Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Mai 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2060 7. Wahlperiode 18.05.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Förderung Schullandheim Zislow in Trägerschaft der AWO-Müritz und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hoch ist die Fördersumme für das Schullandheim Zislow gewesen (bitte aufschlüsseln nach Topf, Zeitraum und Förderhöhe)? Dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Müritz e. V. wurde im Jahr 2010 eine Zuwendung in Höhe von 220.000 Euro nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) vom 19. Mai 2008 (erschienen im Amtsblatt Mecklenburg- Vorpommern, Seite 601, 906), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 8. Februar 2010 (erschienen im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern Seite 150) geändert worden ist, bewilligt. Die Zuwendung wurde im Jahr 2011 ausgezahlt. Gemäß dem Landesprogramm „Arbeit und Qualifizierung Mecklenburg-Vorpommern“ Richtlinie 12 „Förderung von Arbeitsplätzen in Strukturanpassungsmaßnahmen“ wurden in den Zeiträumen 10.05.2001 - 09.05.2002 4.908,60 Euro 10.05.2002 - 09.05.2003 3.660,00 Euro 10.05.2003 - 09.05.2004 2.400,00 Euro ausgezahlt. Drucksache 7/2060 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. War die Förderung an eine Zweckbindung geknüpft? a) Wenn ja, wurde die Zweckbindung kontrolliert? b) Wenn ja, durch wen und mit welchem Ergebnis? Die Zuwendung nach der ILERL M-V wurde zweckgebunden für den Neubau eines Mehrzweckgebäudes („Grünes Labor“) am Schullandheim Zislow bewilligt. Die Zweckbindungsfrist beträgt zwölf Jahre. Zu a) Die Zweckbindung wurde zuletzt am 16. November 2016 kontrolliert. Zu b) Die Zweckbindung wurde durch die nach der ILERL M-V zuständige Bewilligungsbehörde (Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte) kontrolliert. Die Bewilligungsbehörde hat festgestellt, dass die Investition zweckentsprechend genutzt wird. Die Zuwendungen aus dem Landesprogramm „Arbeit und Qualifizierung für Mecklenburg- Vorpommern“ Richtlinie 12 „Förderung von Arbeitsplätzen in Strukturanpassungsmaßnahmen “ dienten ausschließlich der Förderung der Lohnkosten zur Beschäftigung von einem Arbeitnehmer beziehungsweise von einer Arbeitnehmerin. Die Zweckbindung wurde durch das damalige Versorgungsamt Neubrandenburg (heute Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern - LAGuS) geprüft. 3. Wurde bei möglichen Verstößen darauf verzichtet, Fördermittel zurückzufordern? Wenn ja, warum? Es wurden bisher keine Verstöße festgestellt. 4. Wurden bei Verstößen gegen die Zweckbindung Fördermittel zurückgefordert ? Wenn ja, wann, durch wen und in welcher Höhe? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.