Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/206 7. Wahlperiode 21.02.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Konsequenzen der Ergebnisse aus der Polizeistrukturreform 2011 und ANTWORT der Landesregierung Im März 2011 trat die „Polizeistrukturreform zur Erhöhung der objektiven Sicherheit und Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls im Land“ (PSR) in Kraft. Ziele waren unter anderem die Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation und die damit einhergehende Verstärkung der Dienststellen in der Fläche. Der Minister für Inneres und Europa kündigte nun entgegen vorhergehender Wahlkampfaussagen laut Schweriner Volkszeitung vom 13. Oktober 2016 nur 150 neue Polizisten an. Auch die Verstärkung der Dienststellen um weitere 150 Stellen durch Beamte aus der Behördenstruktur ist als ein Zurückweichen vor dem Koalitionspartner zu verstehen . Laut einem Gutachten der PricewaterhouseCoopers AG vom 30. September 2016 zur Untersuchung zum Personalbedarf der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern besteht in Bezug auf die Reaktionszeiten der Landespolizei eine erhöhte Notwendigkeit an Stellen. Die jetzige durchschnittliche Reaktionszeit bei Einsätzen der Prioritäten I und II liegt bei 17,85 Minuten. 1. Wo sieht die Landesregierung weiteres Einsparpotenzial in der Behördenstruktur der Aufbau- und Ablauforganisation, um mit diesen Beamten die Dienststellen in der Fläche zu stärken? Nach der Koalitionsvereinbarung 2016 bis 2021 sollen unter anderem 150 bisher vorhandene, anderweitig genutzte Stellen für den Einsatz in der Fläche nutzbar gemacht werden. Drucksache 7/206 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Das Gutachten der PricewaterhouseCoopers AG vom 30. September 2016 bietet Anhaltspunkte , auf deren Grundlage sich die Landesregierung der Frage nähern wird, welches Einsparpotenzial in der Behördenstruktur der Aufbau- und Ablauforganisation begründet liegt. Dieser Prozess steht am Anfang, sodass noch keine konkreteren Angaben gemacht werden können. 2. Welche Dienststellen wurden nach der Umsetzung der Polizeistrukturreform (z. B. Polizeistationen der Wasserschutzpolizei und/ oder der Autobahn- und Verkehrspolizei) geschlossen? Nach der Umsetzung der „Polizeistrukturreform 2010“ wurden folgende Dienststellen geschlossen: Polizeistationen (PSt): Kröpelin, Mühlengeez, Lohmen, Broderstorf, Güstrow-Mitte, Rostock- Mitte, Domsühl, Schwerin-Krebsförden. Wasserschutzpolizeistationen (WSPSt): Boizenburg, Zarrentin, Ralswieck, Poel, Boltenhagen , Demmin. 3. Plant das Ministerium für Inneres und Europa zukünftig die Schließung weiterer Polizeistationen? Für die Organisation der Polizeistationen sind grundsätzlich die örtlich zuständigen Polizeibehörden zuständig. Die Schließung oder (Neu-)Einrichtung von Polizeidienststellen steht jedoch seit dem Jahr 2014 unter dem Zustimmungsvorbehalt des Ministers für Inneres und Europa. Derzeit ist die Schließung von Polizeistationen nicht geplant. 4. Was waren (zu Frage 2) bzw. sind (zu Frage 3) die Gründe für die Schließung von Dienststellen? Das Polizeipräsidium Rostock sowie das Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg- Vorpommern hatten in den Jahren 2011 und 2012 den weiteren Betrieb von Wasserschutz-/ Polizeistationen hinsichtlich ihrer Notwendigkeit für die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung untersucht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/206 3 Die einzelnen Polizeidienststellen wurden dabei unter vielfältigen Gesichtspunkten geprüft: - aus politischer Sicht, - unter Einbeziehung der tatsächlichen Arbeitsbelastung, - das Besucheraufkommen und die geografische Lage, - die Entfernung zu anderen Polizeidienststellen, - die tatsächliche Besetzung, - die Bedeutung für den Tourismus sowie - Kosten und Zustand der jeweiligen Liegenschaften. Vor dem Hintergrund der dabei gewonnenen Ergebnisse stellten die beiden Polizeibehörden fest, dass eine Schließung der oben genannten Polizeidienststellen keinen Präsenzverlust in der Fläche bedeuten würde. Vielmehr können die diesen Polizeidienststellen zugeordneten Bereiche weiterhin aus den nächstgelegenen Polizeidienststellen (zumeist Polizeireviere) mit betreut werden, ohne dass es zu wesentlich längeren Anfahrtswegen oder Einschränkungen bei der polizeilichen Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger käme. Aufgrund der im Vergleich zu anderen Dienststellen wenigen Vorgänge, die der Mitwirkung der aufgezählten Dienststellen zugeschrieben werden konnten, wurde unterstellt, dass die kommunikative Erreichbarkeit der Polizei durch Telefon, Internet oder öffentliche Veranstaltungen sowie die Streifentätigkeiten der im Bereich zuständigen Kontaktbeamtinnen und -beamten sowie des allgemeinen Streifendienstes für eine ausreichende Kompensation der lediglich temporär geöffneten ortsfesten Dienststellen gesorgt haben. Manche Polizeidienststellen, wie die PSt Lohmen, sind überhaupt nicht mehr nachgefragt worden. Durch die Schließung der genannten Polizeidienststellen konnte ein effektiverer und optimierter Einsatz des dort bisher eingesetzten Personals gewährleistet werden. 5. Wie will die Landesregierung gewährleisten, dass die Reaktionszeiten bei den Prioritäten I und II, bei welchen unverzügliches polizeiliches Handeln geboten ist, gesenkt werden? Ein Höchstwert für Reaktionszeiten sogenannter „Blaulichteinsätze“ (Priorität I und II, bei welchen unverzügliches polizeiliches Handeln geboten ist), analog der gesetzlich geregelten Hilfsfristen für den Rettungsdienst, ist für Polizei- und Feierwehreinsätze gesetzlich nicht geregelt. Es gibt jedoch immer das Bestreben, durch Prozessbetrachtung Abläufe zu vereinheitlichen und zu beschleunigen, um dadurch die Reaktionszeiten zu senken.