingebunden und koordinierte die Bewertungssitzungen in fachlicher Hinsicht. Zu b) Die in Anspruch genommenen Dienstleistungen hat die Firma PIW Training & Beratung GmbH mit 24.132,96 Euro in Rechnung gestellt. 3. Welche konkreten Dienstpostenbeschreibungen lagen den einzelnen Dienstpostenbewertungen zugrunde? Den Bewertungen liegen jeweils Dienstpostenbeschreibungen für die bewerteten Dienstposten zugrunde. 4. Welche konkreten Auswirkungen auf den Justizhaushalt hat die Dienstpostenbewertung? Keine. Maßgeblich für die Bewirtschaftung ist der mit dem Haushaltsplan beschlossene Stellenplan. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2059 5 5. Warum wurde beispielsweise in dem das Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit betreffenden Erlass die Dienstpostenbewertung auf den 1. Januar 2017 zurückdatiert? a) Bestehen rechtliche Bedenken bezüglich dieser Rückdatierung? b) Welche Auswirkungen hat die Rückdatierung auf die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Die Bewertungsarbeiten für alle Dienstposten des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit waren bereits im September 2016 abgeschlossen. Im Zeitraum bis zur Umsetzung der Dienstpostenbewertung im Geschäftsbereich des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit durch Erlass vom 1. Februar 2018 wurden mögliche beamten- und haushaltsrechtliche Konsequenzen geprüft, die im Ergebnis der Prüfung keinen Anlass für Bewertungsänderungen ergaben. Zu a) Nein. Es bestehen keine rechtlichen Bedenken. Zu b) Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die Rückdatierung keine Auswirkungen. 6. Inwieweit sind die betreffenden Gewerkschaften und Berufsverbände an der Dienstpostenbewertung beteiligt worden? Die Dienstpostenbewertungen in den Geschäftsbereichen der Justizvollzugseinrichtungen und des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit erfolgten jeweils durch verwaltungsinterne Erlasse. Diese unterliegen nach der Vereinbarung zwischen der Landesregierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände des öffentlichen Dienstes über die Beteiligung bei der Vorbereitung und Gestaltung allgemeiner beamtenrechtlicher Regelungen vom 22. Juni 1999 nicht der verpflichtenden Beteiligung der gewerkschaftlichen Spitzenverbände. Drucksache 7/2059 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 7. Sollten die betreffenden Gewerkschaften und Berufsverbände nicht beteiligt worden sein, inwieweit ist dann die sich aus Ziffer 2.2 der Beteiligungsvereinbarung mit den Gewerkschaften ergebende notwendige Beteiligung der Personalräte erfolgt? a) Wann wurden diese konsultiert? b) Wie sahen deren Stellungnahmen aus? Dienstpostenbewertungen gehören nicht zu den nach dem Personalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtigen Personalmaßnahmen. Gleichwohl wurden die jeweils zuständigen Personalvertretungen während der gesamten Dauer der Bewertungsarbeiten nach dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit informiert. Zu a) Vertreterinnen und Vertreter des Hauptpersonalrates beim Justizministerium und die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der örtlich zuständigen Schwerbehindertenvertretungen sowie Gleichstellungsbeauftragten waren zur Auftaktveranstaltung zur Dienstpostenbewertung am 31.05.2016 eingeladen, in der das Bewertungssystem PIW sowie der geplante Ablauf der Bewertungsarbeiten vorgestellt und erläutert wurden und Gelegenheit zu Nachfragen bestand. Nachfolgend wurden die Personalvertretungen zu allen Bewertungsterminen, den sogenannten „PIW-Workshops“, jeweils schriftlich mit elektronischer Post eingeladen. Nahezu in jedem Workshop waren einzelne Vertreterinnen und Vertreter der Personalvertretungen anwesend und nahmen das ihnen zustehende Frage- und Stellungnahmerecht wahr. Zu b) Bis zum Abschluss der Dienstpostenbewertungen durch die Erlasse Anfang Februar 2018 wurden keine schriftlichen Einwände gegen einzelne Ergebnisse der Dienstpostenbewertung oder gegen das Gesamtergebnis der Bewertungen erhoben.